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beginnt. Ich würde keine Klammern gebrauchen, ausser es muss sehr auf Zeitersparniss gesehen werden. Ist der Tumor klein (Kindskopfgross oder grösser) und drängt in das kleine Becken, oder sollte der Tumor interligamentär sein, oder sollte die Portio tief in der Scheide liegen, so dass sie leicht gefühlt werden kann, so haben wir Grund zu erwarten, dass der Beckenboden nicht nachgiebig ist. Wenn dann die Scheide geräumig genug ist, so kann die Operation, wie sie oben angegeben, mit grösserem Vortheil gemacht werden. Während der Gene sung haben die nach dieser Technik operirten Patientinnen Scheidenausfluss, der profus und widrig ist, und welcher durch Zerfall der parametrischen Stiele, welche in der Scheide liegen, verursacht wird. Dann sollte ausser Scheidenausspülungen eine Occlusionsbinde gebraucht werden.

Totalextirpation ist bei allen Tumoren anwendbar; die Vortheile bestehen darin, dass nichts in der Peritonealhöhle gelassen wird, das Ursache zur Sepsis geben könnte; vorausgesetzt, dass die Operation aseptisch ausgeführt wird. Die Genesung geht schneller vor sich wie bei der extraperitonealen Behandlung des Stiels, und nur selten liegt die Gefahr einer Nachblutung vor. Ich persönlich ziehe eine Totalextirpation vor.

Das Operiren im kleinen Becken wird bedeutend erleichtert, wenn man die Patientin in die Beckenhochlage bringt.

Intra-ligamentäre Tumoren.

Wenn Gewächse dieser Art gross und breitbasig sind, ist ihre Entfernung schwierig. Die hintere Fläche nahe der oberen Grenze des breiten Bandes wird horizontal durchschnitten und das Gewächs mit den Fingern und dem Messergriff herausgeschält, während ein Assistent mit einer Museux'schen Zange am Tumor zieht und Pincés, wo immer sie nöthig sind, anlegt; die Gefässe werden später unterbunden und blutende Oberflächen mit fortlaufender Naht gestillt; das ganze Bett der Geschwulst sollte derart geschlossen werden. Bei supravaginalen Cervixtumoren und denen, die sich im unteren Theil der Gebärmutter entwickeln, ist Gefahr vorhanden, mit den Ureteren in Berührung zu kommen, deshalb muss deren Lage immer im Auge behalten werden; aber gerade bei diesen Tumoren ist Totalextirpation anzurathen. Drainage ist nur selten nothwendig.

Gewächse, welche in der infra-vaginalen Gegend eingebettet sind, können gewöhnlich leicht ausgeschält werden. Der am meisten hervorragende Theil des Tumors wird mit einer Volsellazange gefasst und durch Ziehen so nahe wie möglich an die Vulva gebracht. Wenn das Gewächs nicht zu gross ist, kann ein Einschnitt an, oder nahe der Cervixverbindung gemacht und das Gebilde ausgeschält werden, oder es mag durch einen elliptischen Schnitt entfernt und irgend welche Ueberbleibsel noch herausgeschält werden. Bei grossen infra-vaginalen Myofibromen ist dies mitunter nicht möglich; dann wird der grösste Theil

des Gewächses durch Zerstückelung (Morcellation) entfernt, bis die Basis des Tumors erreicht ist. Wenn das Bett glatt ist, so sollte die Wunde sofort mit einer versenkten Naht verschlossen werden, ist dies jedoch nicht der Fall, so sollen die Wundränder zugeschnitten und leicht mit Jodoformgaze ausgestopft werden.

Kleine, subseröse oder gemischte (subserös-interstitielle) Myofibrome von der Grösse einer Wallnuss, an der Vorderwand des supravaginalen Theiles des Cervix liegend, wodurch sie Blasenbeschwerden verursachen, wurden von mir des Oefteren dadurch entfernt, dass ich die cervico-vaginale Verbindung ihrer ganzen Länge nach einschnitt, die Blase soweit abstreifte, um den Tumor zu erreichen, welcher dann durch seine Umhüllung hindurch durchschnitten und ausgeschält wurde, das Bett mit Catgut verschloss und den ersten Einschnitt wieder vernähte. Eine durch diese Tumoren complicirte Schwangerschaft verlangt besondere Beachtung, und die Verantwortung des Arztes ist grösser wie gewöhnlich. Bei Besprechung der Pathologie fanden wir, dass das Wachsthum der Tumoren während der Schwangerschaft gewöhnlich ein schnelles ist, eine genaue Kenntnis ihres Sitzes ist daher absolut nothwendig. Ein dem Fundus naheliegender subseröser Tumor sollte expektativ behandelt werden.

