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Thronfolgegestzes, welche darauf hinausgehen sollte den Rechten seiner Familie auf diese Krone dieselbe Garantie. zu ertheilen und sie denen gleich zu machen, welche er und die Seinen auf die französische Thronfolge besassen, und auf welche er zu verzichten bereit sei, um sich für immer der spanischen Nation zu widmen.

Philipp's Verlangen ward mit allgemeinem Beifalle aufgenommen. Die Cortes votirten ein neues Gesetz, welches sich von dem französischen nur dadurch unterschied, dass, anstatt den Ausschluss der Frauen und ihrer Nachkommen für ewige Zeiten auszusprechen, es im Gegentheil festsetzte im Falle gänzlichen Aussterbens der männlichen Nachkommenschaft Philipp's V., dessen weibliche Nachkommenschaft auf den spanischen Thron berufen sein solite, und zwar bis zum gänzlichen Aussterben derselben; sodann erst sollte ihr das Haus Savoyen substituirt werden.

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Durch dieses Gesetz wurden demnach Philipp V. und seiner Familie die Vortheile in Spanien wieder ersetzt, welchen er in Frankreich entsagt hatte, und die Herzöge von Berry und Orleans fanden für ihre Verzichtleistung auf die spanische Thronfolge einen Ersatz in der Annäherung zum Thron, welche Philipp's Uebersiedelung nach Spanien herbeigeführt hatte. Dies Gesetz und die gegenseitigen Verzichtleistungen beider bourbon'schen Linien, waren mithin miteinander verknüpft, und mussten so in ihren Resultaten, wie sie es in ihrem Ursprunge gewesen, unzertrennlich bleiben. Diese verschiedenen Uebereinkünfte mussten demnach wie Ein und derselbe Act betrachtet werden, dessen weise Combination jeder Besorgniss Beschwichtigung, den Leidenschaften Beruhigung, und Europa die Gewähr einer langen Friedens

dauer brachte, deren alle Nationen in hohem Grade bedurften.

Die Verzichtleistungs-Urkunden wurden wortgetreu in den utrechter Vertrag mit aufgenommen; jedoch bloss als Annexen, nicht als integrirender Theil, da ihre Urheber, die Prinzen, nicht zu den contrahirenden Parteien des Vertrags gehörten, und Philipp V., wiewohl als König von Spanien contrahirende Partei, die Verzichtleistung seiner Rechte auf die Thronfolge in Frankreich doch nur in der Eigenschaft eines Herzogs von Anjou machen konnte. Diese Verzichtleistungen lauten wie folgt:

« Es sei offenkundig gegenwärtig und zukünftig allen Königen, Fürsten, >> Potentaten, Freistaaten, u. s. w., dass, da Eine der Grundlagen der » zwischen der Krone Spaniens und Frankreichs einerseits, und der von » England andererseits, zu machenden Verträge, um den allgemeinen » Frieden wiederherzustellen, darin besteht, dass man für immer die all» gemeine Wohlfahrt und Ruhe Europa's sichere, und zwischen den » Mächten ein Gleichgewicht feststelle, welches verhindere, dass mehrere » Mächte unter Einer vereinigt, das Gleichgewicht, welches zu sichern » beabsichtigt wird, zu Gunsten Einer dieser Mächte und zum Unheil der » Anderen stören, von England vorgeschlagen und nachgesucht, und von >> mir und von Seiten des Königes meines Grossvaters beschlossen worden, » dass, um auf immer die Vereinigung dieser Monarchie mit der von » Frankreich zu vermeiden und unmöglich zu machen, gegenseitige Ver>> zichtleistungen ausgestellt werden sollen, einerseits von mir, für mich » und alle meine Nachkommen auf die französische Thronfolge, und von >> Seiten der französischen Prinzen auf die spanische Thronfolge, indem » sie für sich und ihre sämmtliche, gegenwärtige und kommende Linie >> wechselseitig und freiwillig auf alle Rechte, welche beide Königshäuser » Spanien und Frankreich auf gegenseitige Nachfolge haben können, ver>> zichten, sintemal ich mit Recht, durch meine Verzichtleistung, meinen » Zweig von dem französischen Königsstamme, und alle französische » Zweige vom spanischen Königsstamme trenne, und je nach den haupt» sächlichsten und ewigen Grundsätzen des Gleichgewichtes der europäi» schen Staaten meine Massregeln treffe, um für alle erdenkliche Fälle die Vereinigung der spanischen Monarchie mit der von Frankreich zu ver» meiden und den Umstand zu verhindern, durch welchen, in Ermange» lung Eines von mir abstammenden Nachkommen, die spanische Monar

» chie wieder an das Haus Oesterreich zurückfiele. Der nämliche Grund, » aus dem schon zu anderen Zeiten, und mit Recht, die Trennung der » Erbstaaten des Hauses Oesterreich und der spanischen Monarchie statt

fand, leitet auch mich, sintemal eine Verbindung mit Oesterreich, des»sen Staaten auch ohne Vereinigung mit dem Reiche schon so bedeutend » sind, drohend werden müsste.

