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und gebrauchtes Bettzeug, Obst, Gemüse, Kaviar, Fische, thierische Häute oder sonstige thierische Produkte. Nahezu alle längs der ganzen Grenze von der Schweiz bis Rumänien eingerichteten Revisionsstationen waren mit Dampf - Desinfektionsapparaten versehen; die Thätigkeit dieser Stationen war im Allgemeinen eine sehr ausgedehnte, besonders in Niedergrund und Schandau für den Schiffsverkehr auf der Elbe, wo 54346 Personen, 44 261 Gepäcks- und 11088 Frachtstücke zur sanitären Revision gelangten. Die Zahl der auf den Stationen konstatirten verdächtigen Fälle war eine verhältnissmässig geringe; denn bei allen mit der Eisenbahn zugereisten und wegen Erkrankung oder Verdacht unter Beobachtung gehaltenen Personen stellte sich alsbald der unverdächtige Zustand heraus und nur unter den Passagieren der Elbschiffe wurde ein Cholerakranker gefunden,

Um der Ausbreitung der Cholera im Inlande wirksam zu begegnen und die Seuche in ihrem Anfange zu bekämpfen, wurde der Schwerpunkt darauf gelegt, durch möglichst ausgedehnte Assanirungsmassnahmen, durch Beseitigung sanitärer Missstände dem etwa eingeschleppten Krankheitskeim den Boden für die Weiterentwicklung und Verbreitung zu entziehen. Bewährt haben sich hierbei die zu diesem Zwecke fast überall in's Leben gerufenen Sanitätswehren", die etwa unsern Sanitätskommissionen entsprechen. Nicht minder bewährt hat sich auch die Bestallung von inspizirenden Amtsärzten für grössere Bezirke, die die Aufgabe hatten, „der auf die Abwehr und eventuellen Tilgung der Cholera erforderlichen Abstellung von sanitären Uebelständen, der Erzielung zweckmässiger Vorkehrungen und Einrichtungen, sowie der sachverständigen Ausführung der angeordneten Massregeln ihr besonderes Augenmerk zuzuwenden." Hierdurch traten sie mit den politischen Behörden der Bezirke und Städte, mit den Amtsärzten, Gemeindevertretungen, Sanitätskommissionen u. s. w. in persönliche Berührung, regten manches Unterlassen an, lösten Zweifel, bewirkten ein einheitliches Handeln der zahlreichen betheiligten Kreise, förderten das in erfreulichem Maasse rege gewordene Interesse an sanitär-fortschrittlichen Einrichtungen und erzielten auf diese Weise Erfolge, die im gewöhnlichen Gange der Dinge niemals zu Stande gekommen wären.

Besondere Aufmerksamkeit wurde der Beschaffung von Dampf-Desinfektionsapparaten und der Bereitstellung genügender Mengen von Desinfektionsmiteln gewidmet und von der Mehrzahl der Landesvertretungen erhebliche Geldmittel zu diesem Zwecke bewilligt.

Anzeigepflicht, auch der choleraverdächtigen Fälle, Feststellung der ersten Erkrankungen durch bakteriologische Untersuchung, amtsärztliche Revisionen u. s. w. waren in ähnlicher Weise wie in Deutschland geregelt. Zum Zwecke der Isolirung wurden Epidemie - Nothspitäler in grosser Menge errichtet, so dass z. B. in Niederösterreich von 1611 Gemeinden 1486, in Kärnthen sogar alle Gemeinden mit Ausnahme von zwölf derartige Isolirspitäler besassen.

