Die Gesetzgebung des Deutschen Reiches von der Gründung des Norddeutschen Bundes bis auf die GegenwartJ. Guttentag, 1884 |
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... Juli 1865. und des § . 1. des Gesetzes vom 9. Februar 1867. ( Gefeßblatt des Norddeutschen Bundes Nr . 10. pro 1867. S. 126. ) 4 ) auf die genannten Militairpersonen findet derge- stalt statt , daß danach der Anspruch auf Pension vom 1.
... Juli 1865. und des § . 1. des Gesetzes vom 9. Februar 1867. ( Gefeßblatt des Norddeutschen Bundes Nr . 10. pro 1867. S. 126. ) 4 ) auf die genannten Militairpersonen findet derge- stalt statt , daß danach der Anspruch auf Pension vom 1.
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... Juli 1865. Vom 17. Mai 1870. ( BGB . S. 123. ) 1 " ) Nr . 487. Bekanntmachung , betreffend die neue Redaktion des Vereins - Zolltarifs . Vom 23. Mai 1870. ( BGB . S. 143 ) .1b ) Nr . 488. Bekanntmachung , betreffend die Ernennung von ...
... Juli 1865. Vom 17. Mai 1870. ( BGB . S. 123. ) 1 " ) Nr . 487. Bekanntmachung , betreffend die neue Redaktion des Vereins - Zolltarifs . Vom 23. Mai 1870. ( BGB . S. 143 ) .1b ) Nr . 488. Bekanntmachung , betreffend die Ernennung von ...
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... Juli 1879 , betr . die Verfassung und Verwaltung Elsaß - Lothringens , § 3. Nr . 1311 ; Verord . v . 23. Juli 1879. Nr . 1328 ) . Die auf die Wahlen zum Reichstag bezüglichen Angelegen heiten gehören zum Geschäftsbereich der I ...
... Juli 1879 , betr . die Verfassung und Verwaltung Elsaß - Lothringens , § 3. Nr . 1311 ; Verord . v . 23. Juli 1879. Nr . 1328 ) . Die auf die Wahlen zum Reichstag bezüglichen Angelegen heiten gehören zum Geschäftsbereich der I ...
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... Juli 1879 , betr . die Abänderung des § . 6 der Instruktion über die Zusammenseßung und den Geschäftsbetrieb der Sachverständigen - Vereine vom 12. Dezember 1870. ( Centralbl . S. 490. ) „ Vom 1. Oktober 1879 ab tritt an die Stelle des ...
... Juli 1879 , betr . die Abänderung des § . 6 der Instruktion über die Zusammenseßung und den Geschäftsbetrieb der Sachverständigen - Vereine vom 12. Dezember 1870. ( Centralbl . S. 490. ) „ Vom 1. Oktober 1879 ab tritt an die Stelle des ...
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... Juli 1870. ( BGB . S. 498. Ausgegeben am 22. Juli 1870. ) Wir Wilhelm , von Gottes Gnaden König von Preußen 2c . verordnen im Namen des Norddeutschen Bundes , nach erfolgter Zustimmung des Bundesrathes und des Reichstages , was folgt ...
... Juli 1870. ( BGB . S. 498. Ausgegeben am 22. Juli 1870. ) Wir Wilhelm , von Gottes Gnaden König von Preußen 2c . verordnen im Namen des Norddeutschen Bundes , nach erfolgter Zustimmung des Bundesrathes und des Reichstages , was folgt ...
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Términos y frases comunes
Absender allemand Amtsbl Anlage Antrag Anwendung April Article Artikel Bahn Bahnpolizei Bayern Beamten Beförderung Behörden Bekanntm Bekanntmachung besonderen Bestimmungen betr Betrag betreffend Bevollmächtigten bezüglich Brauerei Braustoffe Bundesrathes Bundesstaaten Centralbl chemin de fer Consuls Convention Deutschen Bundes Deutschen Reichs deux Dezember diejenigen Eisenbahnen Elsaß Elsaß-Lothringen Empfänger entrichten erforderlich Erlaß Ertheilung être Falle français Gebühr Gefängniß Gesetzes Gouvernement Grund Inhaberpapiere iſt Jahre Januar Japanischen Jules Favre Juli Juni Kaiserlichen Marine Kenntniß König von Preußen Königreich Bayern Konsuln Kreis Landes Lothringen Marine März Maßgabe Monaten muß müſſen Norddeutschen Bundes November Oktober Packete Pension Personen Porto Post Postanstalt Postanweisungen Postauftrags Postverwaltung Preuß Preußen Preußischen Ratifikationen Regierung Reichskanzler Reichstages Reisenden Sendungen sera seront ſind soll sowie Staaten Strafgesetzbuchs Tage Telegramme territoire Thalern Theile Ueber Uebereinkommen Uebereinkunft Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift Unterschrift und beigedrucktem Urkundlich unter Unserer Verfaſſung verordnen im Namen verpflichtet Vertrag Verwaltung Vorschriften Wahlvorsteher Werthangabe Wilhelm Württemberg zulässig