>> Zu diesem Zwecke ist von England, von mir und dem Könige, meinem » Grossvater, beschlossen worden, dass, in Ermangelung meiner und » meiner Nachkommen, der Herzog von Savoyen, seine Kinder und Kin» deskinder.... welche von der Infantinn Catharina, Tochter Philipp's II., » abstammen und offenbare und bekannte Ansprüche besitzen.... auf den » Thron Spaniens berufen werden sollen....

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» Auch soll keiner Partei vergönnt sein, dieses Gleichgewicht durch ir» gend eine Entsagung oder Wiederabtretung zu stören, weil der nämliche » Grund der Feststellung dieses Gleichgewichtes den seiner Erhaltung » mit sich führt, und dem zufolge es nach einer unveränderlichen Ge» setzeskraft die zukünftige Erbfolge ordnet.

»Ich habe, dem Mitgetheilten zufolge, aus Liebe zu den Spanien, » aus Anerkennung dessen, was ich ihrer Anhänglichkeit schuldig bin, > nach den zahlreichen Beweisen, welche sie mir von ihrer Treue gege » ben, und aus Dankbarkeit gegen die göttliche Vorsehung.... beschlos» sen, für mich und all meine Nachkommen, auf die Krone Frankreichs » zu verzichten; ich will mit meinen geliebten und treuen Spaniern leben » und sterben, auf meine ganze Nachkommenschaft das unzertrennliche » Band ihrer Treue und Liebe übertragen, damit dieser Beschluss die » Wirkung habe, welche ihm gebührt, und das aufhöre, was für eine der » Hauptursachen dieses bis jetzt für Europa so verhängnissvollen Krieges » betrachtet worden.

>> Aus eigenem freien Willen verzichte ich, Don Philipp, durch Gottes » Gnaden König von Castilien und Leon, u. s. w..., durch gegenwärtige » Urkunde für und auf immer, für mich und meine Erben und Nachfol»ger, auf alle Ansprüche und Rechte, die ich oder meine Nachkommen >> yon nun an auf die französische Thronfolge besitzen oder besitzen » werden. Ich trete sie für mich und für dieselben ab, und erkläre und >> halte mich und meine Kinder, Erben und Nachkommen immer und » ewig von dem französischen Thronfolgerechte für getrennt und aus» geschlossen.

»Ich will, beschliesse und erkläre, für mich und meine Nachkommen, » dass, von nun an und immer, dieses Recht als auf den Herzog von » Berry, meinen Bruder, seine Söhne und männliche Nachkommenschaft, » ehelicher Abkunft, übertragen zu betrachten sei. Und in Ermangelung

>> seiner männlichen Linien, auf den Herzog von Orleans, meinen Oheim, >> seine Söhne und männliche Nachkommenschaft, ehelicher Abkunft, » übergehe; und in Ermangelung seiner männlichen Linie, auf meinen » Vetter, den Herzog von Bourbon, seine Söhne und männliche Nach» kommenschaft, ehelicher Abkunft; und so fort auf alle Prinzen franzö»sischen Geblütes, auf ihre Söhne und männliche Nachkommenschaft, >> immer und ewig, je nach dem Range und der Ordnung, in welchen sie » durch die Rechte ihrer Geburt zur Krone berufen werden, u. s. w. »

Die Verzichtleistung des Herzogs von Orleans lautet wie folgt:

« Wir, Philipp, Herzog von Orleans, u. s. w., geben allen Königen, >> Fürsten, Freistaaten, Potentaten, u. s. w., durch dieses Schreiben zu >> wissen, und thuen kund, dass, da die Furcht vor der Vereinigung der >> Kronen Frankreichs und Spaniens die Hauptursache des gegenwärtigen >> Krieges gewesen, und da die Mächte Europa's immer besorgt diese » zwei Kronen möchten auf Einem und demselben Haupte vereinigt wer» den, man als Grundlage des jetzt zu unterhandelnden Friedens, der, » wie man hofft, immer mehr zur Ruhe so vieler sich aufgeopfert haben» der Staaten beitragen wird, angenommen hat, eine gewisse Gleich>> heit und ein Gleichgewicht zwischen und unter den in Feindseligkeiten >> begriffenen Fürsten herzustellen, auch für immer und unwiderruflich >> die Rechte zu sondern welche sie ansprachen, und mit den Waffen in » der Hand durch gegenseitiges Blutvergiessen vertheidigten.