Am Schluss des höchstinteressanten Berichtes heisst es dann: „Der Gang und die Verbreitung der Cholera in den im Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern, die Einschränkung der Epidemie in Krakau und Umgebung, die rasche Unterdrückung der Verbreitung des eingeschleppten Krankheitskeimes in einer Reihe von Gemeinden sind der sprechendste Beweis für den Werth der eingeleiteten Vorkehrungen, der wohl unabhängig ist von den wechselnden Theorien, die hinsichtlich der Verbreitungsursachen der Cholera die wissenschaftliche Welt beschäftigen, da alle Forscher darin einig sind, dass die Dejekte der Cholerakranken hauptsächlich die Infektion verursachen und daher der Aussaat des Choleraagens und der Vermehrung desselben durch eine möglichst ausgedehnte Schmälerung des für den Cholerakeim geeigneten Nährbodens, durch Assanation vor Allem vorgebeugt werden muss." Rpd.

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Besprechungen.

Dr. Wiener, Geh. Sanitätsrath und Kreisphysikus in Graudenz: Sammlung gerichtlich - medizinischer Obergutach

ten. Berlin 1891-92. Fischer's medizinische Buchhandlung. Gross 8: 633 Seiten.

Die 91 Gutachten behandeln, systematisch geordnet:

I. Verletzungen durch mechanische Gewalt.

1. Durch Schlag, Stoss, Fall, Wurf, Stich, Schuss, Schnitt, Riss.

a. Kopfverletzungen: Fall 1-10.

b. Hals- und Brustverletzungen: Fall 11-22.

c. Unterleibs - Verletzungen: Fall 23—28.

d. Verletzungen der Extremitäten: Fall 29-32.

e. Komplex örtlich zerstreuter Verletzungen: Fall 33-36.

2. Mechanischer Verschluss der Respirations - Organe.

a. Strangulation: Fall 34-44.

b. Verschluss der Respirations - Organe durch Fremdkörper: Fall 45. c. Erstickung durch Kompression des Brustkorbes: Fall 46.

II. Sexuelle Insulte (Krimineller Abort, Stuprum) Fall 47-50.

III. Dynamische Einwirkungen:

1. Vergiftungen: durch Schwefelsäure, Salpetersäure, Dynamit, Arsen, Phosphor, Mohnköpfe, Atropin, Alkohol, Schwefelwasserstoffgas, Kupfersalze : Fall 51-65.

2. Exzessive Temperaturen (Erfrieren): Fall 66.

IV. Fragliche Kunstfehler der Medizinal - Personen: Fall 67–75.

V. Kurpfuscherei: Fall 76-79.

VI. Tödtung Neugeborener: Fall 80-91..

Der reichhaltige Inhalt beweist schon, dass die Sammlung Gutachten über die verschiedenartigsten, nicht nur häufigsten, sondern auch seltenen Verletzungen, Todesarten und Todesursachen enthält. Die Gutachten haben hohen Werth, weil sie von der preussischen wissenschaftlichen Deputation für das Medizinalwesen, von Medizinal - Kollegien, Medizinal - Comitées, UniversitätsFakultäten und angesehenen Professoren erstattet sind; und in den dem grössten Theile der Obergutachten beigefügten epikritischen Bemerkungen hat der Verfasser die in den periodisch erscheinenden Zeitschriften niedergelegten Ergebnisse der neuen und neuesten wissenschaftlichen Forschungen und Untersuchungen zusammengetragen. In den epikritischen Bemerkungen finden sich ausserdem werthvolle Definitionen und Deklarationen bedeutender Fachmänner und höchster Gerichtsbehörden über Begriffe des Strafgesetzbuches, welche verschiedene Deutung zulassen, z. B. der Begriffe Siechthum, Lähmung, Verlust wichtiger Körperglieder.

Das Werk ist ebenso sehr ein lehrreiches Lehrbuch der angewandten gerichtlichen Medizin mit einer Summe klinischer Erfahrungen, als ein Nachschlagewerk für den begutachtenden Gerichtsarzt, so dass nicht nur dieser, sondern auch der praktische Arzt sich stets Rath aus demselben holen kann, wenn ihn seine Thätigkeit als Sachverständiger mit dem Richter zusammenbringt. Wenn auch nicht ein jeder Fall als Paradigma gelten kann, denn es liegt ja kaum je ein Fall genau wie der andere in der forensischen Praxis so bietet doch jeder einzelne genug, um daraus Belehrung zu schöpfen, die Auffassung zu erleichtern und der Beurtheilung einen sicheren Stützpunkt zu gewähren. Dasselbe behält dadurch bleibenden Werth und sein Erscheinen ist von allen Seiten auf's Beste beurtheilt worden.

