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Das Ministerium für Kultus und Unterricht in Oesterreich hat durch einen Erlass bestimmt, dass die Zöglinge in den Lehrer und Lehrerinnen Bildungsanstalten sich während ihrer Studienzeit, oder wenigstens vor ihrer Anstellung impfen lassen, da ein ungeimpfter Lehrer durch seine erhöhte Disposition zur Blatternerkrankung den Gesundheitszustand der ihm anvertrauten Kinder gefährden kann.

Eingesandt.

Bibliothek der gesammten medicinischen Wissenschaften für praktische Aerzte und Specialärzte, herausgegeben von Prof. Dr. A. Drasche, Wien. 38.-41. Lieferung.

Handbuch der speciellen Therapie innerer Krankheiten, herausgegeben von Dr. F. Penzoldt und Dr. R. Stinzing. Neunte Lieferung. Functional Dyspepsia, So-called, by R. C. M. Page, M. D. Reprint from the N. Y. Polyclinic, Dec. 1893.

Notes on Gynaecological Technique, by Hunter Robb, M. D. Reprint from the New York Journal of Gynaecology and Obstetrics, May, 1894.

An Operating Table, by Hunter Robb, M. D. Reprint from the Johns Hopkins Hospital Bulletin, No. 41, 1894.

Asepsis in Minor Procedures, by Hunter Robb, M. D. Reprint from the Maryland Medical Journal, May 19, 1894.

Practical Application of the Principles of Sterilization, by Hunter Robb, M. D. Reprint from the American Journal of Obstetrics, No. 1, 1894.

Ueber Inula graveolens, von Dr. Martin Mendelsohn. Sonderabdruck aus der Deutschen Medicinischen Wochenschrift, 1894.

Berliner Klinik, Heft 74. Ueber Verlauf traumatischer Neurosen, von Dr. Alfred Richter, Berlin-Dalldorf.

Büchertisch.

Die Redaction beabsichtigt, monatlich eine Uebersicht der neueren Litteratur zu geben und von den zur Recension eingesandten Büchern die geeigneten zu besprechen.

Compendium der gesichtsärztlichen Praxis. Von Dr. J. Borntraeger, Kreisphysikus. Leipzig, 1894. Hartung & Sohn (Durch Westermann.)

Wenn das Buch auch der Natur der Sache nach seine grösste Verbreitung nicht in diesem Lande finden wird, so ist das ausserordentlich übersichtlich gehaltene kleine Buch durch seine klare, knappe Darstellungsweise doch auch für den praktischen Arzt hier äusserst anregend und besonders für den Praktiker, der, nicht in einer Grossstadt, auf sich selbst angewiesen, gewiss hoch werthvoll. Von den einzelnen Kapiteln möchten wir hervorheben: Leichenuntersuchung, Untersuchung von Körperbestandtheilen (Blut, Samen etc.), Körperverletzung und gewaltsamer Tod, dann streitige geschlechtliche Verhältnisse und endlich streitige geistige Verhältnisse.

Von besonderem Vortheile ist die genaue Abschätzung der einzelnen Symptome auf ihren Werth hin und die Aufzählung und der Hinweis auf alle Punkte, die für den (Gerichts-) Arzt in Frage kommen können und dann einzeln durchgegangen werden.

Bei dem gegenwärtigen Stand unserer Coroner's Frage ist das Buch besonders interessant. Jedenfalls könnte mancher unserer Herren Coroner manches daraus lernen. KILIANI.

