Die Gesetzgebung des Deutschen Reiches von der Gründung des Norddeutschen Bundes bis auf die GegenwartJ. Guttentag, 1884 |
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... erfolgt ist , müssen die Konsuln oder Vizekon- fuln dem Gerichte , beziehungsweise den Syndicis des Konkurses alle zum Nachlaß gehörigen Dokumente , Effekten und Werthe sofort aus- folgen , wobei den gedachten Kon- sularbeamten obliegt ...
... erfolgt ist , müssen die Konsuln oder Vizekon- fuln dem Gerichte , beziehungsweise den Syndicis des Konkurses alle zum Nachlaß gehörigen Dokumente , Effekten und Werthe sofort aus- folgen , wobei den gedachten Kon- sularbeamten obliegt ...
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... erfolgt die Aufstellung der Wählerlisten nach den einzelnen Bezirken . Die dem Beurlaubtenstande angehörigen Militairpersonen ( §§ . 12. 13. Nr . 4 . Absaß 2. und § . 15. des Gesezes , betreffend die Verpflichtung zum Kriegsdienste ...
... erfolgt die Aufstellung der Wählerlisten nach den einzelnen Bezirken . Die dem Beurlaubtenstande angehörigen Militairpersonen ( §§ . 12. 13. Nr . 4 . Absaß 2. und § . 15. des Gesezes , betreffend die Verpflichtung zum Kriegsdienste ...
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... erfolgt und durch Vermittelung des Gemeindevor- standes den Betheiligten bekannt gemacht sein . § . 4. Im Falle einer Berichtigung der Wählerliste sind die Gründe der Streichungen und Nachtragungen am Rande der Liste unter Angabe des ...
... erfolgt und durch Vermittelung des Gemeindevor- standes den Betheiligten bekannt gemacht sein . § . 4. Im Falle einer Berichtigung der Wählerliste sind die Gründe der Streichungen und Nachtragungen am Rande der Liste unter Angabe des ...
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... erfolgt oder nicht erfolgt ist . Die ungültigen Stimmen kommen bei Feststellung des Wahlresultats nicht in Anrechnung . § . 21 . Alle abgegebenen Stimmzettel , welche nicht nach § . 20. des Regle = ments dem Protokolle beizufügen sind ...
... erfolgt oder nicht erfolgt ist . Die ungültigen Stimmen kommen bei Feststellung des Wahlresultats nicht in Anrechnung . § . 21 . Alle abgegebenen Stimmzettel , welche nicht nach § . 20. des Regle = ments dem Protokolle beizufügen sind ...
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... erfolgt auch in diesem Falle . § . 23. Wegen Rückfalls findet eine Erhöhung der Strafe über das höchste gesetzliche Maaß ( § . 18. ) nicht statt . § . 24. Wenn in den Fällen des § . 7. Littr . a . die Angabe der Quelle oder des Namens ...
... erfolgt auch in diesem Falle . § . 23. Wegen Rückfalls findet eine Erhöhung der Strafe über das höchste gesetzliche Maaß ( § . 18. ) nicht statt . § . 24. Wenn in den Fällen des § . 7. Littr . a . die Angabe der Quelle oder des Namens ...
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Absender allemand Amtsbl Anlage Antrag Anwendung April Article Artikel Bahn Bahnpolizei Bayern Beamten Beförderung Behörden Bekanntm Bekanntmachung besonderen Bestimmungen betr Betrag betreffend Bevollmächtigten bezüglich Brauerei Braustoffe Bundesrathes Bundesstaaten Centralbl chemin de fer Consuls Convention Deutschen Bundes Deutschen Reichs deux Dezember diejenigen Eisenbahnen Elsaß Elsaß-Lothringen Empfänger entrichten erforderlich Erlaß Ertheilung être Falle français Gebühr Gefängniß Gesetzes Gouvernement Grund Inhaberpapiere iſt Jahre Januar Japanischen Jules Favre Juli Juni Kaiserlichen Marine Kenntniß König von Preußen Königreich Bayern Konsuln Kreis Landes Lothringen Marine März Maßgabe Monaten muß müſſen Norddeutschen Bundes November Oktober Packete Pension Personen Porto Post Postanstalt Postanweisungen Postauftrags Postverwaltung Preuß Preußen Preußischen Ratifikationen Regierung Reichskanzler Reichstages Reisenden Sendungen sera seront ſind soll sowie Staaten Strafgesetzbuchs Tage Telegramme territoire Thalern Theile Ueber Uebereinkommen Uebereinkunft Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift Unterschrift und beigedrucktem Urkundlich unter Unserer Verfaſſung verordnen im Namen verpflichtet Vertrag Verwaltung Vorschriften Wahlvorsteher Werthangabe Wilhelm Württemberg zulässig