Die Gesetzgebung des Deutschen Reiches von der Gründung des Norddeutschen Bundes bis auf die GegenwartJ. Guttentag, 1884 |
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... Gefeßes Unterstützungen aus öffentlichen Fonds beziehen , verbleiben im Genusse dieser Unterstützungen , wenn sie es nicht vorziehen , ihre Ansprüche nach den vorstehenden §§ . 2-4 . geltend zu machen . Letzterenfalls kommen die ...
... Gefeßes Unterstützungen aus öffentlichen Fonds beziehen , verbleiben im Genusse dieser Unterstützungen , wenn sie es nicht vorziehen , ihre Ansprüche nach den vorstehenden §§ . 2-4 . geltend zu machen . Letzterenfalls kommen die ...
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... Gefeßes zulässigen Gesammtbetrages der auszugebenden Noten nur durch ein auf Antrag der betheiligten Landesregierung erlassenes Bundesgescß erfolgen 2 ) 4 ) . § . 3. Ist die Dauer der vor dem Tage der Wirksamkeit dieses Gesetzes ...
... Gefeßes zulässigen Gesammtbetrages der auszugebenden Noten nur durch ein auf Antrag der betheiligten Landesregierung erlassenes Bundesgescß erfolgen 2 ) 4 ) . § . 3. Ist die Dauer der vor dem Tage der Wirksamkeit dieses Gesetzes ...
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... Gefeßes über die Freizügigkeit vom 1. November 1867. ) durch eine unter sich zu treffende Einigung über das Verbleiben der auszuweisenden Person oder Familie in ihrem bisherigen Aufenthaltsorte gegen Gewährung eines bestimmten ...
... Gefeßes über die Freizügigkeit vom 1. November 1867. ) durch eine unter sich zu treffende Einigung über das Verbleiben der auszuweisenden Person oder Familie in ihrem bisherigen Aufenthaltsorte gegen Gewährung eines bestimmten ...
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... Gefeßes ist vom Bundeskanzler angeordnet durch die Bekanntmachungen v . 13. Dezember 1870 ( Nr . 593 ) , 6. Januar 1871 ( Nr . 606 ) und 28. Januar 1871 ( Nr . 619 ) . Schuldverschreibungen sind auf Grund dieses Gesezes nicht ausgegeben ...
... Gefeßes ist vom Bundeskanzler angeordnet durch die Bekanntmachungen v . 13. Dezember 1870 ( Nr . 593 ) , 6. Januar 1871 ( Nr . 606 ) und 28. Januar 1871 ( Nr . 619 ) . Schuldverschreibungen sind auf Grund dieses Gesezes nicht ausgegeben ...
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... Gefeßes vom 4. Juni 1851. ( Gesetz - Samml . für 1851. S. 451 ff . ) . XII . Bundesfinanzen . Artikel 69. Alle Einnahmen und Ausgaben des Bundes müssen für jedes Jahr veranschlagt und auf den Bundes- haushalts - Etat gebracht werden ...
... Gefeßes vom 4. Juni 1851. ( Gesetz - Samml . für 1851. S. 451 ff . ) . XII . Bundesfinanzen . Artikel 69. Alle Einnahmen und Ausgaben des Bundes müssen für jedes Jahr veranschlagt und auf den Bundes- haushalts - Etat gebracht werden ...
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Términos y frases comunes
Absender allemand Amtsbl Anlage Antrag Anwendung April Article Artikel Bahn Bahnpolizei Bayern Beamten Beförderung Behörden Bekanntm Bekanntmachung besonderen Bestimmungen betr Betrag betreffend Bevollmächtigten bezüglich Brauerei Braustoffe Bundesrathes Bundesstaaten Centralbl chemin de fer Consuls Convention Deutschen Bundes Deutschen Reichs deux Dezember diejenigen Eisenbahnen Elsaß Elsaß-Lothringen Empfänger entrichten erforderlich Erlaß Ertheilung être Falle français Gebühr Gefängniß Gesetzes Gouvernement Grund Inhaberpapiere iſt Jahre Januar Japanischen Jules Favre Juli Juni Kaiserlichen Marine Kenntniß König von Preußen Königreich Bayern Konsuln Kreis Landes Lothringen Marine März Maßgabe Monaten muß müſſen Norddeutschen Bundes November Oktober Packete Pension Personen Porto Post Postanstalt Postanweisungen Postauftrags Postverwaltung Preuß Preußen Preußischen Ratifikationen Regierung Reichskanzler Reichstages Reisenden Sendungen sera seront ſind soll sowie Staaten Strafgesetzbuchs Tage Telegramme territoire Thalern Theile Ueber Uebereinkommen Uebereinkunft Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift Unterschrift und beigedrucktem Urkundlich unter Unserer Verfaſſung verordnen im Namen verpflichtet Vertrag Verwaltung Vorschriften Wahlvorsteher Werthangabe Wilhelm Württemberg zulässig