Die gesetzgebung des Deutschen Reichs: von der gründung des Norddeutschen Bundes bis auf die gegenwartJ. Guttentag, 1883 |
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... Recht der Gesetzgebung nach Maaßgabe des In- halts dieser Verfassung und mit der Wirkung aus , daß die Bundesgefeße den Landesgesehen vorgehen . Die Bundesgesetze erhalten ihre verbindliche Kraft durch ihre Verkündigung von Bundes wegen ...
... Recht der Gesetzgebung nach Maaßgabe des In- halts dieser Verfassung und mit der Wirkung aus , daß die Bundesgefeße den Landesgesehen vorgehen . Die Bundesgesetze erhalten ihre verbindliche Kraft durch ihre Verkündigung von Bundes wegen ...
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... Recht , im Reichstage zu erscheinen und muß daselbst auf Verlangen jederzeit gehört werden , um die Ansichten seiner Regierung zu vertreten , auch dann , wenn dieselben von der Majorität des Bundesrathes nicht adoptirt worden find ...
... Recht , im Reichstage zu erscheinen und muß daselbst auf Verlangen jederzeit gehört werden , um die Ansichten seiner Regierung zu vertreten , auch dann , wenn dieselben von der Majorität des Bundesrathes nicht adoptirt worden find ...
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... Recht , innerhalb der Kompetenz des Bundes Gesetze vorzuschlagen und an ihn gerichtete Petitionen dem Bundesrathe resp . Bundeskanzler zu überweisen . Artikel 24. Die Legislaturperiode des Reichstages dauert drei Jahre . Zur Auflösung ...
... Recht , innerhalb der Kompetenz des Bundes Gesetze vorzuschlagen und an ihn gerichtete Petitionen dem Bundesrathe resp . Bundeskanzler zu überweisen . Artikel 24. Die Legislaturperiode des Reichstages dauert drei Jahre . Zur Auflösung ...
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... Recht , dafür zu sorgen , daß Einheit in der Organisation der Verwaltung und im Betriebe des Dienstes , sowie in der Qualifikation der Beamten hergestellt und erhalten wird . Das Präsidium hat für den Erlaß der reglementarischen ...
... Recht , dafür zu sorgen , daß Einheit in der Organisation der Verwaltung und im Betriebe des Dienstes , sowie in der Qualifikation der Beamten hergestellt und erhalten wird . Das Präsidium hat für den Erlaß der reglementarischen ...
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... Recht , dafür Sorge zu tragen , daß innerhalb des Bundesheeres alle Truppentheile vollzählig und kriegstüchtig vorhanden sind und daß Einheit in der Organisation und Formation , in Be- waffnung und Kommando , in der Ausbildung der ...
... Recht , dafür Sorge zu tragen , daß innerhalb des Bundesheeres alle Truppentheile vollzählig und kriegstüchtig vorhanden sind und daß Einheit in der Organisation und Formation , in Be- waffnung und Kommando , in der Ausbildung der ...
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