Von der Bibliothek der ges. med. Wissenschaften (Wien, IX. Währingerstrasse 24, Herausgeber Hofr. Prof. Dr. A. DRASCHE), sind soeben Heft 1-13 des II. Bd. der,,Internen Medizin und Kinderkrankheiten" zur Ausgabe gelangt. (Uebermittelt durch B. Westermann & Co.) Dieselben enthalten folgende Artikel: Harnsäure-Diathese von Prof. F. KRAUS (Wien), Harnsäure-Infarct der Neugeborenen von Prof. POTT (Halle a. S.), Hebephonie von Prof. KIRN (Freiburg i. B.), Helninthiasis von Dr. JUL. WEISS (Wien), Hemiatrophia und Hemihypertrophia facialis von Dr. REDLICH (Wien), Herzklappenfehler von Prim. Doc. KOWACS (Wien), Herzneurosen von Prim. v. FRISCH (Wien), Herzthrombose von Prim. PAWINSKI (Warschau), Hitzschlag von Prof. DITTRICH (Prag), Hydrocephalus von Assist. Dr. CHOOSTEK (Wien), Hydrops von Prof. KOHLSCHÜTTER (Halle a. S.), Hydrotherapie von Doc. NAUMANN (Leipzig), Hypnose und Hypnotismus von Doc. SOMMER (Würzburg).

Neu erschienene Bücher. Berichtet und zu beziehen von B. Westermann & Co., 812 Broadway, New York.

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Pathologie und Therapie, specielle, hrsg. von Hofr. Prof. Dr. Herm. Nothnagel. I. Bd. 2. Heft. gr. 8vo. Wien, A Hölder.—1. Die Vergiftungen von Prof. Dr. R. v. Jaksch. 2. Heft (S. 81-180) 65c. VI. Bd. 1. Hälfte. gr. 8vo. Wien A. Hölder. VI, 1. Thierische Parasiten von Proff. DD. F. Mosler und E. Peiper. 1. Hälfte. (208 S. mit 78 Hozlschnitten) $1.75.-VI. Bd. 2. Hälfte. gr. 8. Wien, A. Hölder. Thierische Parasiten von Proff. DD. F. Mosler und E. Peiper. 2. Hälfte. (XII und S. 209-344 mit 46 Holzsch.) $1.10.

Dasselbe, 12. Bd., 3. Theil, 1. Abth. gr. 8vo. Ebd. 1. Die Migräne von Dr. P. J. Möbius. (V, 108 S.) 65c.

Dasselbe, 15. Bd. 2. Theil. gr. 8vo. Ebd. Erkrankungen des Herzbeutels von Prof. Schrötter. (V, 84 S.) 50c.

Pavy, F. W., Physiology of the Carbohydrates. 8vo., pp 280. Churchill. $3.50.

Pazzi, M., Compendio universale di ostetricia. Bologna. 8vo. gr. $3.30. Studi di ostetricia. Bologna. 8vo. gr., con 30 tav. litografate. $4.

Phillips, C. D. F., Materia Medica, Pharmacology and Therapeutics: Inorganic Substances. 2d ed. 8vo., pp. 808. Churchill. $7.

Placzek, Dr. S., die medicinische Wissenschaft in den Vereinigten Staaten. Reisestudien. gr. 8vo. (VIII, 125 S. mit Abbildgn. und 3 Tafeln.) L., G. Thieme. $1.35.

Podwyssozki, Prof. Dr. W., die Reservekräfte des Organismus und ihre Bedeutung im Kampfe mit der Krankheit. Rede. Aus dem Russ. von Dr. N. Swenson. gr. 8vo. (24 S.) Jena, G. Fischer. 25c.

Personalien.

Verzogen: Dr. A. F. BÜCHLER nach 124 West 58. Str.
Dr. JOHN J. R. ROELOFFS nach 419 East 6. Str.

Dr. N. STADTMÜLLER nach 120 East 57. Str.

An die Leser.

Geschäftliche Zuschriften, Geldsendungen, Bestellungen u. s. w., sind zu richten an: "Medical Monthly Publishing Co.," 17-27 Vandewater Street, New York.

Manuscripte, Wechselblätter und Anfragen bezüglich des Inhaltes sind an den Herausgeber zu richten.

