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nach vier Monaten mit dem Doktortitel zurück. Anfangs begnügte er sich mit dem Hausthürschilde Dr. of dent surg.", später machte er sich in den Zeitungen einfach als „Dr. C. Schumann, Königl. belgischer Zahnarzt" etc. bekannt. Ich reichte als Physikus die Anklage wegen Verletzung des § 147 der Gew.-O. beim Königl. Ersten Staatsanwalt zu Göttingen ein, wurde zum Zeugen ernannt und sollte als solcher am 9. September v. J. vor dem hiesigen Schöffengerichte erscheinen. Leider wurde ich Anfangs September ernstlich krank, der Termin fand trotz meiner Abwesenheit als Zeuge statt und Schumann wurde auf Grund eines vom deutschen Konsul zu Chicago unterstempelten Attestes freigesprochen. Ich erfuhr dies erst vier Wochen später, nachdem die Zeit des Einspruchs längst vergangen war, schickte aber trotzdem die Zeitung mit der Doktorannonce an das Königliche Landgericht. Die Sache wurde zum zveiten Male an das hiesige Schöffengericht verwiesen und Sch. nun verurtheilt und in 10 Mk. Strafe genommen. Er will Berufung einlegen; ich habe den Amtsanwalt gebeten, wegen zu geringem Strafmaass, dasselbe zu thun. Hoffentlich wird die Sache bis zum Aeussersten getrieben, damit man endlich einmal erfährt, ob diese amerikanischen Gesellschaften wirklich das Recht haben, Titel zu verleihen, die unseren deutschen Gesetzen nach, nur von unseren altehrwürdigen Universitäten ausgegeben werden dürfen.

Kr.-Phys. Dr. Mende-Einbeck.

Besprechungen.

Dr. R. Langerhans: Compendium der Pathologischen Anatomie. Berlin 1891. Verlag von S. Karger, Charitéstrasse 3.

Unter den Widmungen, welche Virchow's 70. Geburtstag veranlasst hat, nimmt das Compendium von R. Langerhans, seinem Schüler, Assistenten und Pathenkinde, eine werthvolle Stelle ein insbesondere dadurch, dass uns, den Verehrern des Altmeisters, ein Anhalt für die jetzigen Anschauungen Virchow's geboten wird gegenüber denen, welche wir in der letzten Ausgabe der CellularPathologie von 1871 vertreten finden. Nur wer das Glück hat, Virchow's Vorträge und insbesondere Virchow's demonstrative Vorträge an der Leiche und an den Leichenorganen dauernd zu hören, ist auch in der Lage, uns seine jetzigen Anschauungen mit Gewähr wiederzugeben. Aus diesem Grunde war es ein glücklicher Griff von Langerhans, das Compendium jetzt auszuarbeiten, ebenso wie der glückliche Griff, den Orth, der damalige Assistent, im Jahre 1876 gethan hat.

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Das Büchlein", sagt Langerhans, macht keinen Anspruch auf Originalität." Dies ist meines Erachtens kein Nachtheil, sondern ein Vortheil, da in Folge dieses Zurücktretens des Verfassers das Original Virchow's in den Vordergrund getreten ist und zwar derartig, dass wir beim Lesen der einzelnen Artikel Virchow selbst sprechen zu hören vermeinen. Die Schärfe der Logik, die Kürze des Ausdrucks, das Packende der Darstellung, welche wir in dem Buche wiederfinden, kann nur der Schüler Virchow's sich aneignen und wiedergeben, der ganz in seinem Meister aufgeht, und dass dies geschehen, beweist Langerhans auf jeder Seite seiner Schrift.

Der allgemeine Theil führt uns in die Lehre der Cellular-Pathologie ein, in das Wesen der Krankheit und ihre Ursachen. Es folgen dann die Störungen des Kreislaufs und der Ernährung. Hieran schliessen sich die Missbildungen und die Geschwülste; sodann die Veränderungen, welche die Vergiftungen sowie die thierischen und pflanzlichen Organismen im menschlichen Körper bewirken.

In der zweiten Hälfte schildert uns Langerhans die Krankheiten der einzelnen Organe, des Nervensystems, des Gefässsystems, des Blutes und der Lymphe, der haematopoëtischen Organe, des Respirationssystems, des Digestionskanals und Bauchfelles, der Leber und der Speicheldrüsen, des uropoëtischen Systems, der männlichen und weiblichen Geschlechtsorgane, der Knochen, Knorpel und Gelenke, der Muskeln, Sehnen, Sehnenscheiden und Schleimbeutel und schliesslich die krankhaften Veränderungen der Haut.