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Ein ausführliches Inhalts- und Autoren-Verzeichniss wird die Benutzung des Werkes erleichtern.

Die Ausstattung ist eine sehr gute.

Dr. Rump-Osnabrück.

Der kleine Liebreich. Pharmacopoea jocosa van Otho Aquila. Verlag von Fischer's med. Buchhandlung, Berlin. Gross 8°, 47 Seiten.

Die trocknen Maximaldosen, das Kreuz aller Staatsexaminanden, sind in dem vorliegenden Büchlein in lustigen Versen mit mnemotechnischen Regeln zusammengestellt. Wir empfehlen allen Freunden eines gesunden Humors die Lektüre der lustigen sieben Kapitel über die „Maximal - Kunst".

Dr. Israel-Medenau (0.- Pr.).

Tagesnachrichten.

Der Vorstand des Preussischen Medizinalbeamtenvereins hat in der am 27. Februar stattgehabten Vorstandssitzung beschlossen, die im Herbst vorigen Jahres wegen der Cholera ausgefallene X. Hauptversammlung des Vereins am 10. und 11. April d. J. abzuhalten. Den ersten Gegenstand der Tagesordnung wird die Besprechung des Reichsseuchengesetzes bilden. Mit Rücksicht darauf sind auch die Medizinalbeamten der anderen deutschen Bundesstaaten zur Theilnahme an der Versammlung freundlichst eingeladen.

Die Tagesordnung ist am Schluss der heutigen Nummer der Zeitschrift

abgedruckt.

Im Hinblick auf ein etwaiges Wiederauftreten der Cholera hat der Herr Minister der u. s. w. Medizinalangelegenheiten die Errichtung einer bakteriologischen Anstalt in Bonn zunächst für die Dauer von 6 Monaten angeordnet. Zum Leiter dieser Anstalt ist der Assistent am Institute für Infektionskrankheiten, Dr. Frosch in Berlin, ernannt.