>> Dass, um diese Gleichheit festzustellen, die Königinn von Gross>> britannien vorgeschlagen hat, und auf ihr Nachsuchen von dem Könige, » unserm verehrten Herrn und Oheime, und dem katholischen Könige, >> unserm geliebten Neffen, die Uebereinkunft getroffen worden ist, dass, » um auf immer die Vereinigung der Kronen Frankreichs und Spaniens » zu vermeiden, gegenseitige Verzichtleistungen ausgestellt werden soll>> ten, nämlich von dem katholischen Könige Philipp V., unserm Neffen, » die Verzichtleistung, für sich und alle seine Nachkommen, auf die >> Thronfolge Frankreichs, und von dem Herzoge von Berry, unserm lieben » Neffen, und von uns, für uns und unsere Nachkommenschaft, die >> Verzichtleistung auf die Krone Spaniens, unter der Bedingung, dass >> weder das Haus Oesterreich, noch Einer seiner Nachkommen, auf dem >> spanischen Throne nachfolgen könne; weil dieses Haus, auch ohne >> die Verbindung mit dem Reiche, drohend würde, wenn es neue >> Gebiete zu seiner alten Territorialmacht hinzufügte, und dadurch das » die Wohlfahrt aller Fürsten und Staaten beabsichtigende Gleichgewicht

>> aufhöbe. Nun aber ist gewiss dass, ohne dieses Gleichgewicht, d'e >> Staaten unter der Schwere ihrer eigenen Grösse leiden, oder die Eifer>> sucht ihre Nachbarn zu Offensivbündnissen führen würde, um diese >> grossen Mächte auf Gränzen zu verweisen, in denen sie weniger » gefährlich erscheinen, und auf die Universal-Monarchie verzichten >> müssen.

>> Um den beabsichtigten Zweck zu erreichen, und da Seine katholische » Majestät seinerseits am 5. dieses Monats seine Verzichtleistung ausge» stellt hat, erklären wir dass, in Ermangelung Philipp's V., unsers » Neffen, und seiner Nachkommen, die Krone Spaniens auf das Haus » des Herzogs von Savoyen übergehe, dessen Rechte erwiesen und be» kannt sind, in sofern er von der Infantinn Catharina, Tochter Philipp's II., abstammt, und von dessen Thronfolger dazu berufen, mithin >> unbestreitbare Ansprüche auf den Thron Spaniens besitzt.

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» Und da wir unserseits mit beitragen wollen die öffentliche Ruhe wie» derherzustellen, und Befürchtungen zuvorzukommen welche sich auf » unsere Geburtsrechte oder andere Ansprüche, die wir zu machen befähigt sind, begründen könnten, haben wir beschlossen und beschlies» sen, für uns und im Namen aller unserer Nachfolger und Nachkommen, >> unseren Rechten zu entsagen und darauf zu verzichten. Und zu Aus» führung dieses Entschlusses, den wir freiwillig und von selbst gefasst, >> erklären und halten wir uns, unsere Kinder und Nachkommen, ohne » Begränzung der Personen, des Grades und Geschlechtes, von jedem Anspruche und jedem Rechte auf die Thronfolge in Spanien für absolut >> und auf immer ausgeschlossen. Wir wollen und willigen ein, für uns >> und unsere Nachkommen, dass man uns und die Unsrigen, in wel>> chem Grade und auf welche Weise die Succession an unsere Linie >> gelangen könnte, von jetzt an und auf immer für ausgeschlossen und » unfähig halte, gleichviel ob von Seiten Frankreichs oder Oesterreichs; >> denn alle Nachkommen des einen und des andern Hauses sind, >> wie gesagt und angenommen, für beseitigt und ausgeschlossen zu >> betrachten. Aus diesem Grunde gebührt die Besitznahme besagter Krone » Spaniens Dem, auf den die spanische Thronfolge in diesem Falle, und » wenn immer es sein möge, zu übertragen ist, und haben wir ihn für den » gesetzmässigen und wirklichen Nachfolger zu erklären und zu halten, >> weil weder wir, noch unsere Nachkommen, uns auf unsere Abkunft » zu berufen, noch die Grade der Königinn Anna von Oesterreich, unserer » Grossmutter, u. s. w., in Betracht zu ziehen befähigt sind; im Gegen>> theile ratificiren wir die Verzichtleistung, welche die genannte Königinn » Anna ausgestellt, und alle Klauseln, welche von den Königen Philipp III. » und Philipp IV. in ihre letztwilligen Verfügungen eingeschaltet worden;

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