Strafrechtliche Abhandlungen, Volúmenes26-31Schletter, 1899 |
Términos y frases comunes
allgemeinen Angeklagten Anschluss Ansicht Antezedentien Antrag Anwendung Aufl Ausdruck Bedeutung Bedingung Begriff beiden Beschuldigten besonders besteht Bestimmung Beweis bezüglich bezw Binding Birkmeyer Buri civilrechtliche code d'instr crim Delikt deutschen St.P.O. Einziehung Entscheidung Erben Erfolg Erhebung erscheinen erst Fahrlässigkeit Falle Fiskus Frage G. S. Bd Gegenstand Geldstrafe Gericht Gesetz Gesetzgeber Grund Grundsatz Handlung Irrtum kausal Kausalität Kausalzusammenhang Kollusion Konfiskat konkreten lediglich letzteren lichen Liszt Mitwirksamkeiten Möglichkeit muss Nachlass Nachlassgläubiger Nachlasskonkurs Nebenintervenienten Nebenintervention Nebenkläger Nebenklagerecht Normen objektive Oetker öffentlichen Klage Olshausen österr Partei Personen positiven Recht Post Postanweisung praktischen Präsumtion Praxis Privatklage Recht rechtliche Rechtsirrtum Rechtskraft Rechtsmittel Rechtswidrigkeit Reichsgericht Richter richtig Satz Schuld Sinne soll Staat Staatsanwalt Staatsanwaltschaft steht Stellung des Nebenklägers Stenglein strafbaren Strafe Strafgesetz Strafgesetzbuch Strafrecht Strafvollstreckung streitgenössische Thatbestand Thäter Thätigkeit Thatsache Theorie Unbrauchbarmachung unserer Unterscheidung Untersuchungshaft Urkunde Urkundenfälschung Ursache Urteil Verbrechen Verfahren Vergl Verletzten Vermögensstrafen Verursachung Verurteilten Vollstreckung Vorsatz Vorschriften Weise Widerklage wohl Zweck
Pasajes populares
Página 17 - Durch den Werkvertrag wird der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werkes, der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. (2) Gegenstand des Werkvertrags kann sowohl die Herstellung oder Veränderung einer Sache als auch ein anderer durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführender Erfolg sein.
Página 46 - Wenn der Inhalt einer Schrift, Abbildung oder Darstellung strafbar ist, so ist im Urtheile auszusprechen, dass alle Exemplare, sowie die zu ihrer Herstellung bestimmten Platten und Formen unbrauchbar zu machen sind.
Página 4 - Urkunden, welche von einer öffentlichen Behörde innerhalb der Grenzen ihrer Amtsbefugnisse oder von einer mit öffentlichem Glauben versehenen Person innerhalb des ihr zugewiesenen Geschäftskreises in der vorgeschriebenen Form aufgenommen sind...
Página 26 - Gegenstände, welche durch ein vorsätzliches Verbrechen oder Vergehen hervorgebracht oder welche zur Begehung eines vorsätzlichen Verbrechens oder Vergehens gebraucht oder bestimmt sind, können, sofern sie dem Täter oder einem Teilnehmer gehören, eingezogen werden.
Página 28 - Le délit qui se commet actuellement, ou qui vient de se commettre, est un flagrant délit. Seront aussi réputés flagrant délit, le cas où le prévenu est poursuivi par la clameur publique, et celui où le prévenu est trouvé saisi d'effets, armes, instruments ou papiers faisant présumer qu'il est auteur ou complice, pourvu que ce soit dans un temps voisin du délit.
Página 22 - Wenn Jemand bei Begehung einer strafbaren Handlung das Vorhandensein von Thatumständen nicht kannte, welche zum gesetzlichen Thatbestande gehören oder die Strafbarkeit erhöhen, so sind ihm diese Umstände nicht zuzurechnen. Bei der Bestrafung fahrlässig begangener Handlungen gilt diese Bestimmung nur insoweit, als die Unkeuntniß selbst nicht durch Fahrlässigkeit verschuldet ist.
Página 40 - Gefängnisstrafe ein, welche bei der Fälschung einer Privaturkunde nicht unter einer Woche, bei der Fälschung einer öffentlichen Urkunde nicht unter drei Monaten betragen soll. Neben der Gefängnisstrafe kann zugleich auf Geldstrafe bis zu dreitausend Mark erkannt weiden.
Página 7 - ... scilicet conveniens est nee furti teneri eum, qui eodem hoc animo rapuit. sed ne, dum talia excogitentur , inveniatur via, per quam raptores impune...
Página 51 - Unter Beamten im Sinne dieses Strafgesetzes sind zu verstehen alle im Dienste des Reichs oder in unmittelbarem oder mittelbarem Dienste eines Bundesstaats auf Lebenszeit, auf Zeit oder nur vorläufig angestellte Personen, ohne Unterschied, ob sie einen Diensteid geleistet haben oder nicht, ingleichen Notare, nicht aber Advokaten und Anwälte.
Página 53 - Auf die zu vollstreckende Freiheitsstrafe ist unverkürzt diejenige Untersuchungshaft anzurechnen, welche der Angeklagte erlitten hat, seit er auf Einlegung eines Rechtsmittels verzichtet oder das eingelegte Rechtsmittel zurückgenommen hat, oder seitdem die Einlegungsfrist abgelaufen ist, ohne daß er eine Erklärung abgegeben hat.