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Es gibt nach meiner Ansicht nur ein Mittel, um die Farbentöne der Piloselloiden für die Systematik zu verwenden. Es besteht darin, von bestimmten allgemein vorkommenden Arten wie H. Pilosella, H. Auricula, H. glaciale, H. praealtum, H. cymosum, H. pratense auszugehen, deren Farbennüancen durch Vergleichung festzustellen und darnach alle übrigen Arten zu beurtheilen. Die Hauptsache liegt nicht darin, für jeden Farbenton eine Bezeichnung zu haben; denn gerade die vielen Ausdrücke sind eine Quelle von fortwährender Verwirrung. Sondern es müssen die Farbentöne durch Vergleichung mit andern Arten bestimmt werden. So ist z. B. H. Auricula wenig dunkler als H. Pilosella, mit einem schwachen Stich ins Grünliche. H. glaciale ist dunkler und reiner gelb als H. Auricula. Es gibt Autoren, welche für H. glaciale und H. Auricula die gleiche Blüthenfarbe angeben. Sie ist aber so verschieden, dass selbst die Mittelform zwischen beiden Species, welche auch eine mittlere Blüthenfarbe besitzt, an dieser Farbe auf zehn Schritte unter den beiden Hauptarten erkannt wird.

1) Lig. sulfureae. H. Auricula.

2) Lig. luteae. H. sphaerocephalum, H. brachiatum, H. Laggeri, H. alpicola.

3) Lig. flavae. H. Pilosella, H. stoloniflornm, H. florentinum, H. praealtum, H. sabinum, H. bifurcum.

4) Lig. aureae. H. glaciale, H. hybridum.

Ich finde unter „Ligulae luteae" der ersten und „Lig. flavae" der zweiten Aufzählung die nach meinem Urtheil ungleichsten Farbentöne vereinigt, und fast das Nämliche lässt sich für die ,,Lig. flavae" der ersten und die „Lig. luteae" der zweiten Aufzählung sagen. Ich würde glauben, Fries habe alle diese Species bloss allgemein als gelbblühend bezeichnen wollen und dafür ohne Wahl die verschiedenen Bezeichnungen der gelben Reihe gebraucht, wenn er nicht in der Epicrisis bei den Pilosellinen „Ligularum color constans" sagte.

Die rothe Farbe tritt bei den Piloselloiden in zweierlei Weise auf. Bei einigen sind die Randblüthen unterseits rothgestreift oder röthlich angelaufen. Diese rothe Färbung ist zuweilen bloss auf die Enden der Ligulae beschränkt. Bei einigen andern sind die ganzen Blumenkronen roth oder rothgelb; im letztern Falle können sie unterseits dunkler sein. Die rothgelben Blüthen können überdem beim Aufblühen gelb sein und später immer dunkler werden, oder sie können beim Aufblühen dunkler erscheinen und nachher heller werden.

Ob die Farbe der Griffel, welche von einigen Autoren der Blüthenfarbe wegen grösserer Konstanz vorangestellt wird, etwas anderes ergiebt als diese und ob sie neben der letztern nicht ein blosser Pleonasmus ist, bedarf noch weitterer Untersuchung. Man unterscheidet zwei Griffelfarben, die gelbe und die braune; erstere kommt bei allen Modificationen der gelbblühenden, letztere, wie ich glaube, bei allen roth- oder rothgelb-blühenden Arten vor. Mir scheint die Farbe des Griffels ein sehr untergeordnetes Merkmal zu sein gegenüber derjenigen der Blumenkrone; da die letztere wohl ein Dutzend Modificationen unterscheiden lässt, während die erstere wegen der Schmalheit des Organs nicht mehr als zwei und mit einer Mittelstufe höchstens drei Modificationen deutlich zeigt.

XII. Frucht und Fruchtkrone (pappus).

An der Frucht geben Grösse, Gestalt und vielleicht die Farbe einige, wenn auch nur geringe Unterschiede zwischen den Arten. Wichtiger ist die Fruchtkrone, wo die Zahl der langen und der kurzen Strahlen und vielleicht deren absolute Länge und Dicke innerhalb gewisser, wenn auch enger Grenzen variirt, und daher für die Unterscheidung der systematischen Formen benützt werden kann. Da ich schon im ersten Theil dieses Aufsatzes von diesen Merkmalen gesprochen habe, so ist es nicht nöthig, hier näher darauf einzutreten.

Historische Classe.

Sitzung vom 26. Januar 1867.

Herr Muffat hielt einen Vortrag:

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,,Ueber Grösse und Schicksale der Entschädigungen, welche dem Hause Wittelsbach für die Abtretung der Mark Brandenburg von dem Kaiser Karl IV. verschrieben worden sind".

Die Abhandlung soll nach dem Beschlusse der Classe in den Denkschriften erscheinen.

Herr Rockinger machte eine Mittheilung:

,,Ueber eine des dritten Landrechtstheiles ermangelnde Handschrift des sogenannten Schwabenspiegels".

