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schwinden der sichtbaren Schleimhaut - Auflagerungen und die grosse Wichtigkeit dieser Beobachtung in hygienischer, bezw. prohylaktischer Beziehung veranlasste Verfasser zu einer sehr sorgfältigen Nachprüfung an dem Material des Blegdams-Hospitals zu Kopenhagen. Verfasser versuchte bei sämmtlichen, meist 5-6 Tage nach dem Schwinden der Membranen und dem Nachlass aller übrigen Krankheitserscheinungen zur Entlassung kommenden Patienten durch Schaben mit der Impfnadel von der Scheimhaut des Schlundes Kulturen zu bekommen, indem er in bekannter Weise die Impfnadel auf Blutserum ausstrich und die so beschickten Reagensgläser im Brutschrank hielt. Die Zahl der Patienten betrug 46 und zwar waren es meistens Kinder im Alter von 6-12 Jahren. 7 Fälle waren leichte, 35 mittelschwere, 4 schwere. Bei diesen 46 Personen war 24 mal der Diphtherie - Bacillus vorhanden, in 22 Fällen nicht nachweisbar. Von den 24 Fällen, welche zur Zeit ihrer Entlassung lebensfähige Diphtherie - Bazillen auf der Halsschleimheit hatten, werden 4 als leicht, 18 als mittelschwer und 2 als schwer bezeichnet, so dass die Art des klinischen Verlaufes ohne nachweisbaren Einfluss auf die längere kürzere Dauer des Diphtherie - Bacillus im Schlunde zu sein scheint. In 5 Fällen wurde der Diphtherie - Bacillus nur durch Untersuchung der Kulturen identifizirt, während bei den übrigen 19 Fällen das ThierExperiment zu Hülfe genommen wurde, welches die Virulenz der gefundenen Diphtherie - Bazillen durch den Tod der Versuchsthiere erwies und das typische Krankheitsbild sowie den charakteristischen Sektionsbefund für echte Meerschweinchen - Diphtherie erkennen liess. Es war damit die Möglichkeit erwiesen, dass die Hälfte der Patienten, die nach den für Diptherie hospitäler allgemein angenommenen Regeln zur Entlassung kamen, ihre Umgebung mit Diphtherie ansteken konnten. Verfasser hat sich nun bemüht, durch Nachforschungen in den Häusern festzustellen, wie oft etwa eine Ansteckung thatsächlich erfolgt sein mag. Es ist natürlich sehr schwer in einer Stadt, wie Kopenhagen, bei einer so verbreiteten Krankheit, wie Diphtherie, sichere epidemiologische Thatsachen zu erhalten. Es muss Verfasser aber beigestimmt werden, wenn er sagt, dass diese Nachforschungen zwar nichts Bestimmtes ergeben haben, aber doch sehr entschieden gegen eine grössere Ansteckungsgefahr durch die entlassenen Patienten sprechen. Ders.

Die Nährgelatine als Ursache negativen Befundes bei Untersuchung der Fäces auf Cholera - Bazillen. Von Dr. Max Dahmen. Zentralblatt für Bakteriologie; XII., 18.

Verfasser bemängelt die Ausdrücke schwach alkalisch“ und „deutlich alkalisch", mit welchen die verbreitetsten Lehrbücher der Bakteriologie die wünschenswerthe Reaktion der Nährgelatine bezeichnen. Allerdings sind diese Bezeichnungen sehr relativ und eine genauere Bezeichnung des Alkalescenzgrades ist um so wünschenswerther, als der Letztere das Wachsthum einzelner Bakterienarten quantitativ und qualitativ sehr erheblich beeinflussen kann. Verfasser hat festgestellt, dass gerade die Cholera - Bazillen zu raschem und freudigem Wachsthum einen ganz unerwartet hohen Alkalescenzgrad beanspruchen. Nach Verfasser ist ein Gehalt von 1 Prozent Soda (als krystallisirte Soda zu der genau neutralisirten Gelatinelösung nach Volum - Prozenten des Letzteren hinzugefügt) für Fäces - Untersuchungen auf Cholera - Bazillen am geeignetsten, während hierzu ein schwach alkalischer" Nährboden ganz unbrauchbar ist. Verfasser ist sogar geneigt, die bekannten Schwierigkeiten und Verzögerungen bei der bakteriologischen Untersuchung der ersten Hamburger Cholerafälle aus einer in der angegebenen Richtung unpassenden Reaktion der verwendeten Nährgelatine zu erklären. Ein paar praktische Winke über die Zubereitung stark alkalischer Nährgelatine und empfindlicher Lacmustinktur, welche als brauch agens empfohlen wird, bilden den Schluss des interessanten kurzen