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Die Gestalt und Ausstattung des Büchelchens" von 475 Druckseiten entspricht dem in letzterer Zeit so beliebten und so praktischen Taschenformate, dem wir nur wünschen, dass die nicht seltenen Druckfehler aus der zweiten Ausgabe verschwinden mögen.

Sein Studium sei jedem, der sich in der pathologischen Anatomie auf dem Laufenden und namentlich auf dem Laufenden der Virchow'schen Lehre erhalten will, warm empfohlen.

Dr. Mittenzweig.

V. Magnan: Psychiatrische Vorlesungen: 1) Ueber Délire chronique à évolution systématique. Deutsch von P. J.

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Moebius. Leipzig 1891; Verlag von G. Thieme.

Die Lehre von der Verrücktheit, Paranoia, von den Franzosen Délire systématique, D. de persécution genannt, ist noch verhältnissmässig jung. Zwar kannten auch die älteren Psychiater diese Form, aber erst in neuerer Zeit wurde Klarheit in die Sache gebracht, in Deutschland durch Snell, Sander, und besonders durch Westphal. In Frankreich hatte 1852 La sègue das Krankheitsbild des Délire de persécution genauer gezeichnet, Legrand du Saulle, Morel, Magnan u. A. drangen tiefer ein in die Lehre. Während in Deutschland im Grossen und Ganzen Einigung erzielt ist, ist in Frankreich der Streit über die Systematik der Paranoia noch nicht beigelegt.

Magnan, welcher im Allgemeinen den deutschen Anschauungen nahe steht, will die Paranoia in 2 scharf getrennte Gruppen nnterscheiden, je nachdem sie auf dem Boden der erblichen Entartung oder auf einem erblich nicht verderbten Boden sich entwickelt. Die erblich Entarteten können nach Magnan in folgenden Formen psychischer Alteration erkranken:

I. Idiotie, Imbecillität, Schwachsinn.

II. Geistige Instabilität (Mangel des Gleichgewichts in intellektueller und moralischer Beziehung).

u. S. W.

III. Vorübergehende Zufälle, wie Zweifel- und Grübelsucht, Platzangst, Berührungsfurcht, Namensucht, Zahlensucht, Zwangsvorstellungen und -Reden, perverse Triebe, geschlechtliche Abnormitäten, Willenlosigkeit IV. Irresein, theils in Form des moralischen Irrsinns, des Querulantenwahns, theils der Paranoia, mit wechselnden Grössen-, Verfolgungs-, hypochondrischen oder religiösen Wahnideen, oder bloss mit einer fixen Idee ohne Weiterentwickelung, oder endlich als melancholische oder maniakalische Zustände.

Speziell die Paranoiaformen der Entarteten haben nach Magnan das Gemeinsame, dass der Wahn unvermittelt auftritt, oft vielgestaltig ist, längere oder kürzere Zeit dauert, aber nie die Folge bestimmter Perioden durchläuft, wie sie Magnan für sein Délire chronique à évolution systematique fordert.

Diese letztere Krankheitsform, von welcher das vorliegende Heft handelt (Moebius sagt der Einfachheit wegen Paranoia completa) hat nach Magnan 4 Perioden:

1. Die Vorbereitungsperiode (Uebelbefinden, Unruhe, vager Verdacht, unbestimmte Verfolgungsideen;

2. die Periode der Verfolgung mit dem Auftreten der Halluzinationen: Zischeln, Worte, Sätze, Gedankenlautwerden, Monolog, Dialoge, Halluzinationen anderer Sinne;

3. die Periode des Grössenwahns, endlich

4. die Periode des Verfalls, der mehr oder minder ausgeprägten geistigen Schwäche.

Praktisch wichtig ist diese Charakteristik für die Prognose, welche bei Paranoia compl. ungünstig ist. Magnan giebt eine klare Darstellung, gute Krankengeschichten; werthvoll für den Gerichtsarzt ist die Nutzanwendung auf gerichtlich-medizinische Fälle. Die Uebersetzung ist eine gute, ebenso die Ausstattung des Heftes. Siemens-Lauenburg i. P.

