Zeitschrift für medizinal-beamte, Volumen5Fischer's Medizin. Buchhandlung, 1892 |
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... Vereins der Medi- zinalbeamten des Reg . - Bez . Stettin ( Berichterstatter : Kreisphys . Dr. Freyer - Stettin ) . a ) Ueber die Stellungnahme der Medizinalbeamten zu dem Wunsche des Berufsgenossenschafts - Verbandes , die Abgabe von ...
... Vereins der Medi- zinalbeamten des Reg . - Bez . Stettin ( Berichterstatter : Kreisphys . Dr. Freyer - Stettin ) . a ) Ueber die Stellungnahme der Medizinalbeamten zu dem Wunsche des Berufsgenossenschafts - Verbandes , die Abgabe von ...
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... Vereins ( Berichterstatter : Kreisphysikus Dr. Karsten - Waren . ) a ) Jahresbericht des Vorsitzenden 278 279 280 303 b ) Ueber Theorie und Praxis der Hebammenbeaufsichtigung . Geh . Med . - Rath Prof. Dr. Schatz ( Vgl . Originalartikel ) ...
... Vereins ( Berichterstatter : Kreisphysikus Dr. Karsten - Waren . ) a ) Jahresbericht des Vorsitzenden 278 279 280 303 b ) Ueber Theorie und Praxis der Hebammenbeaufsichtigung . Geh . Med . - Rath Prof. Dr. Schatz ( Vgl . Originalartikel ) ...
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... Verein , Deutscher , für öffentliche Gesundheitspflege , diesjährige Versammlung 208 , 458 . deutscher Apotheker- , Generalversammlung 290 . Vivisektionsfrage 179 . Wein , Verkehr mit Wein , weinhaltigen und weinähnlichen Getränken 178 ...
... Verein , Deutscher , für öffentliche Gesundheitspflege , diesjährige Versammlung 208 , 458 . deutscher Apotheker- , Generalversammlung 290 . Vivisektionsfrage 179 . Wein , Verkehr mit Wein , weinhaltigen und weinähnlichen Getränken 178 ...
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... Vereins für öffentliche Gesundheitspflege an den Kultusminister * ) A. C. Gerlach . Die Fleischkost des Menschen vom sanitären und marktpolizeilichen Standpunkte aus . Berlin 1875 . von Gossler eine Petition gelangen , in der in erster ...
... Vereins für öffentliche Gesundheitspflege an den Kultusminister * ) A. C. Gerlach . Die Fleischkost des Menschen vom sanitären und marktpolizeilichen Standpunkte aus . Berlin 1875 . von Gossler eine Petition gelangen , in der in erster ...
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... ein ausführlich und sorgfältig ausgear- beitetes Referat vor , welches er in der im September 1890 in Braun- " schweig abgehaltenen Versammlung des deutschen Vereins für öffentliche Gesundheitspflege erstattet 30 Dr. Lorenz .
... ein ausführlich und sorgfältig ausgear- beitetes Referat vor , welches er in der im September 1890 in Braun- " schweig abgehaltenen Versammlung des deutschen Vereins für öffentliche Gesundheitspflege erstattet 30 Dr. Lorenz .
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Términos y frases comunes
Aerzte Anstalten ansteckenden Apotheker Arbeit Arzt ärztlichen Bakterien bakteriologischen Bazillen Beamten Bericht Berlin besonders Bestimmungen betreffenden Bezirke Bezug bezw Blut Cholera daher Desinfektion deutschen Deutschen Reiche Diphtherie einzelnen Epidemie Erkrankungen Erlass ersten Fälle fand Fleischbeschauer Fleisches tuberkulöser Thiere Frage Geburt Gesetzes Gesundheit Gesundheitsamte gleich grossen Grund Gutachten Hankensbüttel häufig Hebammen Herr Höhe Hygiene hygienischen Impfung Infektion Infektionskrankheiten infizirten Influenza Irrenanstalt Jahre Karbolsäure Kindbettfieber Kinder kleinen konnte Kranken Krankenhäusern Krankheit Kreise Kreisphysiker Kreisphysikus Kreisphysikus Dr Kresole lassen letzten lichen linken Lungen Lysol Mark Massregeln Med.-Rath Medizin Medizinal Medizinalbeamten Medizinalrath meisten Menschen Milch Milzbrand Mittheilungen möglich muss namentlich nothwendig Obduktion öffentlichen Organe Perlsucht Personen Physikus Preussen preussischen Prof Rapmund Rath recht sämmtliche San.-Rath Sanitätspolizei Seuche soll sowie Städten Stande stark Stunden Tage Thätigkeit Thatsache Theil Todesfälle Trichinen Trichinose Tuberkulin Typhus Typhusbazillen Ueber unserer Untersuchung Verfasser Verhältnisse verschiedenen viel Wasser Weise weniger wieder Wochen Wochenbettfieber wohl Wohnung Zahl zeigt Zeitschrift
Pasajes populares
Página 6 - Fund is under the direction of the Royal College of Physicians of London and the Royal College of Surgeons of England and is governed by representatives of many medical and scientific institutions.
