Lönigl. Kru Hoyer ve ZEITSCHRIFT für MEDIZINAL-BEAMTE. Zentralblatt für gerichtliche Medizin und Psychiatrie, Herausgegeben von Dr. Otto Rapmund Reg.- und Geheimer Medizinalrat in Minden. XVIII. Jahrgang. 1905. Erste Beilage: Berlin W. 35. FISCHER'S MEDIZIN. BUCHHANDLUNG. H. KORNFELD. Herzogl. Bayer. Hof- und Erzherzogl. Kammer - Buchhändler. Müller 1-27-27 3903 Inhalt. I. Rechtsprechung. 1. Entscheidungen des Relohsgerichts. 1904. 12. Febr.: Begriff der Verdorbenheit von Nahrungsmitteln 30. " : Vorlesung eines Gutachtens des für chemische oder mi- 2. Mai: Landesgesetzliche Vorschriften über die Art der Aus- 27. : Berechtigung der preußischen Aerztekammern zu Straf- Begriff weinähnliche Getränke. Begriff der Verfälschung von Nahrungsmitteln (Verwen- Unbefugte Bezeichnung als Arzt durch Bezeichnung eines Auch die äußeren Beschläge von Trinkgeschirren müssen " 15. Das Anpreisen von Glücks Kräutertee als unlauterer 97 " : Für die Entscheidung über die gesundheitliche Beschaf- 23. : Beseitigung einzelner Körperteile eines Tieres vor der 1905. 2. Jan.: Klage auf Außerkurssetzung eines Buches wegen eines darin enthaltenen Satzes, in dem gegen Geheimmittel : Entmündigung wegen Geisteskrankheit. Begriff der Un- 161 : Bedeutung der ärztlichen Gutachten für die Feststellung 161 13. Febr.: Ein bei einem Eisenbahnunfalle an seiner Gesundheit Geschädigter ist verpflichtet, sich ärztlicher Behandlung 1905. 28. Febr.: Zum Begriffe weinähnliche Getränke (Nachahmung von " 11. März: Begriff Geisteskrankheit als Ehescheidungsgrund nach 3. April: Die Verwendung von Säuren usw. ist auch bei der Klä- : Sonntagsruhe für gewöhnliche Badeanstalten Seite 225 87 " 162 30. : Gesundheitsgefährlichkeit von Fleisch im Sinne des Nah- 172 172 173 172 129 169 170 227 Wahrung des ärztlichen Berufsgeheimnisses. 2. Entscheidungen des Königl. Preussisohen Kammergerichts, sowie anderer Preussischer Oberlandesgerichte und Landgerichte. 1904. 13. Juni: Medizinische, sich äußerlich als Salben darstellende Seifen sind dem freien Verkehr nicht überlasseu (Oberlandesgericht Hamm). Begriff öffentlicher Krankenanstalten; Knappschaftslaza- Brusttee darf als Heilmittel nur in Apotheken verkauft 1905. 10. Jan.: Unzulässige Abgabe von Lauers Harzer Gebirgstee außer halb der Apotheken als Heilmittel : Krankenversicherungspflicht des in der Poliklinik eines : Rechtsgültigkeit von Polizeiverordnungen, in denen die 13. Febr.: Ankündigung von Kothes Zahnwasser. : Beim Handel mit Giften sind besondere Geräte unter Berücksichtigung der 3 Giftabteilungen zu verwenden 2. März: Verantwortlichkeit des Apothekers für die Beschaffenheit der in der Apotheke vorrätig gehaltenen Arzneimittel 2. März: Unzulässige Ankündigung der Brandtschen Schweizerpillen durch ein Inserat, in dem das Publikum vor dem Einkauf nachgemachter derartiger Pillen gewarnt wird : Dem Ankündigungsverbot, betr. die Schweizerpillen : In Apotheken dürfen auch solche Mittel geführt werden, 99 : Blutreinigungstee als Heilmittel gegen Verstopfung 20. : Aufbewahren von verschiedenen Arzneimitteln in ge. 54 1) Wo kein besonderer Vermerk angegeben, sind die Urteile solche des Königl. preuß. Kammergerichts. trennten Fächern einer Schublade, die nur einen gemein- 1905. 27. März: Polizeiverordnungen, die zur Herstellung von Mineralwässern usw. die Verwendung undestillierten, nicht keimfreien Wassers verbieten, sind rechtsgültig. 2. Mai: Rhabarberwein ist als Heilmittel und nicht als Vorbeu- 19. : 8. Juli: Geringer Zusatz von Salizylsäure als Konservierungs- 2. Aug.: 14. Sept. Graue Salbe zur Vertilgung von Läusen ist dem freien : Polizeiverordnungen, nach denen_Hoffmannstropfen zu : Strafrechtliche Verurteilung eines Apothekers nach dem Seile. 55 71 77 114 114 131 210 : Bezeichnung der Umhüllungen von Geheim mitteln mit 210 209 209 209 7. Der Arzt als Zeuge oder Sachverständiger vor Gericht 288 3. Entscheidungen der Oberlandesgerichte anderer deutscher Bundesstaaten. 1903. 21. Dez.: Unberechtigte Bezeichnung als Arzt, es ist unerheblich, zu welchem Zwecke und für welche Zeitdauer sich eine Person unberechtigt als Arzt bezeichnet hat (Bayer. Ob. Landesgericht). 23. Dez.: Unzulässigkeit des Feilbietens von Arzneimitteln (Harzer : Zusatz von Naturwein zu sog. überstrecktem Wein ist nicht Geheimmittel, deren Ankündigung verboten ist, dürfen auch nicht unter anderem Namen angekündigt werden. Santal Grötzner [Tarolinkapseln] (Bayer. Ob. Landesger.) 3. Okt.: Zusatz von Bierresten oder Neigenbier als Verfälschung des Biers (Bayer. Ob. Landesgericht). 37 40 98 45 69 40 37 109 130 221 |