In dem Stadium, in welches durch die Auffindung des Deutschenspiegels die wissenschaftliche Bearbeitung des sogenannten Schwabenspiegels getreten ist, beansprucht für die Classification seiner Handschriften eine besondere Berücksichtigung eine Gruppe von solchen, welche nicht das vollständige Werk enthalten, sondern nur den ersten und zweiten bis zu Kapitel 313 b einschliesslich des durch Freiherrn von Lassberg besorgten Druckes reichenden Theil des Landrechtes, nicht mehr aber dessen dritten mit [1867. I. 1.]

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Kapitel 314 der bemerkten Ausgabe beginnenden Theil, und sodann das Lehenrecht.

Diese Erscheinung verdient natürlich um so grössere Aufmerksamkeit, als sich ja auch im Deutschenspiegel, der so zu sagen unbezweifelt und allgemein anerkannten so einflussreichen Uebergangsstufe vom Sachsenspiegel zum sogenannten Schwabenspiegel, vom Landrechte auch nur diese beiden ersten Theile finden, welchen sich sodann ebenfalls das Lehenrecht anreiht. Es entspricht somit in den Handschriften des sogenannten Schwabenspiegels das Abbrechen mit Kapitel 313b genau einem wichtigen inneren Textabschnitte. Die Verarbeitung des Deutschenspiegels endet hier. Was noch folgt, beruht auf anderen Quellen, wie ja im Werke selbst im Kapitel 331 angedeutet ist.

Uns, die wir uns nicht ex professo mit den hier einschlagenden Fragen nach der Ursprünglichkeit eben des dritten Landrechtstheiles des sogenannten Schwabenspiegels und der hienach sich so oder so gestaltenden Genealogie seiner Handschriften befassen, liegt nichts ferner, als uns ein Urtheil in dieser Beziehung anmassen zu wollen. Doch glauben wir zur Weiterführung der Forschungen, welche Ficker und Laband darüber angestellt haben, einen vielleicht nicht unwillkommenen Beitrag in der Erwähnung einer unseres Wissens noch nicht berücksichtigten Handschrift der im Verhältnisse ohnehin nicht zahlreich vertretenen des dritten Landrechtstheil es ermangelnden Gruppe liefern zu sollen.

Es sind nämlich von ihr unter nahezu dritthalb hundert Handschriften bisher nicht mehr als acht bekannt, zwei zu Giessen, eine zu Heidelberg, eine sehr interessante im Besitze Homeyer's, die durch Ficker berühmt gewordene snalser zu Innsbruck, eine zu Quedlinburg, eine von Laband näher untersuchte zu Wien, in Homeyer's deutschen Rechtsbüchern des Mittelalters und ihren Handschriften unter den

Nummern 232, 236, 321, 330, 352, 576, 675, zu welchen noch als achte eine in der Bibliothek des Appellationsgerichtes zu Bernburg befindliche Böhlau in der Zeitschrift für Rechtsgeschichte I. S. 241 verzeichnet hat. Sie sind bis auf die letzte mehr oder weniger in den hier einschlagenden Arbeiten von Ficker, Homeyer, Laband benützt.

Diejenige, welche wir als neunte ihnen anreihen können, stammt aus dem Kloster Herren-Chiemsee, und ist gegenwärtig im Verwahre des baierischen allgemeinen Reichsarchives. Sie ist auf Papier in kleinem Quartformate von einer sauberen Hand des fünfzehnten Jahrhunderts in der Weise gefertigt, dass nach einem besonderen dem Texte des sogenannten Schwabenspiegels selbst vorangehenden Kapitelverzeichnisse auf zwölf je am unteren Rande der letzten Seite theils mit deutschen theils mit lateinischen Zahlwörtern bezeichneten Sexternen das eigentliche Werk sich findet. Traurige Zufälle müssen über diese Handschrift gekommen sein. Nicht allein am Anfange nämlich hat sie verschiedene Blätter verloren, sondern auch von den späteren Sexternen sind vielfach Blätter herausgerissen, wie sich zweifellos schon auf den ersten Blick aus der Betrachtung der von der gleichen Hand je in der Mitte des oberen Randes roth angebrachten Foliirung ergiebt.

Gleich von dem nicht besonders numerirten Sextern welcher das erwähnte Kapitelverzeichniss enthalten sind nur mehr zwei Blätter vorhanden, welche die auf fol. 35 -51 und fol. 81-97 .der Handschrift sich findenden Kapitel in der Weise vorführen dass deren Ueberschriften abwechselnd schwarz und roth eingetragen und je das betreffende Folium auf welchem sie stehen vorne beigesetzt ist.

Von ihrem Texte selbst fehlen vom ersten Sextern sogleich die ersten vier Blätter; vom zweiten die Blätter 12 und 23; vom dritten das Blatt 25, während die leere Rückseite von Blatt 26 nur aus Versehen des Schreibers

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