Ein Besteck zur Untersuchung auf ( dizinalrath Dr. S. Rembold, Vorstand de des Medizinalkollegiums in Stuttgart. Zent Verfasser bezeichnet, und Verfahren, sich choleraverdächti gischen Untersuchung von ausw

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etwas sehr Problematisches! Er hält örtliche Untersuchung und persönliche Entnahme des Materials für erforderlich. Von Verarbeitung des Letzteren an Ort und Stelle, abgesehen von Deckglaspräparaten, nimmt Rembold Abstand, da das Verfahren unter Umständen sehr zeitraubend sei und da gerade während der Cholera - Saison Verflüssigung der gegossenen Platten während des Transportes zu befürchten sei. Rembolds Besteck ist demgemäss ausschliesslich dazu bestimmt, dem an Ort und Stelle untersuchenden Medizinalbeamten die bequeme Entnahme des verdächtigen Materials und die sichere Ueberführung desselben in das Laboratorium zu ermöglichen, wo dann die weitere Verarbeitung, namentlich das Plattengiessen zu erfolgen hat. Das Besteck (bei Instrumentenfabrikant Henger, Stuttgart für 32 M. käuflich), durch eine gute Abbildung erläutert, enthält die nöthigen Materialien und Geräthschaften für Anfertigung und Färbung von Deckglaspräparaten, für Aufnahme flüssiger Entleerungen und fester Organtheile. Die Entleerungen werden in Reagensgläser gefüllt, welche sodann zugeschmolzen werden allerdings wohl die zuverlässigste und empfehlenswertheste Art des Verschlusses! Sämmtliche gebrauchten Gegenstände, namentlich auch die mit dem Untersuchungsmaterial gefüllten Reagensgläser werden vor dem Zurückbringen in das Besteck mit Sublimat abgewaschen, die metallenen Instrumente in der Lampe ausgeglüht. Weingeistlampe mit Stichflamme und Glaskapsel mit Sublimatpastillen sind im Besteck vorhanden und, ebenso wie sämmtliche übrigen Theile, durch federnde Klammern an Ort und Stelle sicher und zuverlässig festgehalten; eine Infektions- und Verschleppungsgefahr ist somit thatsächlich wohl vollständig ausgeschlossen. Das Besteck ist zudem klein und leicht, so dass es auch bei anderen Infektionskrankheiten zweckmässige Verwendung finden dürfte. (Ders.)

Ueber Kochverfahren zum Zwecke der Erhaltung des Fleisches kranker Thiere als Nahrungsmittel. Von Dr. Hertwig, Direktor der städtischen Fleischschau in Berlin. Vierteljahrsschrift für öffentliche Gesundheitspflege, 1892, 3. Heft, S. 392-402.

Die Frage der Versorgung des Volkes mit hinlänglicher Fleischnahrung muss in einem Lande wie Deutschland, welches notorisch nicht mehr im Stande ist, die Nahrungsmittel durch eigene Produktion in hinreichender Menge zu beschaffen, als eine äusserst wichtige angesehen werden. In diesem Sinne sind die Bemühungen des Verfassers, welche in der Ueberschrift seiner Abhandlung genügend gekennzeichnet sind, durchaus anzuerkennen.

