Die Gesetzgebung des Deutschen Reiches von der Gründung des Norddeutschen Bundes bis auf die GegenwartJ. Guttentag, 1884 |
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... Artikel 10. Das dem gegenwärtigen Vertrage beigefügte Handels - Regu = lativ ) foll als ein integrirender Theil dieses Vertrages und deshalb als bindend für die Hohen kontrahirenden Theile angesehen werden . Der Deutsche diplomatische ...
... Artikel 10. Das dem gegenwärtigen Vertrage beigefügte Handels - Regu = lativ ) foll als ein integrirender Theil dieses Vertrages und deshalb als bindend für die Hohen kontrahirenden Theile angesehen werden . Der Deutsche diplomatische ...
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... Artikel 14. Alle von Deutschen Unterthanen in einen offenen Hafen Japans eingeführten Waaren , von welchen die in diesem Vertrage festgesezten Zölle ent- richtet worden sind , sollen , mögen sie sich im Besiße von Deutschen oder ...
... Artikel 14. Alle von Deutschen Unterthanen in einen offenen Hafen Japans eingeführten Waaren , von welchen die in diesem Vertrage festgesezten Zölle ent- richtet worden sind , sollen , mögen sie sich im Besiße von Deutschen oder ...
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... Artikel 19. Es wird ausdrücklich festgeseßt , daß die Regierungen der Deutschen kontrahirenden Staaten und ihre Unterthanen von dem Tage an , an welchem der gegenwärtige Vertrag in Kraft tritt , ohne Weiteres alle Rechte , Freiheiten ...
... Artikel 19. Es wird ausdrücklich festgeseßt , daß die Regierungen der Deutschen kontrahirenden Staaten und ihre Unterthanen von dem Tage an , an welchem der gegenwärtige Vertrag in Kraft tritt , ohne Weiteres alle Rechte , Freiheiten ...
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... Artikel 2. Für die Unterhaltung der Postdampfschiff - Verbindung zahlt die Norddeutsche Postverwaltung dem be- treffenden Unternehmer eine Vergütung von jährlich Zehntausend Thalern des Dreißigthalerfußes . Die Hälfte dieser Vergütung ...
... Artikel 2. Für die Unterhaltung der Postdampfschiff - Verbindung zahlt die Norddeutsche Postverwaltung dem be- treffenden Unternehmer eine Vergütung von jährlich Zehntausend Thalern des Dreißigthalerfußes . Die Hälfte dieser Vergütung ...
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... Artikel 7. Sollte das Schiff aus irgend einem Grunde außer Stande sein , eine oder meherere der regelmäßigen Fahrten zu verrichten , so wird die Nord- deutsche Postverwaltung es sich ange- legen sein lassen , daß von dem Unter- nehmer ...
... Artikel 7. Sollte das Schiff aus irgend einem Grunde außer Stande sein , eine oder meherere der regelmäßigen Fahrten zu verrichten , so wird die Nord- deutsche Postverwaltung es sich ange- legen sein lassen , daß von dem Unter- nehmer ...
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Términos y frases comunes
Absender allemand Amtsbl Anlage Antrag Anwendung April Article Artikel Bahn Bahnpolizei Bayern Beamten Beförderung Behörden Bekanntm Bekanntmachung besonderen Bestimmungen betr Betrag betreffend Bevollmächtigten bezüglich Brauerei Braustoffe Bundesrathes Bundesstaaten Centralbl chemin de fer Consuls Convention Deutschen Bundes Deutschen Reichs deux Dezember diejenigen Eisenbahnen Elsaß Elsaß-Lothringen Empfänger entrichten erforderlich Erlaß Ertheilung être Falle français Gebühr Gefängniß Gesetzes Gouvernement Grund Inhaberpapiere iſt Jahre Januar Japanischen Jules Favre Juli Juni Kaiserlichen Marine Kenntniß König von Preußen Königreich Bayern Konsuln Kreis Landes Lothringen Marine März Maßgabe Monaten muß müſſen Norddeutschen Bundes November Oktober Packete Pension Personen Porto Post Postanstalt Postanweisungen Postauftrags Postverwaltung Preuß Preußen Preußischen Ratifikationen Regierung Reichskanzler Reichstages Reisenden Sendungen sera seront ſind soll sowie Staaten Strafgesetzbuchs Tage Telegramme territoire Thalern Theile Ueber Uebereinkommen Uebereinkunft Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift Unterschrift und beigedrucktem Urkundlich unter Unserer Verfaſſung verordnen im Namen verpflichtet Vertrag Verwaltung Vorschriften Wahlvorsteher Werthangabe Wilhelm Württemberg zulässig