Gesetz-Sammlung1879 |
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... Uebertretung derartiger Gesetze des anderen Theiles unternommen werden soll , oder stattgefunden hat , dieselbe im ersteren Falle durch alle ihnen zu Gebote stehenden Mittel thunlichst zu verhindern , und in beiden Fällen der ...
... Uebertretung derartiger Gesetze des anderen Theiles unternommen werden soll , oder stattgefunden hat , dieselbe im ersteren Falle durch alle ihnen zu Gebote stehenden Mittel thunlichst zu verhindern , und in beiden Fällen der ...
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... Uebertretung in dem Gebiete dieses Staates einen , wenn auch nur vorübergehenden Wohnsitz hatte , son- dern auch bei oder nach dem Einlangen des Antrages auf Untersuchung sich in demselben Staate betreffen läßt ; in diesem Falle aber ...
... Uebertretung in dem Gebiete dieses Staates einen , wenn auch nur vorübergehenden Wohnsitz hatte , son- dern auch bei oder nach dem Einlangen des Antrages auf Untersuchung sich in demselben Staate betreffen läßt ; in diesem Falle aber ...
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... Uebertretung der Bestimmungen dieses Gesezes dem Schiffer zur Last , so kann gegen denselben , wenn er rück- fällig ist , in den Fällen der §§ . 30 und 31 aber schon das erste Mal , auch die zeitliche Entziehung des persönlichen ...
... Uebertretung der Bestimmungen dieses Gesezes dem Schiffer zur Last , so kann gegen denselben , wenn er rück- fällig ist , in den Fällen der §§ . 30 und 31 aber schon das erste Mal , auch die zeitliche Entziehung des persönlichen ...
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... Uebertretung ohne sein Wissen geschah und er dieselbe auch bei strenger Ausübung seiner Aufsichtspflicht zu verhindern nicht in der Lage war , so hört in diesem Falle seine Verantwortlichkeit auf . Die in den §§ . 47 und 48 festgesetzte ...
... Uebertretung ohne sein Wissen geschah und er dieselbe auch bei strenger Ausübung seiner Aufsichtspflicht zu verhindern nicht in der Lage war , so hört in diesem Falle seine Verantwortlichkeit auf . Die in den §§ . 47 und 48 festgesetzte ...
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... Uebertretung , in sonstigen Fällen in zwei Jahren ; die festgestellte Geldstrafe aber verjährt binnen 3 Jahren vom Inkrafttreten des Beschlusses an gerechnet . Wenn aber die Uebertretung solcher Natur ist , daß im Sinne der §§ . 47 und ...
... Uebertretung , in sonstigen Fällen in zwei Jahren ; die festgestellte Geldstrafe aber verjährt binnen 3 Jahren vom Inkrafttreten des Beschlusses an gerechnet . Wenn aber die Uebertretung solcher Natur ist , daß im Sinne der §§ . 47 und ...
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Ackerbau Amortisation Anlaß Annuitäten Appellation Arbeiten und Communicationen Arrest Artikel Auslagen Behörde Behufe beiden Häusern beigestellt Beisteller bestehenden Bestimmungen Betrag betreffenden beziehungsweise bezüglich Budapest Bulgarien Capitel competenten deſſen Eigenthümer Einquartierung Eisenbahn entsprechend Erdödy Expropriation Falle festgesezten festzusehen Finanzminister Forstinspector Gebäude Gebiete Gebühren Gefekartikel Gegenstände gegenwärtigen Gesezes gegenwärtigen Vertrages Geldstrafe Gemeinde gemeinsamen Gericht Gesellschaft Grund grundbücherlich Gulden zu bestrafen Handelsminister Häusern des Reichstages hinsichtlich Höhe hohe Pforte Industrie innerhalb iſt Jahre Jurisdiction Kaserne Kenntniß Kilogramm kön König Kundgemacht in beiden Länder lichen Majestät Mannschaft Mezőtúr Militär Militär-Verwaltung Militärgrenze Minister des Innern Minister für öffentliche Monate Montenegro Municipium muß nöthigen Nothkaserne nothwendigen öffentliche Arbeiten Ostrumelien Personen Pferde Recht Regierung resp sammt Sanctionirt Schaden Schiffe ſind soferne sonstigen sowie Strafe Tage Trift Trift oder Flößerei Uebertretung ungarische Sprache Unterkunft Unterofficiere Verfügungen Vergütung Verjährung Verordnung verpflichtet vertragenden Theile Verwaltung Verwaltungsausschuß Waaren Wald Waldeigenthümer Waldübertretungen Werth Wirthschaftspläne Zinsen Zoll Zollgebiete Zusammen Tit zweiter Instanz