Die gesetzgebung des Deutschen Reichs: von der gründung des Norddeutschen Bundes bis auf die gegenwartJ. Guttentag, 1883 |
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... ist . Privatbriefe dürfen einer portofreien Dienstsendung nicht beigefügt . werden . Zur Beförderung der Berichte haben sich die Konsuln der Post oder sicherer Schiffsgelegenheiten zu bedienen , auch können dieselben zuverlässigen ...
... ist . Privatbriefe dürfen einer portofreien Dienstsendung nicht beigefügt . werden . Zur Beförderung der Berichte haben sich die Konsuln der Post oder sicherer Schiffsgelegenheiten zu bedienen , auch können dieselben zuverlässigen ...
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... Ist - Einahme ( 7 ) eingetragen , die niedergeschlagenen und die einstweilen gestundeten Beträge neben der Eintragung in die Soll - Einahme - Ko- lonne in die dazu vorhandenen besonderen Kolonnen ( 5 und 6 ) ausgeworfen . Sobald auf ...
... Ist - Einahme ( 7 ) eingetragen , die niedergeschlagenen und die einstweilen gestundeten Beträge neben der Eintragung in die Soll - Einahme - Ko- lonne in die dazu vorhandenen besonderen Kolonnen ( 5 und 6 ) ausgeworfen . Sobald auf ...
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... ist . Dabei ist hervorzuheben , dass nach § . 21. des Gesetzes über die Erwerbung und den Ver- lust der Bundes- und Staats - Angehörigkeit , vom 1. Juni 1870.8 ) die zehnjährige Frist , nach welcher Reichs - Angehörige beim Aufenthalt ...
... ist . Dabei ist hervorzuheben , dass nach § . 21. des Gesetzes über die Erwerbung und den Ver- lust der Bundes- und Staats - Angehörigkeit , vom 1. Juni 1870.8 ) die zehnjährige Frist , nach welcher Reichs - Angehörige beim Aufenthalt ...
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... ist rathsam , Zahlen von einiger Erheblichkeit in Ziffern und in Buchstaben auszudrücken . 7 ) Die Willensmeinung der Parteien ist von dem Konsul sorgfältig zu erforschen . Wenn in dieser Beziehung kein Zweifel mehr besteht , so sind ...
... ist rathsam , Zahlen von einiger Erheblichkeit in Ziffern und in Buchstaben auszudrücken . 7 ) Die Willensmeinung der Parteien ist von dem Konsul sorgfältig zu erforschen . Wenn in dieser Beziehung kein Zweifel mehr besteht , so sind ...
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... ist . Nicht zu ertheilen ist das Visa an Personen , von welchen bekannt oder anzunehmen ist , dass sie der öffentlichen Sicherheit gefährlich sind oder dem Bettel nachziehen . 1 ) Allgemeines . Zu § . 2616 ) 17 ) . Reichsangehörigen ...
... ist . Nicht zu ertheilen ist das Visa an Personen , von welchen bekannt oder anzunehmen ist , dass sie der öffentlichen Sicherheit gefährlich sind oder dem Bettel nachziehen . 1 ) Allgemeines . Zu § . 2616 ) 17 ) . Reichsangehörigen ...
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