Mit Gefängniss bis zu sechs Monaten und mit Geldstrafe bis zu eintausendfünfhundert Mark oder mit einer dieser Strafen wird bestraft : 1) wer den Vorschriften der §§ l oder 2 vorsätzlich zuwiderhandelt ; 2) wer wissentlich Wein, welcher einen Zusatz... Zeitschrift für medizinal-beamte - Página 1441892Vista completa - Acerca de este libro
| 1855 - 550 páginas
...wiedergegeben werden: Im § 10 des Nahruugsmittelgesetzes vom 14. Mai 1879 heisst es: „Mit Gefängniss bis zu sechs Monaten und mit Geldstrafe bis zu eintausendfünfhundert Mark oder mit einer dieser Strafen wird bestraft : 2. wer wissentlich Nahrungs- oder Genussmittel, welche verdorben oder nachgemacht oder verfälscht... | |
| 1893 - 1222 páginas
...vom 14. Mai 18TK anzusehen. § 7. Mit Gefänguiss bis zu G Monaten und mit Geldstrafe bis zu 1500 Mk. oder mit einer dieser Strafen wird bestraft : 1. wer den Vorschriften der gg l oder 2 vorsätzlich zuwiderhandelt; 2. wer wissentlich Wein, welcher einen Zusatz der im g 3 Nr.... | |
| 1883 - 406 páginas
...Nahrungsmittelgesetzes beziehen, hauptsächlich gegen den Z. 10 gerichtet, welcher lautet: Z. 10. „Mit Gefängniß bis zu sechs Monaten und mit Geldstrafe bis zu eintausendfünfhundert...oder mit einer dieser Strafen wird bestraft: 1) wer zum Zwecke der Täuschung im Handel und Verkehr Nahrungs und Genußmittel nachmacht oder verfälscht;... | |
| 1892 - 832 páginas
...als Verfälschung im Sinne des § 10 des Gesetzes vom 14. Mai 1879 anzusehen. § 7. Mit Gefängniss bis zu sechs Monaten und mit Geldstrafe bis zu eintausendfünfhundert...bestraft: 1. wer den Vorschriften der §§ l oder 2 vorsätzlich zuwiderhandelt; 2. wer wissentlich Wein, welcher einen Zusatz der im § 3 No. 4 bezeichneten... | |
| 1892 - 782 páginas
...als Verfälschung im Sinne des §. 10 des Gesetzes vom 14. Mai 1879 anzusehen. §. 7. Mit Gefängniss bis zu sechs Monaten und mit Geldstrafe bis zu eintausendfünfhundert...bestraft: 1. wer den Vorschriften der §§. l oder 2 vorsätzlich zuwiderhandelt; 2. wer wissentlich Wein, welcher einen Zusatz der im §. 3, Nr. 4 bezeichneten... | |
| 1879 - 658 páginas
...gegenüber der Waarenfälschung" hinzuweisen. Z. 1. Zu z. 10 Nr. 2. 8. 10 lautet : „Mit Gefängnih bis zu sechs Monaten und mit Geldstrafe bis zu eintausendfünfhundert...oder mit einer dieser Strafen wird bestraft: 1) wer zum Zwecke der Täuschung im Handel und Verkehr Nahrungs- oder Genuhmittcl nachmacht oder verfälscht;... | |
| 1880 - 810 páginas
...Geldstrafe von fünfzig bis zu einhundertfünfzig Mark oder mit Haft bestraft. §. 10. Mit Gefängniss bis zu 'sechs Monaten und mit Geldstrafe bis zu eintausendfünfhundert...oder mit einer dieser Strafen wird bestraft: 1) Wer zum Zwecke der Täuschung im Handel und Verkehr Nahrungs- oder Genussmittel nachmacht oder verfälscht;... | |
| 1892 - 658 páginas
...anzusehen. §?. Mit Gefängnis bis zu fechs Monaten und mit Geldstrafe bis zu cintausendfünfhundeit Marl oder mit einer dieser Strafen wird bestraft: 1. wer den Vorschriften der 88 1 oder 2 vorsätzlich zuwiderhandelt; 2. wer wissentlich Wein, welcher eine« Zusatz der im 8 3... | |
| Joseph König - 1882 - 186 páginas
...Geldstrafe von fünfzig bis zu einhundertfünfzig Mark oder mit Haft bestraft. § io. Mit Gefängniss bis zu sechs Monaten und mit Geldstrafe bis zu eintausendfünfhundert...oder mit einer dieser Strafen wird bestraft: 1. wer zum Zwecke der Täuschung im Handel und Verkehr Nahrungs- oder Genussmittel nachmacht oder verfälscht;... | |
| 1888 - 962 páginas
...gegenüber der künstlichen Fabrikation gar keinen Schutz gewährt. Wohl sagt zwar § 10: „Mit Gefängniss bis zu sechs Monaten und mit Geldstrafe bis zu eintausendfünfhundert...oder mit einer dieser Strafen wird bestraft: 1. wer zum Zwecke der Täuschung im Handel und Verkehr Nahrungs oder Genussmittel nachahmt oder verfälscht;... | |
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