Die gesetzgebung des Deutschen Reichs: von der gründung des Norddeutschen Bundes bis auf die gegenwart |
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dienenden Verwaltungsvorsớriften und Einrichtungen ; 3 ) über Mängel , welche
bei der Ausführung der gemeinjoaftliớen Gesepgebung ( Art . 35 . ) hervortreten ;
4 ) über die von seiner Rechnungsbehörde ihm vorgelegte schließliche ...
dienenden Verwaltungsvorsớriften und Einrichtungen ; 3 ) über Mängel , welche
bei der Ausführung der gemeinjoaftliớen Gesepgebung ( Art . 35 . ) hervortreten ;
4 ) über die von seiner Rechnungsbehörde ihm vorgelegte schließliche ...
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... festgestellte Friedens - Präsenzstärke so lange festgehalten , bis sie durch ein
Bundesgesep abgeändert ist . Die Berausgabung dieser Summe für das
gesammte Bundesheer und dessen Einrichtungen wird duro das Etatsgejeß
festgestellt ...
... festgestellte Friedens - Präsenzstärke so lange festgehalten , bis sie durch ein
Bundesgesep abgeändert ist . Die Berausgabung dieser Summe für das
gesammte Bundesheer und dessen Einrichtungen wird duro das Etatsgejeß
festgestellt ...
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... und die zur Ans legung des steuerlichen Mitverschlusses erforderlichen
Einrichtungen zu treffen ; 3 ) das Salz nur in den dazu angemeldeten Gefäßen ,
Vorrichtungen und Räumen aufzubewahren ; 4 ) über den Betrieb des
Salzwerkes und ...
... und die zur Ans legung des steuerlichen Mitverschlusses erforderlichen
Einrichtungen zu treffen ; 3 ) das Salz nur in den dazu angemeldeten Gefäßen ,
Vorrichtungen und Räumen aufzubewahren ; 4 ) über den Betrieb des
Salzwerkes und ...
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... Fortdauer des Deutschen Zoll - und Handelsvereins ficher zu stellen und
dessen Einrichtungen in einer den gegenwärtigen Bedürfnissen entsprechenden
Weise fortzubilden , haben Verhandlungen eröffnen lassen und zu
Bevollmächtigten ...
... Fortdauer des Deutschen Zoll - und Handelsvereins ficher zu stellen und
dessen Einrichtungen in einer den gegenwärtigen Bedürfnissen entsprechenden
Weise fortzubilden , haben Verhandlungen eröffnen lassen und zu
Bevollmächtigten ...
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Im Verhältnisse von einein Vereinslande zu dem andern dürfen jedoch keine
hemmenderen Einrichtungen getroffen werden , als unter gleichen Umständen
den inneren Verkehr des Staates treffen , welcher fie anordnet3 ) . Artikel 5 .
Im Verhältnisse von einein Vereinslande zu dem andern dürfen jedoch keine
hemmenderen Einrichtungen getroffen werden , als unter gleichen Umständen
den inneren Verkehr des Staates treffen , welcher fie anordnet3 ) . Artikel 5 .
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Términos y frases comunes
Abgaben Abweichung allgemeinen Angabe Anwendung April Artikel Ausführung Beamten befinden Behörde beiden bereits Berlin beſondere beſtimmt Beſtimmungen betr Betrag betreffend bezeichneten Bezeichnung Bezug bleibt Bundesrathe darf derſelben deſſen Deutſchen Dezember diejenigen dieſelben dieſer dürfen Eichordnung Eichung Einrichtungen einzelnen enthalten erfolgt erforderlichen erhalten Erhebung Falle Februar Fehler ferner finden findet Folge folgende Form Gebiete Gebrauch Gebühren gegeben Gegenſtände gegenwärtigen gehörigen Geſ Gewichte gleich Grenze größeren Höhe Inhalt innerhalb Innern iſt Jahre Januar joll Juli Juni kleineren König Konsul Kraft Landes Länge lichen Maaße Mark März Mitglieder Monaten muß müſſen Nachtrag näheren Namen neuen Norddeutſchen Bundes Normal November öffentlichen Orte Perſonen Poſt Prüfung Recht Reichs Richtigkeit Schiffe ſein Seite ſich ſie ſind Skale ſolche ſoll ſollen ſoweit ſowie Staaten ſtatt Stelle Stempelung Strafe Tage Theil Verfahren Verkehr Verordnung Verpflichtung Vertrag Verwaltung vorhanden Vorſchriften Waage Waaren weitere Werth Zoll zulässigen Zwecke zwei zwiſchen