Página 591 - War in den Fällen des § 12 der Genuß oder Gebrauch des Gegenstandes die menschliche Gesundheit zu zerstören geeignet und war diese Eigenschaft dem Thäter bekannt, so tritt Zuchthausstrafe bis zu zehn Jahren, und wenn durch die Handlung der Tod eines Menschen verursacht worden ist, Zuchthausstrafe nicht unter zehn Jahren oder lebenslängliche Zuchthausstrafe ein. Neben der Strafe kann auf Zulässigkeit von Polizeiaufsicht erkannt werden.
Página 145 - Mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu eintausend Mark oder mit einer dieser Strafen wird bestraft, wer 1. unzüchtige Schriften, Abbildungen oder Darstellungen feilhält, verkauft, verteilt, an Orten, welche dem Publikum zugänglich sind, ausstellt oder anschlägt, oder sonst verbreitet, sie zum Zwecke der Verbreitung herstellt oder zu demselben Zwecke vorrätig hält, ankündigt oder anpreist; 2.
Página 143 - Wein, weinhaltige und weinähnliche Getränke, welchen, den Vorschriften des § l zuwider, einer der dort bezeichneten Stoffe zugesetzt ist, dürfen weder feilgehalten, noch verkauft werden. Dasselbe gilt für Rothwein, dessen Gehalt an Schwefelsäure in einem Liter Flüssigkeit mehr beträgt, als sich in zwei Gramm neutralen schwefelsauren Kaliums vorfindet.
Página 146 - Befugniß, die verurtheilte Person entweder bis zu zwei Jahren in ein Arbeitshaus unterzubringen oder zu gemeinnützigen Arbeiten zu verwenden.
Página 143 - Nachmachung des Weines im Sinne des § 10 des Gesetzes, betreffend den Verkehr mit Nahrungsmitteln, Genussmitteln und Gebrauchsgegenständen, vom 14. Mai 1879 (Reichs-Gesetzbl.
Página 591 - Ist die im § 10 Nr. 2 bezeichnete Handlung aus Fahrlässigkeit begangen worden, so tritt Geldstrafe bis zu einhundertfünfzig Mark oder Haft ein.
Página 144 - Mit Gefängniss bis zu sechs Monaten und mit Geldstrafe bis zu eintausendfünfhundert Mark oder mit einer dieser Strafen wird bestraft : 1) wer den Vorschriften der §§ l oder 2 vorsätzlich zuwiderhandelt ; 2) wer wissentlich Wein, welcher einen Zusatz der im § 3 Nr.
Página 178 - Familienangehörigen zu gewähren sind; 6. dass die ärztliche Behandlung, die Lieferung der Arznei und die Kur und Verpflegung nur durch bestimmte Aerzte, Apotheken und Krankenhäuser zu gewähren sind und die Bezahlung der durch Inanspruchnahme anderer Aerzte, Apotheken und Krankenhäuser entstandenen Kosten, von dringenden Fällen abgesehen, abgelehnt werden kann.
Página 144 - Vorschriften zuwider hergestellt, verkauft oder feilgehalten sind, ohne Unterschied, ob sie dem Verurtheilten gehören oder nicht. Ist die Verfolgung oder Verurtheilung einer bestimmten Person nicht ausführbar, so kann auf die Einziehung selbstständig erkannt werden.