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wenn diese freien Intervalle sich über verhältnissmässig lange Zeit erstrecken.

Ja, in vielen Fällen lässt sich sogar nicht die geringste psychische Schwäche nachweisen, während eine hervorragende Mehrzahl, wenn sie auch bis zu einem gewissen Grade eine geistige Abschwächung verrathen, ja doch nicht im wissenschaftlichen Sinne als irrsinnig anzusehen sind. Desshalb gehören offenbar Epileptiker im Allgemeinen nicht in Irrenanstalten hinein, selbst dann nicht, wenn für sie spezielle Abtheilungen geschaffen werden. Der vorgeschlagene Ausweg, man solle ein Hospital für Epileptiker mit einer Irrenanstalt unter ein und derselben Verwaltung errichten, ist ebenso wenig befriedigend als die schon besprochenen Vorschläge. Unter einer solchen Einrichtung müsste man diejenigen Epileptiker, welche temporär an Psychosen leiden, von jenen, die ausschliesslich Krampfanfälle bekommen, trennen eine künstliche und unpraktische Einrichtung, welche beständig die Transferirung des temporär psycisch Befallenen von Hospital nach Asyl und von Asyl in's Hospital benöthigen würde.

Das Resultat nicht nur aller theoretischen Erwägungen, sondern auch aller Versuche, die Frage auf praktischem Wege zu lösen, ist, dass die Fürsorge für Epileptiker, sei es durch öffentliche oder Privatwohlthätigkeit, nur in Colonisation ihre Lösung finden kann.

Der Antrieb zur Colonisation der Epileptiker verdankt seinen Ursprung jedenfalls dem französischen Pastor Jean Bost, der 1848 eine Heimat für Frauen der unbemittelten Klasse gründete; später errichtete er ein Haus für weibliche Epileptische, welches als Grundstein zur Errichtung weiterer Baulichkeiten diente, in denen auch andere Klassen Epileptiker Aufnahme fanden, und in welchen sich ein Familiensystem der Epileptiker bald entwickelte. Die am weitesten bekannte und grösste Colonie für Epilepliker ist jedenfalls die bei Bielefeld in Westphalen. Diese Colonie, welche vor mehr als 30 Jahren durch die humanen Bemühungen eines lutherischen Geistlichen, Pastor von Bodelschwingh, unter den Auspicien des Provinzial-Comités der inneren Mission gegründet wurde, bat jetzt mehr als 1100 Einwohner. Die Bielefelder Colonie ist von berufener Seite - hier von Dr. Peterson so oft und so eingehend beschrieben worden, dass ich wohl auf nähere Details verzichten darf. Folgendes Citat aus einer von Peterson's letzten Arbeiten möge genügen:

,,Als ich die Colonie besuchte, bestand sie aus 55 Häusern und Hütten, von hübschen Gärten umgeben, welche in dem schönen, mehr als 320 Acker umfassenden, Holz- und Wiesenland, angelegt waren. Es war wie eine Dorfschaft. Hier findet man Schulen, in welchen Unterricht in allen Fächern ertheilt wird, die in öffentlichen Schulen berücksichtigt werden; auch wird denjenigen, die es wünschen, Gelegenheit geboten, sich in Sprachen, Wissenschaft und Kunst auszubilden.

Hier sind Läden und Werkstätten mannigfacher Art, wie SamenGeschäft, Materialwaarenhandlung, Apotheker, Tischler, Bäcker, Schneider, Farbengeschäft; Stätten für Schlosser, Schmiede, Eisen

glesser, Blechschmiede, Schumacher, Sattler; Meierei, Ziegelbrennerei, Druckerei und Buchbinderei.

Floricultur, Agricultur und Obstzucht, beschäftigen eine grosse Anzahl epileptischer Angestellte. Einige der Häuser sind von epileptischen Architecten geplant, die Ziegeln von 60 epileptischen Patienten gebrannt, das Steinwerk von epileptischen Arbeitern, die Holzarbeit von ihren eigenen Schreinern, die Eisenarbeit von eigenen Schmieden, das Anstreichen, Glaserarbeit, und die Möbel von ihren eigens dazu Befähigten, hergestellt worden. Für Männer allein giebt es mehr als 30 Arten Handwerke.

Die Frauen werden mit den vielfältigen Besorgungen des Haushaltes, mit der Herstellung von Kleidungsstücken und der Bettwäsche, und mit der Pflege der Blumen und Gemüse beauftragt."

Auch für Unterhaltung und Vergnügungen aller Art ist völlig gesorgt. ,Ein Orchester, aus ihrer eigenen Mitte zusammengesetzt, ein Museum für Briefmarken, Münzen, Alterthümer, Gegenstände von ethnographischem und historischem Interesse," u. s. w.