In Folge einer Interpellation des Abgeordneten Seiffardt - Magdeburg beschäftigte sich das Abgeordnetenhaus in seiner Sitzung vom 14. Februar mit der Frage der Verunreinigung der Elbe durch die Abflüsse der Stassfurter Soda- und Kalifabriken und der Mansfelder Bergwerke. Seitens des Handelsministers Frhr. v. Berlepsch wurde zugegeben, dass für Magdeburg in Folge dieser Zuflüsse eine ernste Kalamität bestehe, indem das Elbwasser dadurch einen so hohen Salzgehalt erhalte, der es, wenn auch nicht direkt gesundheitsgefährlich, so doch als Trinkwasser unbrauchbar mache. Die Beseitigung dieses Misstandes sei aber eine sehr schwierige, da den gesundheitlichen Verhältnissen der Stadt Magdeburg die gewerblichen Interessen wichtiger Industrien gegenüberständen. Die Anlage eines unterhalb in die Elbe einmündenden Vorfluthskanal, in den die betreffenden Abwässer sämmtlich abgeführt werden sollten, sei wegen des hohen Kostenaufwandes und der schwierigen technischen Ausführung wieder aufgegeben; auch eine Klärung der Abwässer vor ihrem Abfluss sei mit so hohen Kosten verbunden, dass die Kalifabriken dann gezwungen werden würden, ihren Betrieb gänzlich einzustellen, da unter diesen Umständen von irgendwelchem Reinertrag nicht mehr die Rede sein könnte. Die schon seit Jahren bestehende Kalamität sei im Laufe des vorigen Jahres noch besonders durch den Zufluss der salzigen Abwässer des Mansfelder Bergbaues und durch den auffallend niedrigen Wasserstand der Elbe vermehrt; denn bei mittlerem Wasserstande (405 cbm pro Sekunde) würden der Elbe per cbm 0,41 kg Salze aus den Mansfelder Bergwerken und 0,024 kg Salze (darunter 0,08 Magnesia) aus den chemischen Fabriken, also 0,434 kg zugeführt, bei niedrigem Wasserstande (139 cbm pro Sekunde) dagegen pro cbm 1,2 und 0,072 kg 1,272 kg Salze. Eine Besserung des Zustandes stehe daher bei höherem Wasserstande zu erwarten, ausserdem würden auch voraussichtlich die Abwässer des Mansfelder Bergbaus durch die beabsichtigte Expropiation und Entwässerung des salzigen Sees erheblich verringert werden. Dem jetzigen Zustande jedoch dauernd abzuhelfen, sei nur durch eine Klärung der Abwässer der Kalifabriken möglich, das sei aber gleichbedeutend mit Untergrabung dieser für die Landwirthschaft so wichtigen und unentbehrlichen Industrie. Ehe man daher zu einem solchen Mittel greife, müsse versucht werden, ob dasselbe Ziel nicht auch auf anderem Wege erreicht werden könne. Dies sei aber möglich und zwar dadurch, dass die Stadt Magdeburg künftighin ihren Wasserbedarf nicht aus der Elbe, sondern aus anderen Quellengebieten und Tiefbrunnen entnehmen würde. Zur Anlage einer derartigen Wasserleitung würden die betheiligten Kaliindustrien einen Kostenbeitrag zu leisten haben und wenn sie es nicht, wie zu erwarten stehe, freiwillig thun würden, könnten sie indirekt durch Auflage der zuvorigen Klärung ihrer Abwässer gezwungen werden. Dieser Mittelweg, in verständiger Weise und so rasch als möglich eingeschlagen, werde sicher zur Beseitigung des jetzigen Uebelstandes führen. Nach Lage der Gesetzgebung habe

übrigens keine Stadt einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass das Wasser eines öffentlichen Flusslaufes so rein gehalten wird, dass sie ihr Trinkwasser daraus bestreiten könne, sondern den Staatsbehörden läge nur die Verpflichtung ob, das Wasser der öffentlichen Flussläufe soweit wie irgend möglich in einem Zustande zu erhalten, dass es zu gewerblichen Zwecken von den Anwohnern benutzt werden könne.

Auf die im Laufe der Debatte ausgesprochene Besorgniss, dass der jetzige Zustand des Elbwassers möglicher Weise eine grosse Gefahr für den Ausbruch einer Cholera - Epidemie bedingen könne, erwiderte der Minister der u. s. w. Medizinalangelegenheiten, Dr. Bosse, dass nach den auf seine Veranlassung von dem Direktor des Berliner hygienischen Instituts, Prof. Dr. Rubner angestellten Untersuchungen der Magdeburger Verhältnisse eine derartige Gefahr nicht bestehe. Der Cholerabazillus bleibe in versalztem Wasser kürzere Zeit als in gewöhnlichem Wasser am Leben; ausserdem werde er durch gute Filtrationsanlagen überhaupt zurückgehalten. Die Versalzung des Elbe- und Saalewassers habe sogar für die Nichtverbreitung einen gewissen Vortheil, da das Flusswasser dann überhaupt nicht getrunken und dadurch die sonst bestehende grosse Gefahr einer Verschleppung der Cholera auf diesem Wege ausgeschlossen werde. Auch er stehe auf dem Standpunkt, dass sich die Stadt Magdeburg an anderer Stelle ein besseres Trinkwasser suchen müsse, damit die jetzige Kalamität dauernd beseitigt werde, da ein gutes und einwandfreies Trink wasser eine der ersten Lebensbedingungen der Bevölkerung sei. Nach den ihm zugegangenen Nachrichten werde es voraussichtlich auch gelingen, in den fiskalischen, nördlich von Magdeburg gelegenen Waldgebieten ausreichendes und gutes Trinkwasser für eine neue Wasserleitung zu erhalten.

