Die gesetzgebung des Deutschen Reichs: von der gründung des Norddeutschen Bundes bis auf die gegenwartJ. Guttentag, 1883 |
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... Stempelung beglaubigt ist , überliefert werden 1o ) . Eine Ausnahme hiervon findet nur bezüglich desjenigen ausländischen Weines statt , welcher in den Orignalgebinden weiter verkauft wird . Artikel 13. Gasmesser , nach welchen die ...
... Stempelung beglaubigt ist , überliefert werden 1o ) . Eine Ausnahme hiervon findet nur bezüglich desjenigen ausländischen Weines statt , welcher in den Orignalgebinden weiter verkauft wird . Artikel 13. Gasmesser , nach welchen die ...
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... Stempelung des Viertel - Hektoliter , sowie fortgeseßter Halbirungen des Liter . Artikel 15.12 ) Das Geschäft der Eichung und Stempelung wird aus- schließlich durch Eichungsämter 13 ) 14 ) ausgeübt , deren Personal von der Obrigkeit ...
... Stempelung des Viertel - Hektoliter , sowie fortgeseßter Halbirungen des Liter . Artikel 15.12 ) Das Geschäft der Eichung und Stempelung wird aus- schließlich durch Eichungsämter 13 ) 14 ) ausgeübt , deren Personal von der Obrigkeit ...
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... Stempelung zu beobachtende Verfahren und die Taren für die von den Eichungsstellen zu erhebenden Gebühren ( Artikel ... Stem- pelzeichens zur Beglaubigung der von ihnen geeichten Gegenstände zu bedienen . Diese Stempelzeichen werden von ...
... Stempelung zu beobachtende Verfahren und die Taren für die von den Eichungsstellen zu erhebenden Gebühren ( Artikel ... Stem- pelzeichens zur Beglaubigung der von ihnen geeichten Gegenstände zu bedienen . Diese Stempelzeichen werden von ...
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... worden , insbesondere durch : a ) Die Bekanntmachung der Vorschriften über die Eichung und Stempelung von Maaßen 20 Meter , 10 Meter oder 1 Dekameter , 5 Anlage I. Eichordnung v . 16. Juli 1869 § 1 . 341 Cirkular v. 8. Mai 1873 (Nr. 21 ...
... worden , insbesondere durch : a ) Die Bekanntmachung der Vorschriften über die Eichung und Stempelung von Maaßen 20 Meter , 10 Meter oder 1 Dekameter , 5 Anlage I. Eichordnung v . 16. Juli 1869 § 1 . 341 Cirkular v. 8. Mai 1873 (Nr. 21 ...
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... Stempelung der Goldmünz- Gewichte v . 31. Januar 1872 ( abgedruckt auf S. 526 ) ; c ) Die Bekanntmachung der Vorschriften über die Eichung und Stempelung der Meßapparate für Flüssigkeiten v . 19. März 1872 ( hier abgedruckt auf S. 529 ) ...
... Stempelung der Goldmünz- Gewichte v . 31. Januar 1872 ( abgedruckt auf S. 526 ) ; c ) Die Bekanntmachung der Vorschriften über die Eichung und Stempelung der Meßapparate für Flüssigkeiten v . 19. März 1872 ( hier abgedruckt auf S. 529 ) ...
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Términos y frases comunes
Abgaben Abweichung Alkoholometer amtlichen Amtsbl Angabe Anwendung April ARTICLE Artikel Auditeur Aufsichtsbehörden Ausführung Balkenwaagen Beamten Behörden Bekanntm Bekanntmachung besondere Bestimmungen Betheiligten betr Betrag betreffend Bezeichnung bezüglich Brückenwaagen Bundesrathes Bundesstaaten Centralbl Cirkular darf deſſen Deutschen Bundes Deutschen Reichs Dezember diejenigen dieſes Eichämter Eichordnung Eichscheine Eichung Eichung und Stempelung Eichungsstellen einzelnen Elsaß-Lothringen erfolgt erforderlich Erlaß Ertheilung Falle Fehlergrenze Gasmesser Gebrauchsnormale Gebühren Gegenstände Genossenschaft Gesetzes Gewichte Gewichtsstücke Gramm größeren grössten zulässigen Last Grund Hohlmaaße Instruktion iſt Jahre Januar Juli Juni Kenntniß Kilogramm Konsul Kontrole Kontrolnormale Landes Liberia lichen Maaß Maaße Maaßgabe Mark muß müſſen Nachtrag Norddeutschen Bundes Normal November Offiziere Packete Personen Post Postanstalten Postanweisungen Postauftrag Postverwaltung Preuß Preußen Prüfung Ratifikation Richtigkeit Rinderpest Schiffe Seewehr Sendungen ſind Skale soll sowie Staaten Stempelung Strafe Theil Thermo-Alkoholometer Thermometer Ueber Unserer Unterschrift Verfahren Verfaſſung Verkehr Verordnung Verpflichtung versehen Vertrag Verwaltung vorgeschriebenen Vorschriften Waagen Waaren Werth Zoll Zollparlaments Zollvereins