Wahrlich eine ideal sociale Anlage!

Trotz Allem wurde von keinem Staate die ihm zukommende Pflicht, für seine armen Epileptiker zu sorgen, übernommen, bis um 1891, als der Staat Ohio, nach der nothwendigen vorhergegangenen Gesetzgebung, den Grundstein zu einem Asyl für Epileptiker, und epileptische Irrsinnige, zu Gallipolis, legte. Seitdem sind Massachusetts, Pennsylvania, California und Michigan, im Begriff, Staatsanstalten speciell für Epileptiker anzulegen. Hier im Staate New York wurde nach vieler und mühsamer Arbeit seitens der "State Charities Aid Association," im April dieses Jahres, von der Legislatur die Vorlage zur Etablirung einer Colonie für Epileptiker angenommen, und vom Gouverneur unterschrieben. Dieser Beschluss giebt als Zweck der Colonie „die humane, heilende, wissenschaftliche und oeconomische Behandlung und Versorgung von Epileptischen, irrsinnige Epileptiker ausgeschlossen, an, und verlangt dass ein allgemeiner Plan angenommen werde, welcher mit den Empfehlungen übereinstimmen soll, welche die "State Board of Charities" im Jahre 1893 der Legislatur machte. Diese Empfehlungen sind in dem Bericht des Comite's der State Charity Aid Association von 1891 enthalten, und lauten zum Theil wie folgt: ,,Die Hauptprincipien welche in der Organisation einer derartigen Colonie zu befolgen wären, sind:

1) Land. Soll wenigstens aus 200 bis 300 Acker Wiesen und Waldland, für agriculturelle und horticulturelle Zwecke wohl geeignet, bestehen. Dieses Land soll in der Nähe einer grossen Stadt gelegen sein, nicht nur wegen Bequemlichkeit des Erreichens desselben, sondern auch um die Zuziehung von expertem Rath zu ermöglichen, und um die Benutzung des Materials zu Studien- Zwecken zu erleichtern.

2) Kleine Gebäude (Cottages). Diese sollen in getrennten Abthei lungen, für männliche und weibliche Patienten angelegt werden; jede dieser Abtheilungen soll in getrennten Häusern (Cottages) Vorkeh

rungen treffen für die Blödsinnigen, die Schwachsinnigen, die Reconvalescenten, die Schulkinder, die Arbeiter, und für Privat-Patienten der wohlhabenderen Klasse.

3) Grössere Gebäude.

a) ein Hospital oder Krankensaal für Solche, die an inneren, chirurgischen, oder Geisteskrankheiten leiden. Jeder Patient, ohne Ausnahme, soll unter ärztliche Aufsicht gestellt werden, und soll wenigstens ein systematischer Versuch gemacht werden, die Krankheit zu heilen.

b) ein Erziehungsgebäude für die epileptischen Kinder.

c) Arbeitsstätte für erwachsene Epileptiker.

d) Landwirthschaftsgebäude, Meierei und Getreide-Anlagen. e) ein besonderes Laboratorium für das Studium der Epilepsie, durch einen geschulten Pathologen.

Der diesem Beschluss gemäss gewählte Platz welcher im Genesee Thal liegt, und den indianischen Namen „,Sonyea" (Sonnenschein), trägt, enthält 1872 Acker sehr fruchtbaren Landes.

Die Colonie, als „,Craig Colonie" bezeichnet, steht unter Aufsicht der State Board of Charities. Der Verwaltungsrath besteht aus 5, vom Gouverneur auf 5 Jahre ernannten Personen; ihr Diensttermin ist so eingerichtet, dass alljährlich ein Mitglied des Verwaltungsrathes austritt, und an seiner Stelle ein neues Mitglied gewählt wird. Die Anstellungen sind Ehrenämter, und bedingen kein Salair. Der Verwaltnngsrath, welchem die gesammte Führung der Colonie anheimfällt, ernennt den Superintendenten. Dieser, der ein gebildeter Arzt sein muss, ist der Haupt-Executiv-Beamte; er ernennt den Provisor, die Oberin und untergeordnete Beamte und die Lehrer.

Epileptiker aller Altersstufen im Staate wohnhaft, und zur bedürftigen Klasse gehörig, werden aufgenommen und gratis verpflegt. Diese sind als Staatspatienten bekannt. Andere Epileptiker, die bequem untergebracht werden können, werden nach Uebereinkommen aufgenommen und Privatpatienten benannt. Bei der Aufnahme von Patienten werden arme und bedürftige Epileptiker bevorzugt; in zweiter Reihe jene, die theilweise bedürftig sind; und zuletzt jene, die im Stande sind, für ihren Unterhalt zu zahlen. Für Staatspatienten muss die Behörde, welche sie hinschickt, jährlich $30 für Kleidung zahlen. Wird ein epileptischer Staatspatient irrsinnig, so wird er nach einer Staatsirrenanstalt verbracht.