Aus dem Reichstage. Bei der zweiten Berathung des Etats des Reichsamts des Innern wurde beim Kapitel „Reichsgesundheitsamt" in der Sitzung vom 22. Februar die Frage der Leichenverbrennung durch die Abgeordneten Lingens, Goldschmidt, Schröder, Baumbach und Frohme angeregt. Der Staatssekretär v. Bötticher erwiderte, dass in Hamburg eingehende Versuche über die Lebensfähigkeit des Cholerabazills in der Erde bei begrabenen Choleraleichen angestellt seien und, wenn diese Versuche auch noch nicht völlig abgeschlossen seien, so stehe doch schon jetzt fest, dass der Cholera bazill sehr bald in der Erde absterbe. Betreffs der von verschiedenen Rednern verlangten Einführung der fakultativen Feuerbestattang käme ein Eingreifen des Reiches nur dann in Frage, wenn sich solches aus sanitätspolizeilichen Gründen rechtfertigen lasse. Erweise sich aber die Leichenverbrennung behufs der Bekämpfung der Seuche als nothwendig, dann müsse sie auch obligatorisch gemacht werden, wenigstens für die Zeit, in der Seuchen herrschen. Andererseits müsse man aber sagen, dass in sehr vielen Kreisen der Bevölkerung eine energische Gegnerschaft gegen die obligatorische Leichenverbrennung besteht und dass die Durchführung dieser Massregel an vielen Orten, besonders auf dem platten Lande, gar nicht möglich ist. Eine positive Lösung der Frage sei daher bei den ausserordentlichen Schwierigkeiten nicht zu erwarten; auch empfehle es sich nicht, einen auf Einführung der fakultativen Leichenverbrennung lautenden Antrag bei Berathung des Reichsseuchengesetzes einzubringen, wie dies von dem Abgeordneten Dr. Baumbach beabsichtigt werde, da dadurch möglicher Weise die Annahme des Seuchengesetzes ernstlich gefährdet werden dürfte.

Ueber die vom Abg. Frohme angeregte Frage einer Erweiterung der Befugnisse des Reichsgesundheitsamtes äusserte sich der Staatssekretär dahin, dass das Reichsgesundheitsamt gar nicht als eine Exekutivbehörde gedacht und es seiner Ansicht nach auch nicht richtig sei, es als solche auszugestalten, da dann Kollisionen mit anderen Ressorts nicht ausbleiben dürften. Das Reichsgesundheitsamt müsse auch fernerhin eine dem Reichsamt des Innern untergeordnete, in der Hauptsache zu wissenschaftlichen Forschungen und zur Abgabe von Gutachten berufene Behörde bleiben. Der Vorwurf jedoch, dass dasselbe während der Cholera - Epidemie nicht das seinige gethan hätte, sei in aller Schärfe zurückzuweisen: denn vom ersten Moment ab, wo die Besorgniss einer Einschleppung der Cholera von Osten vorgelegen, haben das Gesundheitsamt und alle seine Mitglieder mit einer seltenen Pflichttreue, mit einem Eifer, der den vollen Dank

der Nation verdiene, sich den ihm obliegenden Aufgaben unterzogen. Jedenfalls sei es der vereinten Thätigkeit aller berufenen Organe zu verdanken, dass die im verflossenen Jahre in Deutschland überraschend zum Ausbruch gekommene Cholera - Epidemie keine weitere Ausbreitung gefunden habe.

