Die gesetzgebung des Deutschen Reichs: von der gründung des Norddeutschen Bundes bis auf die gegenwartJ. Guttentag, 1885 |
Dentro del libro
Resultados 1-5 de 89
Página 48
... . 2 u . § 35 Nr . 2 ( S. 39 , 48 ) . 106 ) Vgl . §§ 96 Abs . 1 , 56 ( S. 49 , 42 ) . Zwischen der Zustellung der Ladung und der Eröffnungsfißung soll thunlichst 48 Nr . 1163. Gerichtsverfassungsgeseß v . 27. Januar 1877 .
... . 2 u . § 35 Nr . 2 ( S. 39 , 48 ) . 106 ) Vgl . §§ 96 Abs . 1 , 56 ( S. 49 , 42 ) . Zwischen der Zustellung der Ladung und der Eröffnungsfißung soll thunlichst 48 Nr . 1163. Gerichtsverfassungsgeseß v . 27. Januar 1877 .
Página 49
von der gründung des Norddeutschen Bundes bis auf die gegenwart Germany. Zwischen der Zustellung der Ladung und der Eröffnungsfißung soll thunlichst die Frist von einer Woche , jedoch mindestens von drei Tagen liegen . § . 94. Ueber die ...
von der gründung des Norddeutschen Bundes bis auf die gegenwart Germany. Zwischen der Zustellung der Ladung und der Eröffnungsfißung soll thunlichst die Frist von einer Woche , jedoch mindestens von drei Tagen liegen . § . 94. Ueber die ...
Página 73
... Zustellung vor deren Besorgung dergestalt gehörig vorzubereiten , daß bei der Ausführung sich keine Anstände ergeben und keine Verzögerungen verursacht werden , auch die Wirksamkeit der Zustellung nicht beeinträchtigt wird ...
... Zustellung vor deren Besorgung dergestalt gehörig vorzubereiten , daß bei der Ausführung sich keine Anstände ergeben und keine Verzögerungen verursacht werden , auch die Wirksamkeit der Zustellung nicht beeinträchtigt wird ...
Página 74
... Zustellung zu übergeben oder zu übersenden . 13. Das bei der Zustellung durch die Post zu beobachtende Verfahren ergiebt sich aus den §§ . 177 , 178 C. P. D. Der Gerichtsvollzieher hat in der von ihm nach Maßgabe des § . 177 a . a . D ...
... Zustellung zu übergeben oder zu übersenden . 13. Das bei der Zustellung durch die Post zu beobachtende Verfahren ergiebt sich aus den §§ . 177 , 178 C. P. D. Der Gerichtsvollzieher hat in der von ihm nach Maßgabe des § . 177 a . a . D ...
Página 76
... Zustellung zu be- zeichnen . In Spalte 4 ist bei Zustellungen durch die Post die Aushändigung der von der Post überlieferten Zustellungsurkunde an den Auftraggeber einzutragen . Wegen Kontrolirung der rechtzeitigen Erledigung der ...
... Zustellung zu be- zeichnen . In Spalte 4 ist bei Zustellungen durch die Post die Aushändigung der von der Post überlieferten Zustellungsurkunde an den Auftraggeber einzutragen . Wegen Kontrolirung der rechtzeitigen Erledigung der ...
Otras ediciones - Ver todas
Die gesetzgebung des Deutschen Reichs: von der gründung des Norddeutschen ... Germany Vista completa - 1885 |
Términos y frases comunes
Amtsbl Amtsgericht Angeklagten Anlage Anmeldung Anordnung Anspruch Antrag Article Artikel außerhalb Bayern Beamten Behörde beigedrucktem Kaiserlichen Bekanntmachung Beschluß Beschwerde Bestimmungen betheiligten betr Betrag betreffend bezeichneten Bezirk Civilprozeßordnung Costa Rica deſſen Deutschen Reichs Elsaß-Lothringen Entscheidung entsprechende Anwendung erforderlich erlassen Falle finden findet Frist Gebühr Gegenstände Gemeinschuldner Gericht Gerichtsschreiber Gerichtsverfassungsges Gerichtsvollzieher Gesetzes Gläubiger Gnaden Deutscher Kaiser Gottes Gnaden Deutscher Grund Handlung Hauptverhandlung insoweit Instanz iſt Juli Juni Klage Konkursordnung Kosten l'Union Landes Landgerichte lichen Mark März Maßgabe Mitglieder mündlichen Verhandlung muß öffentlichen Partei Patent Patentamts pays Personen Pfändung Postanweisungen Preußen Privatklage Rechtsanwalt Rechtsmittel Rechtsstreitigkeiten Reg.Bez Reichsgericht Reichskanzler Richter Sache Sachverständigen Schuldner Seeamts sofern soll sowie Spielkarten Staaten Staatsanwaltschaft Strafgesetzbuchs Strafprozeßordnung Streitgenossen Taback Termine Thatsachen Theile Uebereinkommens Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift Unterschrift und beigedrucktem Urkundlich unter Unserer Urtheil Verfahren Vertrages Vertreter verurtheilt Verwaltung Vollstreckungsklausel Vorschriften Vorsitzenden Wilhelm Württemberg Zeugen zulässig Zuständigkeit Zustellung Zustimmung des Bundesraths Zwangsvollstreckung