Die gesetzgebung des Deutschen Reichs: von der gründung des Norddeutschen Bundes bis auf die gegenwart |
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Gefeßgebung und Verwaltung veröffentlicht oder in nicht amtlichen Blättern zur
allgemeinen Kenntniß gebracht worden , herangezogen und , nad ) Maßgabe
ihrer größeren oder geringeren Wichtigkeit , entweder wörtlich oder im Auszuge ...
Gefeßgebung und Verwaltung veröffentlicht oder in nicht amtlichen Blättern zur
allgemeinen Kenntniß gebracht worden , herangezogen und , nad ) Maßgabe
ihrer größeren oder geringeren Wichtigkeit , entweder wörtlich oder im Auszuge ...
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Die Erhebung und Verwaltung der Zölle und Verbrauchssteuern ( Art . 35 . )
bleibt jedem Bundesstaate , soweit derselbe sie bisher ausgeübt hat , innerhalb
seines Gebietes überlassen . Das Bundespräsidium überwacht die Einhaltung
des ...
Die Erhebung und Verwaltung der Zölle und Verbrauchssteuern ( Art . 35 . )
bleibt jedem Bundesstaate , soweit derselbe sie bisher ausgeübt hat , innerhalb
seines Gebietes überlassen . Das Bundespräsidium überwacht die Einhaltung
des ...
Página 7
Dasselbe þat die Pflicht und das Recht , dafür zu sorgen , daß Einheit in der
Organisation der Verwaltung und im Betriebe des Dienstes , sowie in der
Qualifikation der Beamten hergestellt und erhalten wird . Das Präsidium hat für
den Erlaß ...
Dasselbe þat die Pflicht und das Recht , dafür zu sorgen , daß Einheit in der
Organisation der Verwaltung und im Betriebe des Dienstes , sowie in der
Qualifikation der Beamten hergestellt und erhalten wird . Das Präsidium hat für
den Erlaß ...
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M . genehmige Ich die Errichtung einer Behörde für die dem Bundeskanzler
obliegende Verwaltung und Beaufsichtigung der , durch die Verfassung des
Norddeutschen Bundes zu Gegenständen der Bundesverwaltung gewordenen ...
M . genehmige Ich die Errichtung einer Behörde für die dem Bundeskanzler
obliegende Verwaltung und Beaufsichtigung der , durch die Verfassung des
Norddeutschen Bundes zu Gegenständen der Bundesverwaltung gewordenen ...
Página 22
von Defraudationen hinsichtlich ihres Betriebes und geschäftlichen Verkehrs der
Kontrole der Steuer - ( Zoll - ) Verwaltung , welche durch eine von dieser zu
erlassende , jedem Besiber solcher Anstalten mitzutheilende und von diesem zu
...
von Defraudationen hinsichtlich ihres Betriebes und geschäftlichen Verkehrs der
Kontrole der Steuer - ( Zoll - ) Verwaltung , welche durch eine von dieser zu
erlassende , jedem Besiber solcher Anstalten mitzutheilende und von diesem zu
...
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Términos y frases comunes
Abgaben Abweichung allgemeinen Angabe Anwendung April Artikel Ausführung Beamten befinden Behörde beiden bereits Berlin beſondere beſtimmt Beſtimmungen betr Betrag betreffend bezeichneten Bezeichnung Bezug bleibt Bundesrathe darf derſelben deſſen Deutſchen Dezember diejenigen dieſelben dieſer dürfen Eichordnung Eichung Einrichtungen einzelnen enthalten erfolgt erforderlichen erhalten Erhebung Falle Februar Fehler ferner finden findet Folge folgende Form Gebiete Gebrauch Gebühren gegeben Gegenſtände gegenwärtigen gehörigen Geſ Gewichte gleich Grenze größeren Höhe Inhalt innerhalb Innern iſt Jahre Januar joll Juli Juni kleineren König Konsul Kraft Landes Länge lichen Maaße Mark März Mitglieder Monaten muß müſſen Nachtrag näheren Namen neuen Norddeutſchen Bundes Normal November öffentlichen Orte Perſonen Poſt Prüfung Recht Reichs Richtigkeit Schiffe ſein Seite ſich ſie ſind Skale ſolche ſoll ſollen ſoweit ſowie Staaten ſtatt Stelle Stempelung Strafe Tage Theil Verfahren Verkehr Verordnung Verpflichtung Vertrag Verwaltung vorhanden Vorſchriften Waage Waaren weitere Werth Zoll zulässigen Zwecke zwei zwiſchen