Charles E. Sajous M. D., Annual of the Universal Medical Sciences. A yearly report of the General sanitary Sciences throughout the world. Philadelphia, New York, Chicago, Atlanta and London. 1891. F. A. Davos. 5 Bände. Gross 8°.

Ueber die Einrichtung und Eintheilung dieses 5 bändigen Werkes, das eine jährliche Uebersicht über die gesammten medizinischen Wissenschaften und ihre Fortschritte enthält, ist bereits in der vorjährigen Ausgabe dieser Zeitschrift berichtet worden. Wenn wir aus dem reichen Inhalt des diesmaligen Jahresberichts Einzelnes hervorheben wollen, so sei Band IV mit dem Abschnitt J „Gerichtliche Medizin und Toxikologie" erwähnt Derselbe ist von Frank Winthrop Drapes A. M., M. D. Boston bearbeitet und enthält einige Angaben resp. Auszüge aus der Literatur des vergangenen Jahres in Betreff der gesetzlichen Verantwortung der Aerzte in Puerperal-Fällen, über die gerichtlichen Beziehungen der Laparotomie, über die ärztliche Sachverständigenthätigkeit, über den Identitätsnachweis, über den Nachweis des menschlichen Blutes, über Geburt, Abort und Kindesmord, über die Zeichen des Todes und postmortale Erscheinungen, über Ruptur der Vagina, über den Ertrinkungstod, über den plötzlichen Tod durch natürliche Ursachen. über den Selbstmord, über die Hinrichtung durch Elektrizität u. s. w. Wir sehen hier von einer ausführlichen Besprechung dieser Abschnitte ab, da sie nur eine Reproduktion der zumeist deutschen resp. europäischen Schriften auf diesem Gebiete enthalten.

Die Ausstattung des Werkes in Bezug auf Druck, Papier, Einband ist ebenso wie bei den früheren Jahrgängen eine ganz vorzügliche; ein Gleiches gilt betreffs der dem Buche beigegebenen zahlreichen Abbildungen.

Dr. S. Kalischer.

Tagesnachrichten.

Der nächste Aerztetag wird voraussichtlich am 27. und 28. Juni 1892 in Leipzig stattfinden. Für die Tagesordnung desselben sind vorläufig als Berathungsgegenstände in Aussicht genommen: 1. Das Verhältniss der Aerzte zu den Berufsgenossenschaften und zur Invaliditätsversicherung. 2. Die Einrichtung einer besonderen Prüfung für Specialärzte.

Der II. internationale dermatologische Kongress wird vom 5.-10. September 1892 in Wien abgehalten werden. Die vom Organisations-Komité Präsident Prof. M. Kaposi, Generalsekretär Dozent. Dr. Riehl aufgestellten Themata lauten:

1. Lymphatische Erkrankungen der Haut, vom path.-anatom. Standpunkte (Doc. R. Paltauf-Wien). 2. Der gegenwärtige Stand der Lepra in Europa (Dr. Arning-Hamburg und Dr. Petersen-Petersburg). 3. Ueber Dermatomykosen, unter besonderer Berücksichtigung der Verhältnisse in Frankreich (Dr. Feulard-Paris). 4. Ueber tardive Syphilis (Prof. J. Neumann-Wien). 5. Anatomie und Entwicklung des Oberhautpigments (Prof. Jarisch- Innsbruck). 6. Ueber Psorospermosen (Prof. Neisser Breslau, Prof. C. BoeckChristiania). 7. Die Principien der Gonorrhöebehandlung (Prof. Neisser-Breslau). 8. Ueber Lupus erythematosus (Dr. Malcolm Morris-London, Dr. Th. VeielCanstatt).

Weitere Vorträge sind angemeldet von den Herren Besnier - Paris, Fournier-Paris, Pick- Prag, Doutrelepont - Bonn, Schwimmer- Budapest und Riehl-Wien.

Gleichzeitig mit dem II. internationalen dermatologischen Kongresse veranstaltet das Organisations-Komité in den Räumen des neuen Universitäts-Gebäudes in Wien eine Ausstellung von die Pathologie und Therapie der Hautkrankheiten und der Syphilis, sowie der verwandten Fächer betreffenden Gegenständen, als: Wissenschaftliche Werke, Abbildungen, Photographien, plastische Reproduktionen (Moulages), anatomi

sche, histologische, bakteriologische Präparate, Mikroskope und andere wissenschaftliche Apparate, alle zur Behandlung der Hautkrankheiten und der Syphilis dienenden Objekte, chirurgische Instrumente, Verbandstoffe, chemische und pharmazeutische Präparate etc.