Unter den günstigsten Verhältnissen und mit der guten Grundlage, welche der Gründung der Colonie zu Theil geworden, sollte mit der Zeit der Erfolg dieser segensreichen Anlage ein hervorragender werden.

Sicher ist, da es sich um eine Institution handelt, welche auf Staatskosten betrieben wird, dass die bezweckte Wohlthätigkeit eine viel durchgreifendere und weitgehendere sein wird, als man es von Privatunternehmen anzunehmen berechtigt wäre.

Literatur.

1) Ueber die staatliche Fürsorge für Epileptiker. F. Jolly. Archiv für Psychiatrie, S. 311, 1882.

2) The Care of the Epileptic. Report of a Committee of the State Charities Aid Association, consisting of George W. Jacoby and Frederick Peterson. Siehe: The State Charities Record. New York, February, 1891.

3) State Hospitals for Epileptics. Third Annual Report of the State Commission in Lunacy. Albany, N. Y., 1892. S. 376-78.

4) Progress in the Care and Colonization of Epileptics. Frederick Peterson. Journal of Nervous and Mental Diseases. August 1, 1892. 5) Provision for Epileptics. Wm. Pryor Letchworth, Commissioner of the New York State Board of Charities. Buffalo Medical and Surgical Journal. August, 1894.

663 Madison Ave.

II.

Ein Fall von Dysphagia mit Erweiterung des Oesophagus und Pneumatosis.

Von

Dr. G. LIEBMANN,

Boston, Mass.

Miss S. S., 15 Jahre alt, war immer gesund gewesen, bis ihre Menstruation vor zwei Jahren eintrat. Der Blutverlust war ein höchst gewaltiger und dauerte volle 8 Tage. Nach einer 3 wöchentlichen Pause stellte sich die Menorrhagie wieder ein und zwar höchst profus und dauerte wieder eine volle Woche an. Seit dieser Zeit kein weiteres Zeichen eines menstrualen Flusses. Während unsere jugendliche Kranke schon einige Symptome gestörter Verdauungsthätigkeit vor dem Eintreten der Katamenien verspürte, hatte sie doch damals nicht die geringste Schwierigkeit im Schlingen. Diese trat erst synchronisch mit dem Nachlass des Menstruation-Flusses ein. Wie in allen solchen Fällen ward es dem Mädchen zuerst schwierig, solide Nahrung zu schlucken; bald konnte sie nicht mehr halbfeste Nahrung hinunter bringen, bis schon nach Verlauf von 4-5 Wochen die Krauke nur noch Flüssigkeiten und zwar unter den peinlichsten Anstrengungen in den Magen befördern konnte. Einige Wochen nach dem Auftreten der Dysphagie acquirirte unsere Kranke unbewusst die Gewohnheit, Luft in die Speiseröhre einzusaugen, um, wie mir scheint, die flüssige Nahrung durch Druck a tergo weiter zu schaffen. Die eingesogene Luft verursachte ein gurgelndes, rumpelndes Geräusch und dieses „Rumpeln", welches die Kranke dem ganzen sternum entlang lokalisirte, war und ist noch heute eine Quelle unsäglichen Missbehagens und unaufhörlicher Klage. Mit der Zunahme der Dysphagie nahm auch das Luftschlucken zu, so zwar, dass das ganze Abdomen wie ein Ballon aufschwoll und Beklemmung, Schmerz und Schlaflosigkeit das fast beständige Loos der unglücklichen Kranken wurde. Dieses Gefühl der Beklemmung wurde nur zuweilen etwas erleichtert, wenn Gase per cardiam oder rectum ausgestossen wurden, worauf 3-5stündlicher Schlaf eintrat. Die flüssige Nahrung hatte kaum den Magen — oder was die Kranke für den Magen hält erreicht, als Erbrechen eintrat und von einer Tasse,,malted milk" blieb nur ein ganz kleiner Theil zurück. Die Kranke wurde im Massachusetts Allgemeinen Hospital für Hysterie behandelt, woselbst sie etwas unter einer Diät von peptonisirter Milch (per os) und von Milch und Eiern (mittelst Magenschlauch) gebessert wurde. Kaum aber wieder zu Hause, verschlimmerte sich ihr Zustand ums dreifache. Dieses klinische Bild blieb sich seither immer gleich mit Ausnahme einer kurzen Periode einer vielver. sprechenden Besserung, die bald näher besprochen werden soll; die Kranke magerte zusehends ab, so dass sie nur noch 56 Pfund wog und

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