Subserőse, mehr oder weniger gestielte Beckentumoren weichen oft vom Becken zurück, andere können während der Geburt nach oben und aus dem kleinen Becken geschoben werden, damit die Geburt ohne Kunsthilfe sich vollziehen kann. Bei anderen Fällen kann dieses Resultat nicht erreicht werden, und wir sollten deshalb immer für den Bauchschnitt vorbereitet sein. Der einzige operative Eingriff, der mit verhältnissmässiger Sicherheit für Mutter und Kind anwendbar ist, ist die Porro-Operation (die supra-vaginale Amputation des schwangeren Uterus mit extraperitonealer Stielbehandlung). Um zu verhüten, dass eine Porro-Operation oder ein Kaiserschnitt die Lebenskraft eines Kindes schädigt, sollte man die Operation immer einige Tage vor dem Termin der Schwangerschaft festsetzen. Manchmal ist es angebracht, eine Myomectomie während der Mitte der Schwangerschaftszeit zu machen; die hieher gehörigen Fälle sind breitbasige subseröse Tumoren und solche interstitielle Tumoren, von welchen man glaubt, dass sie näher der peritonealen Oberfläche als der Mukosa des Uterus liegen, wie sich durch Symptome vor der Schwangerschaft zeigt. Ein anderer bedeutender therapeutischer Eingriff, welcher hier in Betracht gezogen werden soll, ist das Hervorrufen einer Abortion. Eine Regel kann nicht aufgestellt werden, aber Nachfolgendes mag als Vorbild dienen. Sollte sich die Gelegenheit bei einer frühen Schwangerschaftsperiode bieten (bis zum 3. Monat), so sollte Abortion vorgenommen werden, unter gewöhnlichen Umständen ist hier keine Gefahr zu befürchten, doch nach dem 4. und 5. Monat ziehe ich es vor, das normale Ende der Schwangerschaft abzuwarten, und vollziehe dann die zur Zeit indicirte Operation, weil nach Mitte der Gravidität die Abortion auch nicht ohne Gefahr ist, und nachdem dieselbe vollzogen, ist die Patientin

doch nicht von ihrem Tumor befreit. Wenn infra-vaginale Tumoren des Cervix vor dem 6. oder 7. Monat entdeckt werden, sollten sie sofort entfernt werden, doch sollten dieselben in den ersten 2-3 Monaten wegen der Abortionsgefahr in Ruhe gelassen werden. Sollten sie nicht vor dem Ende der Schwangerschaft entdeckt werden, so wartet man bis zur Geburt und entfernt dann die Gewächse. Die Nachbehandlung der Bauchoperationen ist einfach. Sollten die Schmerzen unerträglich sein, so erhalten die Patienten 1-2 Stunden nach der Operation eine Morphiumeinspritzung. Später werden keine Narkotika verabreicht. Gegen den Durst gebrauche ich während der letzten 10 Jahre heisses Wasser, theelöffelweise alle halbe Stunde. Wenn die Köberle'sche Drahtzange gebraucht wird, so wird dieselbe jeden Tag ein wenig mehr befestigt, und am dritten Tag wird nach dem Stiel gesehen, ob der Einschaltungsprozess richtig vor sich geht; sollte daselbst Nässe vorhanden sein, so wird sorgfältig getrocknet und der Stiel mit einer 50prozent. Chlorzinklösung abgetupft und dann frisches Pulver, Gaze und Watte aufgelegt.

Die Sterblichkeitsrate bei Operationen für Entfernung von Myofibromen ist bei den einzelnen Operateuren verschieden, doch hängt sie hauptsächlich von der Art des Tumors ab, und unter welchen Umständen die Operation gemacht wird (physischer Zustand des Patienten). Welcher Operationsmethode der Vorzug zu geben ist, extra-peritoneale oder intra-peritoneale Behandlung des Stiels oder Totalextirpation, beweist uns in so fern die Statistik, als sie die besten Resultate für erstere zeigt. Jedoch müssen wir nicht vergessen, dass die anderen Operationsmethoden noch im Entwickelungsstadium sind, und dass die extra-peritoneale Behandlung des Stiels gefahrdrohende Zustände zur Folge hat, dass es unsere Pflicht sein sollte, eine Methode zu suchen, die der letzteren überlegen ist. Die Sterblichkeit bei breitaufsitzenden intra-ligamentären und allen grossen Tumoren, die vom supra-vaginalen Theil des Cervix entspringen, ist gross wir können 20 Prozent rechnen; dagegen ist sie bei interstitiellen Tumoren des Uteruskörpers, für welche Hysterektomie angewandt wird, nur 10-15 Prozent. Sterblichkeit bei Bauchoperationen für diese Tumoren wird durchschnittlich auf 15 Prozent geschätzt, Castration ausgenommen, wo sie nicht mehr wie 3 Prozent betragen soll. Entfernung von Tumoren des infra-vaginalen Theiles des Cervix sollten keinen Tod zur Folge haben. Wir haben bemerkt, dass die Todesursachen so verschieden sind, wie die Operationen selbst, doch haben wir durch Sepsis und Blutungen und durch die Folgen der letzteren die meisten Todesfälle, welche beide durch die Totalextirpation verhütet werden können.