In der nächstfolgenden Sitzung, am 23. Februar, kam sodann ein von dem Abgeordneten Baumbach und v. Bar gestellte Antrag betreffs Zulassung der Frauen zur Approbation als Arzt zur Berathung. Der Antragsteller führte aus, dass sich bereits die Kammern in Baden und iu Hessen günstig zu der Frage gestellt hätten, auch die Beschlüsse des preussischen Abgeordnetenhauses seien entgegenkommend. Während früher die Petitionskommission des Reichstages durch den Uebergang zur Tagesordnung über die jene Zulassung fordernden Petitionen empfohlen habe, habe die Kommission jetzt einstimmig einen anderen Standpunkt eingenommen und halte eine Revision der von dem Bundesrath auf Grund des §. 29 der Gewerbeordnung erlassenen Vorschriften über den Nachweis der Befähigung als Arzt nach der Richtung für nothwendig, dass auch Frauen die Approbation als Arzt ertheilt werden könne.

Der Staatssekretär v. Bötticher erwiderte, dass schon jetzt Frauen die Heilkunde in Deutschland ausüben dürfen und auch thatsächlich ausüben. Die Gesetzgebung gestatte nur nicht die Approbation der Frauen als Arzt; denn diese sei von bestimmten Vorbedingungen, dem Reifezeugniss des Gymnasiums und dem Universitätsstudium abhängig. Diese Vorbedingungen für die Frauen zu beseitigen, könne in keiner Weise empfohlen werden; soll daher der Wunsch der Antragsteller durchgeführt werden, so müsse den Frauen gleichfalls die Möglichkeit gegeben werden, sich die verlangte Vorbildung zu erwerben. Hierzu die Wege zu ebnen, sei aber Sache der Einzelstaaten und nicht des Reiches, an die Adresse jener müsste in Folge dessen auch der Antrag gerichtet werden.

Während die Abgeordneten Dr. Endemann und Dr. Hoeffel die Ablehnung des Antrages empfahlen, da den Frauen zum ärztlichen Berufe die erforderliche Thatkraft, Einsicht und Sachlichkeit fehle und ihre Urtheilskraft zu sehr dem Gefühle unterworfen sei, vertraten die übrigen Redner v. Bar, Bebel und Rickert den entgegengesetzten Standpunkt. Schliesslich wurde die weitere Berathung der Angelegenheit bis zur Verhandlung der denselben Gegenstand betreffenden Petitionen verschoben.

Die im ausserordentlichen Etat eingestellte Summe für die Erwerbung eines Bauplatzes und Errichtung eines neuen Dienstgebäudes für das Reichsgesundheitsamt ist vom Reichstag in seiner Sitzung vom 24. Februar genehmigt worden.

Cholera - Erkrankungen sind vom 12.-25. Februar in Altona nur 7 mit 2 Todesfällen; in Hamburg und in Nietleben je 1 vorgekommen.

In Galizien ist die Seuche vollständig erloschen; auch in Pest scheint dies der Fall zu sein, wenigstens sind seit dem 10. Februar Cholera-Erkrankungen dort nicht mehr zur Anmeldung gelangt und die letzten beiden Cholerakranken am 21. Februar geheilt aus dem Barackenspital entlassen. Die Gesammtzahl der in der ungarischen Hauptstadt seit Beginn der Seuche (26. September v. J.) an Cholera erkrankten Personen betrug 1063; davon sind 459-43,3% gestorben.

In Marseille sind vom 25. Januar bis 9. Februar 75 Personen an Cholera gestorben; die Seuche hat aber scheinbar ihren Höhepunkt bereits erreicht und ist in der Abnahme begriffen.

Ueber den Stand der Cholera in Russland liegen auch diesmal keine nähere Nachrichten vor.

Berichtigung. In dem Referat über Koch's psychopathische Minderwerthigkeiten, S. 100 und 101 voriger Nummer muss es heissen auf S. 100, Zeile 32 seinen Stoff" statt „scine Stoffe", Zeile 54 „eben" statt „aber" und in der letzten Zeile „dann" statt "nur". Auf S. 101, Zeile 11 und 12 ist ferner zu lesen durch" Krankheitszustände und besondere Lebensvorgänge statt ,,nach" Krankheitszuständen u. s. w., sowie in Zeile 43 „Abweichung" statt „Abneigung“ und in den Zeilen 46 und 47 „von Bezeichnungen" statt „der Bezeichnungen".

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