Die gesetzgebung des Deutschen Reichs: von der gründung des Norddeutschen Bundes bis auf die gegenwartJ. Guttentag, 1883 |
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... statt , und kann der Bundes- rath zur Vorbereitung der Arbeiten ohne den Reichstag , leßterer aber nicht ohne den Bundesrath berufen werden . Artikel 14. Die Berufung des Bundesrathes muß erfolgen , sobald sie von einem Drittel der ...
... statt , und kann der Bundes- rath zur Vorbereitung der Arbeiten ohne den Reichstag , leßterer aber nicht ohne den Bundesrath berufen werden . Artikel 14. Die Berufung des Bundesrathes muß erfolgen , sobald sie von einem Drittel der ...
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... statt , und die hiernach von jedem Staate gestellte Quote kommt auf die Gestellung zum Landheere in Abrechnung . Artikel 54. Die Kauffahrteischiffe aller Bundesstaaten bilden eine einheitliche Handelsmarine . Der Bund hat das Verfahren ...
... statt , und die hiernach von jedem Staate gestellte Quote kommt auf die Gestellung zum Landheere in Abrechnung . Artikel 54. Die Kauffahrteischiffe aller Bundesstaaten bilden eine einheitliche Handelsmarine . Der Bund hat das Verfahren ...
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... statt . § . 6. Zur Ertheilung von Pässen an Bundesangehörige zum Eintritt in das Bundesgebiet sind befugt : 1 ) die Bundesgesandten und Bundeskonsuln ; 2 ) die Gesandten jedes Bundesstaates , jedoch für Angehörige anderer Bundes ...
... statt . § . 6. Zur Ertheilung von Pässen an Bundesangehörige zum Eintritt in das Bundesgebiet sind befugt : 1 ) die Bundesgesandten und Bundeskonsuln ; 2 ) die Gesandten jedes Bundesstaates , jedoch für Angehörige anderer Bundes ...
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... statt der Eintragung aller Gesellschafter die Ein- tragung aller persönlich haftenden Gesellschafter ; 6 ) den Rechtsgrund , auf welchem die Erwerbung des Eigenthums des Schiffes oder der einzelnen Schiffsparten beruht ; 7 ) die ...
... statt der Eintragung aller Gesellschafter die Ein- tragung aller persönlich haftenden Gesellschafter ; 6 ) den Rechtsgrund , auf welchem die Erwerbung des Eigenthums des Schiffes oder der einzelnen Schiffsparten beruht ; 7 ) die ...
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... statt der Konfiskation und der Geldstrafe auf Zahlung einer Geld- summe von zwanzig bis zweitausend Thalern dreißig bis dreitausend fünf- hundert Gulden zu erkennen . - § . 17. Hinsichtlich der Verwandlung der Geld in Freiheitsstrafen ...
... statt der Konfiskation und der Geldstrafe auf Zahlung einer Geld- summe von zwanzig bis zweitausend Thalern dreißig bis dreitausend fünf- hundert Gulden zu erkennen . - § . 17. Hinsichtlich der Verwandlung der Geld in Freiheitsstrafen ...
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Abgaben Abweichung Alkoholometer amtlichen Amtsbl Angabe Anwendung April ARTICLE Artikel Auditeur Aufsichtsbehörden Ausführung Balkenwaagen Beamten Behörden Bekanntm Bekanntmachung besondere Bestimmungen Betheiligten betr Betrag betreffend Bezeichnung bezüglich Brückenwaagen Bundesrathes Bundesstaaten Centralbl Cirkular darf deſſen Deutschen Bundes Deutschen Reichs Dezember diejenigen dieſes Eichämter Eichordnung Eichscheine Eichung Eichung und Stempelung Eichungsstellen einzelnen Elsaß-Lothringen erfolgt erforderlich Erlaß Ertheilung Falle Fehlergrenze Gasmesser Gebrauchsnormale Gebühren Gegenstände Genossenschaft Gesetzes Gewichte Gewichtsstücke Gramm größeren grössten zulässigen Last Grund Hohlmaaße Instruktion iſt Jahre Januar Juli Juni Kenntniß Kilogramm Konsul Kontrole Kontrolnormale Landes Liberia lichen Maaß Maaße Maaßgabe Mark muß müſſen Nachtrag Norddeutschen Bundes Normal November Offiziere Packete Personen Post Postanstalten Postanweisungen Postauftrag Postverwaltung Preuß Preußen Prüfung Ratifikation Richtigkeit Rinderpest Schiffe Seewehr Sendungen ſind Skale soll sowie Staaten Stempelung Strafe Theil Thermo-Alkoholometer Thermometer Ueber Unserer Unterschrift Verfahren Verfaſſung Verkehr Verordnung Verpflichtung versehen Vertrag Verwaltung vorgeschriebenen Vorschriften Waagen Waaren Werth Zoll Zollparlaments Zollvereins