Alle die Ausstellung betreffenden Zuschriften sind an Dr. Hans Heger in Wien, I., Stefansplatz 8a, zu adressiren. Derselbe hat die Vorarbeiten für die Ausstellung übernommen und ist erbötig, auf Verlangen Anmeldungsformulare zuzuschicken und alle die Ausstellung betreffenden Auskünfte zu ertheilen.

Nach einer seitens des Reichskanzlers dem Bundesrathe gemachten Mittheilung hat sich für die ständige Kommission für die Bearbeitung des Deutschen Arzneibuches das Bedürfniss einer Vermehrung ihrer bisherigen Mitgliederzahl und zwar durch zwei Vertreter der bei der Fabrikation der Heilmittel betheiligten Grossindustriellen sowie einen Vertreter der thierärztlichen Pharmakologie herausgestellt. Es besteht daher die Absicht, die vom Reichskanzler zu ernennenden Mitglieder für die mit diesem Jahre beginnende neue Dienstderiode von 12 auf 15 zu erhöhen.

Nicht weniger als 632 Petitionen aus allen Theilen des Reiches, mit 12 204 Unterschriften, sind bei der Petitionskommission des Reichstages eingegangen, um die fakultative Feuerbestattung einzuführen.

Durch Erlass des K. K. Ministeriums des Innern vom 23. November 1891 ist jetzt in Oesterreich zunächst für 1892 eine Statistik über das Vorkommen der Tuberkulose unter dem Rindvieh bei allen geschlachteten Thieren in denjenigen Gemeinden angeordnet, in welchen die Vieh- und Fleischbeschau Aerzten, Thierärzten oder Kurschmieden übertragen ist. Die Anordnung ist auf Veranlassung des Obersten Sanitätsraths getroffen, der in seiner Sitzung vom 11. Oktober 1890 eine derartige Nachweisung mit Rücksicht auf die Wechselbeziehung der Tuberkulose der Rinder zu derjenigen der Menschen als wünschenswerth bezeichnet hatte, um auf Grund der Ergebnisse die zur Beschränkung und Tilgung der Krankheit unter den Hausthieren zweckdienlichsten Maassnahmen feststellen zu können.

Die neue Arzneitaxe für 1892 bringt diesmal ausser verschiedenen Verordnungen der Taxansätze für die einzelnen Arzneistoffe (bei 55 Arzneimittel sind die Sätze erhöht, bei 100 ermässigt; 28 Mittel neu aufgenommen) auch mehrere Abänderungen in Bezug auf die allgemeinen Bestimmungen der Taxe So wird im §. 4 vorgeschrieben, dass auch bei dem Berechnen der Rezepte für Krankenkassen das Austaxiren auf den Pfennig also ohne Abrundung nach oben stattzufinden habe ebenso wie dies bisher für die Rezepte vorgeschrieben war, deren Kosten aus Staats- und Gemeindemitteln gezahlt werden. Desgleichen ist bei allen diesen Rezepten die Verwendung von Kästchen für dispensirte Pulver verboten; eine Bestimmung, die unseres Erachtens durch den Zuzatz falls solche nicht ausdrücklich von dem betreffenden Arzte auf dem Rezepte angeordnet ist" hätte eingeschränkt werden müssen. Ferner ist im §. 8 der früher gemachte Unterschied zwischen künstlichen und nicht künstlichen neueren, in der Taxe nicht aufgeführten pharmazeutischen Präparaten fortgelassen und heisst dieser Paragraph in seiner jetzigen Fassung:

„Bei der Berechnung solcher Arzneimittel, die in der Taxe nicht aufgeführt sind, ist der Preis ähnlicher, in die Taxe aufgenommenen Arzneimittel zu Grunde zu legen. Das zu Grunde gelegte Arzneimittel ist auf dem Rezepte zu vermerken."