54 WEST 51ST STREET.

Die

EDITORIELLES.

Prof. Dr. E. BEHRING lässt in No. 3 (20. Okt. 1894) der „Zukunft" (herausgegeben von Maximilian Harden, Berlin, Verlag von O. Haering) einen Aufsatz erscheinen, betitelt: Das neue Diphtheriemittel, und verspricht einen zweiten Aufsatz über die Eigenschaften und gegenwärtigen Leistungen des neuen Diphtheriemittels folgen zu lassen.

BEHRING steht mit seiner Veröffentlichung in der „Zukunft“ über ein medicinisches Thema nicht allein da. Heft 2 bringt einen Artikel von Prof. Dr. A. EULENBURG: Der Tod durch die Hypnose? und in Heft 3 finden wir ausser BEHRING'S Mittheilungen einen Aufsatz von Dr. HAVELOCK ELLIS (Haslemere, Surrey) über das Gehirn der Frauen. Es ist sicher nur unserer Zeit entsprechend, wenn auch die Medicin aus ihrem Chinesenthum heraustritt und aufhört eine Geheimwissenschaft zu sein, über die Nichtmediciner gar nicht ununterrichtet genug sein können. Eine rationelle Belehrung und Aufklärung der allgemeinen, denkenden Menschheit, die doch in gewissem Sinne auch ein Recht hat, in die Heilkunde interessirt zu sein, kann zweifellos nur von Nutzen für beide Theile sein. Dies um so mehr, wenn das Wort von zusammenfassenden Geistern ergriffen wird, die sich nicht in den vielen Einzelheiten, die allerdings oft von höchstem Interesse und Werthe sind, verloren haben, sondern den Ueberblick sich bewahrt haben über die medicinische Wissenschaft als solche und deren Endziele.

Wer die Arbeiten BEHRING's verfolgt hat, kann ihm einen weiten Blick und vorurtheilsfreie breite Auffassung nicht absprechen. Wir haben an ihm einen Mann, der zweifellos auf dem von Prof. Koch geschaffenen Boden in völlig origineller Weise weiter gearbeitet und weiter gedacht hat und zu Schlüssen gekommen ist, welche die Ontologie der Krankheiten in gänzlich neue Bahnen gebracht haben und viele unserer erlernten Anschauungen umzustossen droht.

Ist man einmal bei der neuen Auffassung des Wesens der Krankheit angelangt, so ergibt sich hieraus von selbst für den, der als Hauptzweck der Heilkunde das Heilen ansieht, die Nothwendigkeit der ontologischen Therapie im Gegensatze zur symptomatischen und örtlichen. Für all dies sind wir der ganzen Richtung, zu deren Vertretern BEHRING Zählt, zu Dank verpflichtet. Es ist für uns zweifellos, dass dieselbe im Princip richtig ist, und es ist dabei fast gleichgiltig, ob wirklich das Diphtherie-Antitoxin schon das leistet, was wir von ihm erwarten, so wünschenswerth dies auch wäre.

Alle diese Dinge können den Aerzten, die die Medicin nicht ausschliesslich als Geschäft betrachten, gar nicht genug vorgeführt werden. Vielleicht ist sogar schon der Zeitpunkt gekommen, wo die Nichtärzte von der sich vollziehenden Umwandlung in der Medicin unterrichtet werden sollen, obwohl man darüber verschiedener Meinung sein kann.

Keinesfalls aber ist es wünschenswerth, daraus eine persönliche Streitfrage zu machen und dieselbe vor ein Publikum zu bringen, welches darüber nicht selbstständig denkend entscheiden kann, einfach weil die Prämissen fehlen. Freilich kann man nicht etwas Neues, vom Alten Verschiedenes bringen, ohne mit letzterem in Gegensatz zu treten.

