ad Kol. 2. Der Rufname ist zu unterstreichen, Erläuterungen. (Datum, Unterschrift) Thierheilkunde hervorstechende Kenntnisse besißt, ob er bemüht ad Kol. 11. ist gleichzeitig mit anzuführen, ob der Betreffende in irgend einem Zweige der ist, sich weiter fortzubilden, ob er im Erkennen oder in der Behandlung epidemischer Krankheiten sich hervorgethan hat. Bei geringer oder gänzlich mangelnder Civil - Praris sind die muthmaßlichen Gründe darzulegen. sind die mitgemachten einzelnen Schlachten und Gefechte 2c. nicht mitanzugeben. ad Rol. 12. ad Kol. 14. ad Stol. 17. ad fol. 18. Im Allgemeinen. Remonte Kommandos sind nur der Zahl nach anzuführen. find etwaige Wünsche der Betreffenden wegen Verseßung, Kommandos 2c. zu vermerken. a) Für jeden Roßarzt ist ein besonderer Bogen dieser Nachweisung zu verwenden. b) Roßärzte, welche mehrere Jahre hintereinander bei demselben Truppentheil verbleiben, werden in dieser Nachweisung im zweiten und den folgenden Jahren dem Namen nach, im Uebrigen aber nur insoweit geführt, als in einzelnen Kolonnen Aenderungen gegen das Vorjahr zu vermerken sind. c) Der Gleichmäßigkeit halber sind zu dieser Nachweisung die betreffenden Formulare der Königlichen Staatsdruckerei zu benußen. 2) Kol. 10 ist in vorstehender Weise abgeändert durch Erl. des Kriegs-Min. v. 26. September 1879. 33) Diese Rubrik ist abgeändert durch den Erl. des Kriegs-Min. vom 26. September 1879. (Datum, Unterschrift) Schema B. Ju 9. 88. Marineord u ung.') Ich genehmige hiermit unter Aufhebung aller entgegenstehenden Bestim= mungen die beifolgende, zur militärischen Ergänzung der von Mir unter dem 28. September 1875 erlassenen Wehrordnung bestimmte Marineordnung und ermächtige Sie, etwa nothwendig werdende Erläuterungen und Abänderungen dazu, sofern sie nicht prinzipieller Natur find, selbstständig zu verfügen. 1) Die Marineordnung hat Aenderungen noch nicht erlitten. Vgl. im Uebrigen Anm. 1 zur Wehr-Ordnung (S. 891 f.). Gesetzgebung des Teutschen Reiches. III. 72 11 zu §. 22, 5. Qualifikationsattest zum Unterlieutenant zur See der Rejerve 1193 1193 13 zu §. 24, 5. Qualifikationsattest zum Sekondelieutenant der Reserve des See- 1194 14 zu §. 25, 4. Qualifikationsattest zum Unterlieutenant zur See der Reserve der 1194 = 15 zu §. 34, 2. Attest behufs Aufnahme von Jungen in die Schiffsjungenabtheilung 1194 1195 1196 21 zu §. 46, 1. Standesnachweis 1206 22 zu §. 46, 2. Namentliche Liste über die in Kontrole befindlichen Reserveoffizier 2 zu §. 19, 2. Verordnung betreffend die Beurkundung von Sterbefällen Anlage 1 zu §§. 6, 7 und 8. Tabelle enthaltend die bei Beurtheilung der Tauglichkeit Militärpflichtiger in Betracht kommenden körperlichen Fehler und Gebrechen 1214 1226 3 zu §. 19, 5. Bestimmungen über den Nachlaß Verstorbener u. s. w. 1226 1229 5 zu §. 32, 3. Bestimmungen für die Annahme von Kriegsfreiwilligen in Of. 1230 6 zu §. 39, 2. Bestimmungen bezüglich der Militärverhältnisse Anzumusternder 1232 7 zu §. 49, 4. Rehabilitirungen. 1233 8 zu §. 49, 10. Landwehr-Dienstauszeichnung 1236 9 zu §. 53, 3. Uebersicht der Gestellungsorte für die Kompletirungsmannschaften 1239 10 zu §. 61, 6. Offiziere zur Disposition 1240 |