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Die Sorge seitens des Staates für das geistige und moralische Gedeihen seiner Schützlinge muss als ethische Grundlage jeder civilisirten Gesellschaft betrachtet werden. Es ist durchaus nicht genügend, wenn Gesetze derartig schützend verfasst werden, dass es jedem gesunden Individuum ermöglicht wird für den nöthigen Unterhalt zu sorgen; auch muss es als ungenügend betrachtet werden, wenn der Staat denjenigen der durch Krankheit oder Verkrüppelung nicht im Stande ist in dem Kampf um's Dasein mitzuringen, nur theilweise unterstützt. Der Staat ist einem solchem Betroffenen vollkommene Protection gegen die materiellen Angriffe der Natur schuldig. Dass der Staat auch dieses Prinzip anerkennt und darnach handelt, geht daraus hervor, dass er für Unterkommen aller Derjenigen sorgt, welche infolge abnormer geistiger oder körperlicher Zustände, arbeitsunfähig geworden sind.

Bis zu einem gewissen Maase ist mehr oder weniger für den Schutz der Kranken und Kraftlosen aller Klassen gethan worden; Fürsorge für den Geisteskranken, für den Idioten, für den Taubstummen, für den Erblindeten, für die Jugend und für das Alter, hat der Staat seit lange getroffen. Nur der Epileptiker ist unversorgt geblieben. Es ist dies um so bemerkenswerther, da die epileptische Bevölkerung eines Landes durchaus keine kleine ist. Es wird z. B. angenommen, dass es in den Vereinigten Staaten 120,000 Epileptiker geben soll, während im

Staate New York allein ihre Anzahl sich auf 12,000 beläuft. Es werden diese Zahlen gewonnen, indem ein Verhältniss von 2 Epileptikern auf jedes 1,000 Einwohner berechnet wird. In Deutschland soll sich das Verhältniss viel kleiner stellen (1, auf 1,000) während eine vor Kurzem vorgenommene Zählung in dem Canton Aargau, der Schweiz, ein Verhältniss von 2.42 auf 1,000 erwies. Für England stehen mir keine genauen Daten zur Verfügung, aber ich glaube, dass auch dort ein Verhältniss von 1: 1,000 als das richtige betrachtet wird. Bei einer derartigen epileptischen Bevölkerung wird es wohl keinem Arzt entgangen sein, in welch traurigem Zustand der Epileptiker sich befindet und wie dringend nöthig es ist, dass Abhilfe geschafft wird. Dieses ist aber durchaus kein neues Erkenntniss, denn Legrand Du Saulle hat schon in einem klassischen Aufsatze über den Zustand der Pariser Epileptiker, darauf hingewiesen, wie sie erst in dem einem, dann in dem anderen Hospitale aufgenommen werden, nach kurzer Zeit wieder entlassen, sich kümmerlich durchschlagen; dann, wieder von ihrer Krankheit befallen, in irgend einer Anstalt provisorisch aufgenommen werden, nur um so bald als möglich wieder weiter geschickt zu werden, bis sie schliesslich froh sind, wenn sie von der Behörde, aus Mitleid für ihren jammervollen Zustand, als geisteskrank erklärt, in einer Irrenanstalt auf längere Zeit wenigstens Obdach und Nahrung finden. Bis heute ist ihr Zustand hierzulande auch kein besserer gewesen, denn für diesen armen Epileptiker, der sich selbst nicht ernähren kann, dessen Familie ihn nicht auf jener Stufe zu erhalten vermag, welche die Menschlichkeit verlangt, der, wegen des ihm zustossenden Unglückes während eines Anfalles immer sich selbst gefährlich, und häufig, wegen post-convulsiver Geistesstörungen eine Gefahr für seine Mitmenschen ist, für diesen Epileptiker hat der Staat bis jetzt keine Fürsorge getroffen, wenn wir nicht die Aufnahme in eine Irrenanstalt als solche betrachten. Wir haben aber kein Recht, das Letztere als eine solche Fürsorge anzusehen; die Mehrzahl der in den Irrenanstalten sich befindenden Epileptiker gehören nicht dorthin, denn sie leiden weder an permanenter noch temporärer Geistesstörung und sind mithin ungesetzlicherweise ihrer Freiheit beraubt.