BEHRING sagt: „Ich habe hier nur mit VIRCHOW, dem medicinischen Doktrinär, zu thun. Als solchen muss ich ihn bekämpfen. Ich beneide VIRCHOW um seine unvergleichliche Arbeitskraft, ich bewundere ihn wegen seiner Vielseitigkeit und ich verehre ihn als den grossen Meister in den beschreibenden Naturwissenschaften auf makroskopi

schem und auf mikroskopischem Gebiet. Aber seine auf die Lehre vom Zustandekommen der Krankheiten und von ihrer Heilung übergreifenden Theorien halte ich für Irrlehren, und zwar für solche Irrlehren, welche wegen ihrer, das ärztliche Handeln in falsche Bahnen lenkende Wirkung und wegen ihrer grossen Verbreitung die schädlichsten sind, die man je ersinnen konnte. Aus diesem Grunde bekämpfe ich VIRCHOW, den medicinischen Doktrinär und Theoretiker."

In den weiteren Ausführungen werden uns die bekannten Schlagwörter VIRCHOW's vorgeführt, dass ,,eine ontologische, specifische oder essentielle Methode bei der Behandlung der Pneumonie eine geistige Verirrung wäre." Und:,,Sonderbare Verirrung, die zuletzt dahin führen würde, alle Vergiftungen als Krankheiten des Blutes zu betrachten, und die specifische Beziehung der Gifte zu bestimmten Provinzen des Nervensystems als etwas Untergeordnetes zu erklären." Die Annahme der Specifität eines Mittels setzt nach VIRCHOW eine wesentliche Störung in,,der Erkenntniss oder bewusste Charlatanerie" voraus.

Es muss freilich eine Genugthuung sein, einen Mann mit solchen Anschauungen, den bedeutendsten und erbittertsten unter den Gegnern KocH's, sich an die Spitze eines Aufrufes zur Beschaffung des Diphtherieantitoxins stellen zu sehen.

Wenn aber VIRCHOW in einem Zeitungsinterview den Ausspruch thut, der in allen politischen Zeitungen verbreitet und von VIRCHOW nicht dementirt worden ist:,,Die ersten Versuche mit einem solchen Serum stellte unter meiner (VIRCHOW'S) Leitung der damalige Assistent am Kaiser und Kaiserin Friedrich-Krankenhause Dr. ARONSON an“, so ist dies einfach unverständlich.

Dass eine so grausame Entfremdung geistiger Urheberschaft, die schon durch die historische Inconsequenz sich selbst Lügen straft, festgestellt werden muss, ist sicher. Fraglich freilich, ob BEHRING sich durch seine Veröffentlichung in der „Zukunft" an die richtige Adresse gewandt hat. KILIANI.

Die Frage des Uebersetzens medicinischer Werke europäischer, insbesondere deutscher Autoren ist schon vielfach discutirt worden. Gesetzlich liegt die Sache ungeheuer einfach. Bis vor zwei Jahren war das geistige Eigenthum ausländischer Schriftsteller in den Vereinigten Staaten völlig schutzlos. Da wurde dann in Paris eine internationale Conferenz über diesen Punkt gehalten, deren Resultat das famose Gesetz über geistiges Eigenthumsrecht ist. Deutschland gegenüber steht die Frage practisch genau auf demselben Standpunkt wie vor dem Gesetz, d. h., die Amerikaner haben sich nur zu der Concession herbeigelassen, dass ein Buch dann gegen Nachdruck oder Uebersetzung geschützt ist, wenn zu gleicher Zeit mit dem Erscheinen der deutschen Ausgabe eine amerikanische hier in diesem Lande mit amerikanischen Lettern und Platten von amerikanischen Druckern angefertigt wird.

Da diese Bedingungen, der Undurchführbarkeit wegen, nie erfüllt wurden, so ist der Diebstahl deutschen geistigen Eigenthums gesetzlich sanctionirt.

Was nun unsre medicinischen Autoren anlangt, so schreiben die wenigsten derselben ihre Bücher des Gelderwerbs wegen; derselbe liegt naturgemäss in einem anderen Felde; immerhin sind denselben die spärlichen Tantièmen, welche vom Verleger ausbezahlt werden, wohl zu gönnen. Es resultirt also aus der, moralisch wenigstens, unberechtigten Nachbildung eine pecuniäre Einbusse.

Das ist aber durchaus nicht die Hauptsache. Das Ueble in der willkürlichen Nachbildung medicinischer Werke, insbesondere illustrirter, liegt in der Art der Wiedergabe. Das Hauptinteresse des Ver

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