Die Taxe der Arbeiten hat in sofern eine Abänderung erfahren, als der Preis für Mazeratorien von 13 Pfennig (die Hälfte des Preises für Infuse) auf 15 Pfennig erhöht ist; dagegen darf für das Auflösen von Gummi zur Bereitung von Pillenmassen u s. w. künftighin ebenso wenig etwas in Anrechnung gebracht werden wie für das Auflösen von Salzen in diesem Falle. Endlich haben in der Taxe für Gefässe auch die sechseckigen Gläser Aufnahme gefunden. Die Preise derselben stellen sich

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In Paris greift die Morphiumsucht derart um sich, dass jüngst daselbs zwei Etablissements eröffnet sind, in welchen gegen entsprechender Entlohnung Morphiuminjektionen Jedermann verabfolgt werden. Eines dieser öffentlichen Institute ist für Männer, das andere für Frauen bestimmt. Wiewohl die Polizei hiervon Kenntniss besitzt, schreitet sie nicht dagegen ein, da das Treiben in den Instituten angeblich ein dezentes und geordnete ist (??).

(Wiener Klinische Wochenschrift Nr. 51; 1890.)

Ein neues Impfgesetz tritt mit diesem Jahre in Italien in Kraft, durch das nach deutschem Muster eine Verschärfung der seitherigen lückenhaften Bestimmungen über das Impfen bewirkt wird. Impfung und Wiederimpfung werden darin allerdings nicht direkt obligatorisch vorgeschrieben, aber indirekt dadurch zu erreichen gesucht, dass die Aufnahme in Schulen, Fabriken, Werkstätten, staatlichen Instituten aller Art, Wohlthätigkeitsanstalten etc. vom Nachweise der vollzogenen Impfung bezw. Wiederimpfung abhängig gemacht wird.

Organisation des ärztlichen Standes in Sachsen. In der am 30. November v. J. abgehaltenen Sitzung des sächsischen Landes-Medicinalkollegiums fand eine eingehende Diskussion statt über nachstehenden Antrag des Vorsitzenden des ärztlichen Kreisvereins-Ausschusses zu Leipzig, Dr. Reinhard: In Arbetracht:

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1. der Schäden, welche die durch die Gewerbeordnung zugelassene Curirfreiheit dem ärztlichen Stande sowohl in moralischer als in materieller Beziehung zugeführt hat, sowie in Anbetracht

2. der immer schwieriger sich gestaltenden Stellung der Aerzte gegenüber den mächtigen Organisationen der Krankenkassen

wolle das Königliche Landes-Medizinalkollegium befürworten, dass die Organisation des ärztlichen Standes im Königreiche Sachsen in der Weise abgeändert werde, dass der Beitritt zu den ärztlichen Bezirksvereinen für alle im Königreiche Sachsen praktisirenden Aerzte obligatorisch gemacht und den Vereinen eine bestimmte Disciplinargewalt über ihre Mitglieder eingeräumt werde."

In der Diskussion wurde der Antrag allseitig sympathisch begrüsst, jedoch wurde er in der vorliegenden Form für undurchführbar erklärt. Zur Beseitigung dieser Schwierigkeit brachte Prof. Birch-Hirschfeld-Leipzig folgenden Antrag ein:

Die Plenarversammlung hält es in Rücksicht auf die heutige Lage des ärztlichen Standes und die aus derselben jetzt und in Zukunft in erhöhtem Maasse drohende Gefährdung des öffentlichen Wohles für dringend geboten, dass die ärztlichen Vereine mit gesetzlichen Berechtigungen ausgestattet werden, die ihnen mehr als bisher eine Disciplinargewalt über sämmtliche Aerzte gewähren." Hierzu beantragt Med.-Rath Dr. Flinzer-Chemnitz den Zusatz:

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„die Kreisvereins-Ausschüsse zu beauftragen, mit thunlichster Beschleunigung bestimmte Vorlagen in der im Antrag Birch-Hirschfeld bezeichneten Richtung zu machen, dazu auch die Mitwirkung der medicinischen Fakultät zu erbitten und die gewonnenen Unterlagen sodann dem Landes-Medicinalkollegium zu unterbreiten."

Die beiden letzteren Anträge wurden einstimmig angenommen.

Der Feiertage halber hat sich die Nummer um einige Tage verspätet, welches wir zu entschuldigen bitten. Verantwortlicher Redakteur: Dr. Rapmund, Reg.- u. Med.-Rath i. Minden i. W J. C. C. Bruns, Buchdruckerei, Minden.

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