Die Frage der Fürsorge für Epileptiker ist aber eine viel weitgehendere, als in der Frage nach ihrem Unterkommen gestellt wird; es handelt sich hierbei auch um Behandlung der Krankheit, sowohl wie um eine angemessene Umgebung und Erziehung. Die Frage ist noch immer nicht beantwortet, ob der geschwächte geistige Zustand vieler Epileptiker ganz und gar von den häufig wiederholten Anfällen abhängig ist, oder ob nicht die unglückselige sociale Lage in welcher sie sich befinden, auch daran die Schuld tragen muss.

So kommt es, dass alle Meinungen darin übereinstimmen, dass der Epileptiker, um geistig und moralisch nicht unterzugehen, vom Staate speciell unterstützt werden muss, und dass dieses nicht nur für das individuelle Wohl des Patienten und seiner Familie, sondern auch für das Wohl der gesammten Bevölkerung verlangt wird.

Jetzt dürfen wir uns fragen, worin soll diese staatliche Fürsorge bestehen? Der Staat New York hat dieses sociale Problem in diesem Jahre dahin beantwortet, dass ein Gesetz passirt wurde um eine Colonie für die Versorgung der Epileptiker zu gründen. Wenn wir eine kurze Umschau halten über das, was anderwärts durch private oder Öffentliche Unterstützung für diese abhängige Klasse gethan worden ist, so können wir uns bald darüber einigen, ob der Staat New York im besten Interesse der Epileptiker gehandelt hat. Um sich überhaupt über die passende Versorgung ein Urtheil bilden zu können, muss man sich vor Allem vergegenwärtigen, dass Epileptiker nach Art ihres Betroffenseins sehr verschieden sein können. So lassen sich Epileptiker eintheilen in 1) diejenigen, deren Krampfanfälle, ob,,grand mal" oder ,,petit mal", das ganze Krankheitsbild darstellen. Derartige Epileptiker sind intellectuell nicht angegriffen und sind vollständig im Stande, den gewöhnlichen Anforderungen des Lebens nachzukommen. 2) Diejenigen, welche vor oder nach ihrem Krampfanfalle, vorübergehend an Geistesstörung leiden.

3) Diejenigen, deren Geisteszustand permanent abnormal ist, die an chronischem Irrsinn leiden. Für diese letztere Klasse ist durch ihre Aufnahme in bestehende Irrenanstalten vollkommen gesorgt, und braucht ihrethalben keine specielle Vorkehrung getroffen zu werden.

Für die Versorgung der übrigen Klassen sind verschiedene Pläne in Vorschlag gebracht worden. Die Pläne, welche besonders beachtenswerth erscheinen, sind:

1) Spezial-Anstalten (Hospitäler) für Epileptiker.

2) Abtheilungen für Epileptiker in den bestehenden Irrenanstalten. 3) Die Creirung besonderer Colonien.

Dass die Hospitalisation der Epileptiker unpraktisch und unzureichend ist, scheint die Meinung aller derjenigen zu sein, welche sich mit dieser Frage beschäftigt haben. Diejenigen Epileptiker, welche nur leicht von der Krankheit betroffen sind, bleiben von selbst nicht, ohne Beschäftigung und systematische Arbeit, in einem Hospitale, und die schwer betroffenen, an ausgesprochenen Geistesstörungen leidenden, können nicht in einem Hospitale behalten werden. Auch muss man nicht ausser Acht lassen, dass die Versorgung selbst der einfachen Epileptiker (ohne irgend welche Geistesstörung) sehr von der Versorgung anderer Patienten abweicht, so dass ihre Fürsorge in irgend einem Hospitale eine höchst schwierige Aufgabe bietet.

Ebenso unzufriedenstellend ist die Einrichtung von Abtheilungen für Epileptiker in allgemeinen Irrenanstalten.

Es herrscht wohl jetzt darüber Einigkeit, dass eine grosse Proportion der an Epilepsie leidenden in den anfallfreien Intervallen von krankhaften geistigen Störungen verschont bleiben,* insbesondere

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Kaum ernst zu nehmen ist der Einwand derjenigen, welche behaupten : Mehr oder weniger geisteskrank ist eigentlich jeder Epileptiker" oder,,ist der Gefahr ausgesetzt, es zu werden" und desshalb sollten alle Epileptiker in einer Irrenanstalt untergebracht werden.

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