Die gesetzgebung des Deutschen Reichs: von der gründung des Norddeutschen Bundes bis auf die gegenwartJ. Guttentag, 1883 |
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... Dieser Bund wird den Namen des Norddeutschen führen und wird nachstehende Verfassung haben . I. Bundesgebiet . Artikel 1. Das Bundesgebiet besteht aus den Staaten Preußen mit Lauenburg , Sachsen , Mecklenburg - Schwerin , Sachsen ...
... Dieser Bund wird den Namen des Norddeutschen führen und wird nachstehende Verfassung haben . I. Bundesgebiet . Artikel 1. Das Bundesgebiet besteht aus den Staaten Preußen mit Lauenburg , Sachsen , Mecklenburg - Schwerin , Sachsen ...
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... dieser Ausschüsse werden außer dem Präfidium mindestens zwei Bundesstaaten vertreten sein , und führt innerhalb derselben jeder Staat nur Eine Stimme . Die Mitglieder der Ausschüsse zu 1. und 2. werden von dem Bundes- feldherrn ernannt ...
... dieser Ausschüsse werden außer dem Präfidium mindestens zwei Bundesstaaten vertreten sein , und führt innerhalb derselben jeder Staat nur Eine Stimme . Die Mitglieder der Ausschüsse zu 1. und 2. werden von dem Bundes- feldherrn ernannt ...
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... dieser Uebersichten von drei zu drei Monaten den von der Kasse jedes Bundesstaates der Bundeskaffe schuldigen Betrag vorläufig fest und seht von dieser Feststellung den Bundesrath und die Bundesstaaten in Kenntniß , legt auch ...
... dieser Uebersichten von drei zu drei Monaten den von der Kasse jedes Bundesstaates der Bundeskaffe schuldigen Betrag vorläufig fest und seht von dieser Feststellung den Bundesrath und die Bundesstaaten in Kenntniß , legt auch ...
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... dieser Anstalten erforderlichen Kosten nicht übersteigen . Auf allen natürlichen Wasserstraßen dürfen Abgaben nur für die Benußung besonderer Anstalten , die zur Erleichterung des Verkehrs bestimmt sind , erhoben werden . Diese Abgaben ...
... dieser Anstalten erforderlichen Kosten nicht übersteigen . Auf allen natürlichen Wasserstraßen dürfen Abgaben nur für die Benußung besonderer Anstalten , die zur Erleichterung des Verkehrs bestimmt sind , erhoben werden . Diese Abgaben ...
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... dieser Summe für das gesammte Bundesheer und dessen Einrichtungen wird durch das Etats- gesetz festgestellt . Bei der Feststellung des Militair - Ausgabe - Etats wird die auf Grundlage dieser Verfassung gesetzlich feststehende ...
... dieser Summe für das gesammte Bundesheer und dessen Einrichtungen wird durch das Etats- gesetz festgestellt . Bei der Feststellung des Militair - Ausgabe - Etats wird die auf Grundlage dieser Verfassung gesetzlich feststehende ...
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Términos y frases comunes
Abgaben Abweichung Alkoholometer amtlichen Amtsbl Angabe Anwendung April ARTICLE Artikel Auditeur Aufsichtsbehörden Ausführung Balkenwaagen Beamten Behörden Bekanntm Bekanntmachung besondere Bestimmungen Betheiligten betr Betrag betreffend Bezeichnung bezüglich Brückenwaagen Bundesrathes Bundesstaaten Centralbl Cirkular darf deſſen Deutschen Bundes Deutschen Reichs Dezember diejenigen dieſes Eichämter Eichordnung Eichscheine Eichung Eichung und Stempelung Eichungsstellen einzelnen Elsaß-Lothringen erfolgt erforderlich Erlaß Ertheilung Falle Fehlergrenze Gasmesser Gebrauchsnormale Gebühren Gegenstände Genossenschaft Gesetzes Gewichte Gewichtsstücke Gramm größeren grössten zulässigen Last Grund Hohlmaaße Instruktion iſt Jahre Januar Juli Juni Kenntniß Kilogramm Konsul Kontrole Kontrolnormale Landes Liberia lichen Maaß Maaße Maaßgabe Mark muß müſſen Nachtrag Norddeutschen Bundes Normal November Offiziere Packete Personen Post Postanstalten Postanweisungen Postauftrag Postverwaltung Preuß Preußen Prüfung Ratifikation Richtigkeit Rinderpest Schiffe Seewehr Sendungen ſind Skale soll sowie Staaten Stempelung Strafe Theil Thermo-Alkoholometer Thermometer Ueber Unserer Unterschrift Verfahren Verfaſſung Verkehr Verordnung Verpflichtung versehen Vertrag Verwaltung vorgeschriebenen Vorschriften Waagen Waaren Werth Zoll Zollparlaments Zollvereins