Oxhoft, Trommel, Quarteel, halbe Bierfals, eine Pipe, halb Cette - Stück ༡; ||| | Zum Verkauf versandte neue Fahrzeuge tragen die doppelte Recognitions - Gebühr. Bemerkungen. 1. Weitere Bemerkungen und Vervollständigungen bleiben der nächsten Revisions - Commission vorbehalten, und sind solche von den Zollämtern fleifsig zu sammeln und in beglaubter Form aufzuzeichnen. 2. Das Gewicht lebender Thiere ist durch Sachverständige billig zu schätzen. Litera B. Tarif für den Elbzoll nach den, bei der Auf- wie bei der Niederfahrt zu befahrenden Strecken vertheilt. 3. von der Auhaltscheu bis zur Mecklenburgschen Grenze 4. aus dem Anhaltschen bis nach Dornburg (Anhalt) 5. für den Cours von und nach Schnakenburg u. GegendAnhalt-Bernburg für die ganze Strecke - Cöthen für die ganze Strecke' Dessau 1. fir die ganze Strecke 2. für die Strecke des Des sauer Geleites 3. für die Strecke des Tochheimer Geleites Hannover 1. für die ganze Strecke von der Preufsischen Grenze bis Hamburg 2. von der Preussischen Grenze bis Hitzacker. 3. von Hitzacker bis Hamburg Meklenburg 1. für die ganze Strecke vou der Preufsischen bis zur Danischen Grenze 2. von der Preufsischen bis zur Hannoverschen Grenze 3. von der Hannoverschen bis zur Dänischen Greuze Dännemark für die ganze Strecke Zusammen für die ganze Strecke von Melnik bis Hamburg und umgekehrt Rtl, Ggr. Pf. Rtl. Ggr. Pf. 1824 - Anmerkung. Die Zollpflichtigkeit tritt ein: a. in Oesterreich, Preufsen, mit Ausnahme von LentzerFähre und Sachsen bei Berührung der Zollstätte, b. in Preufsen bei Lentzer - Fahre, Hannover, Lauenburg, Mecklenburg und Anhalt nach dem Zollgeleit und bei Berührung des Zollgeleitsbezirks. c. Der von Efslingen früher nach Hamburg verlegte Zoll wird nur von stromaufwarts aus Hamburg abgehenden Schiffeu mit 4 Hamb. Crt. pro Schiffslast von 4000 Pfd. Brutto (und einer geringen Schreibgebühr) entrichtet. 6. Lauenburg b. Fahrzeuge ohne Ladung zahlen allenthalben ein vorstehender Taxe. Litera D. Formulare zu den Mel's- oder Auf- Brief Das Schiffsgefäfs (Namen) Schiffer (Namen) a men) hält im Preulsischen Maafs Länge des Raumes von der Pflicht bis zum Stand Gröfste lichte Breite des Raums Tiefe von der Schnur, welche in Ist geaicht auf ... Fufs Last zu 4000 Pfd. Preufsisch *) Schiffe, welche direct durch die Preufsischen transitiren und Mühlberg und Wittenberge Zwischen zahlen keine Recognitionsgebühr an den Pre und Nebenamtern, desgleichen f bei diesen Aemtern ausgeworfenen Sätze auf Bernburg und Dessau vorläufig keine Anwendung 1. Jedes Fahrzeug mufs mit dem Namen des Orts, wohin es geht und mit einer Nummer, dauernd und deutlich bezeichnet sein. 2. Ohne Frachtbrief darf keinerlei Ladung eingenommen, und jede Zu- und Abladung muf's beim nächsten Elbzollamte gehörig nachgewiesen werden. 3. Das Manifest wird unentgeldlich unterfertigt von der Behörde des Einladungsorts, oder vom nächsten Elbzollamte auf der Fahrt. Besteht es aus nehr als einem Bogen, so mufs es paginirt, gehörig geheftet, und die Heftschnur (Faden) besiegelt sein. Alle vollständig vorzuzeigende Frachtzettel und Ladungspapiere werden Beilagen desselben. Duplicate werden nur für billige Abschriftsgebühr gefertigt. - 4. Der Schiffer mufs durch eigenhändige Unterschrift des Manifests seine Haftung für die Wahrheit und Vollständigkeit der Angaben bestärken. Dies Manifest wird zu bei dem abgegeben und von demselben nach Vorschrift der Elbconvention aufbewahrt. 6. Transitirende Schiffe können an dem ersten Erhebungsante die Gebühren für die ganze Strecke eines jeden Uferstaates entrichten. be Reduction des bei der Revision gefunde Macht Zollnen Maafses oder Gewichts auf Hamburger Gewicht und Classificirung nach den vollen trag des Em. briefes nung ken ration sion ren Absenders pfänger und und An- No. zahl sion ration Hamb. Hamb. Ct. Pfd. Ct.Pfd. vollen Zollsatz Zollsätzen. Zollsatz in zum Hamb. Hamb. geld, des vollen Zollsatzes. Ctr.Pfd. Hamb. Hamb. Hamb. Hamb.Hamb, Ctr, Pfd. Ct Pf. Ct.Pf. Ct.Pf. Ct Pf. Ct.Pf, |