Derselbe ist von der Ueberzeugung ausgegangen, dass von den grossen Mengen Fleisch, welche wegen gewisser Krankheiten der Thiere alljährlich dem Konsum entzogen und grösstentheils in Abdeckereien zu technisch-gewerblichen Zwecken ausgenutzt werden, ein erheblicher Theil als Nahrungsmittel für Menschen verwerthet werden könue, wenn die in dem Fleisch vorhandenen nachtheiligen Bestandtheile unschädlich gemacht worden seien. Von diesem Gesichtspunkte aus haben auch die Ministerien des Innern und des Kultus durch die Erlasse vom 16. Februar 1876 und 26. Juni 1890 genehmigt, dass das Fleisch von finnigen Schweinen und Rindern zum Verkauf und zum Hausgebrauch zugelassen werden dürfe, wenn dasselbe wenig mit Finnen durchsetzt und unter polizeilicher Aufsicht gar gekocht sei. Wenn dies für finniges Fleisch möglich sei, müsse dies auch für solches möglich sein, in welchem sich andere Parasiten oder Mikroorganismen befinden, wenn es gelingen sollte, in dasselbe mit genügenden Temperaturen sicher einzudringen. Verfasser hat nun mit einem Dr. Rohrbeck'schen Dampfdesinfektor auf dem Zentralschlachthofe in Berlin Versuche nach dieser Richtung hin angestellt. Der Apparat, welcher mit einem Ueberdruck von etwa 1 Athmosphäre arbeitet, besteht aus einem doppelwandigen cylindrischen Kessel, in welchem sich herausnehmbare eiserne Roste befinden, auf welche die Fleischstücke gepackt werden. Unter der Roste ist eine Vorrichtung zum Auffangen der aus dem Fleische träufelnden Flüssigkeit angebracht. Der Dampf kann nach Belieben entweder in den Raum zwischen der Doppelwandung (den äusseren Kessel) oder in den grossen innern Raum (innern Kessel) und von hier aus in den äussern Kessel geleitet werden. Dadurch können in den Apparat gelegte Gegenstände auch in trockner Hitze allein behandelt werden. Als neu und eigenthümlich besitzt der Rohrbeck'sche Apparat eine Vorrichtung zur schnelleren Abkühlung des Dampfes, durch welchen der letztere leicht und schnell kondensirt

und ein Theil der dadurch frei gewordenen Wärme an die im Apparat befindlichen Gegenstände abgegeben wird. Bei fortgesetzter Abkühlung entsteht Unterdruck bezw. Luftleere, in Folge deren auch die in den zu desinfizirenden bezw. zu vernichtenden Körpern befindlichen Luftheile aus denselben heraustreten. Wenn nun von Neuem Dampf hinzugelassen wird, so dringt derselbe mit Leichtigkeit in die Objekte und tödtet die in denselben befindlichen ansteckenden Stoffe ab. Die Wirksamkeit des Dampfes wurde nach Art der Prüfung der gewöhnlichen Desinfektionsapparate durch Kontaktthermometer festgestellt, welche in die Fleischstücke hineingesteckt wurden. In Zeit von 21 Stunden wurden hierbei auch umfangreichere Fleischstücken bis auf 100° C. und darüber durchwärmt. Dieselben waren dann vollständig gar, sehr saftreich und von angenehmerem Geschmack als auf gewöhnlichem Wege gekochtes Fleisch. Der erhebliche Gewichtsverlust, 33 bis 40 %, war dadurch ausgeglichen, dass in dem Auffangbecken genau die demselben entsprechende Menge konzentrirter Brühe sich vorfand. Die Impfversuche, welche mit derartig behandeltem hochgradig tuberkulösen Fleische angestellt wurden, gaben durchweg ein negatives Resultat. Hieraus folgert Verfasser, dass mit Bestimmtheit in dem so gekochten Fleisch jeder Ansteckungsstoff beseitigt sei, und erblickt darin einen Erfolg von der grössten volkswirthschaftlichen Bedeutung, indem durch denselben die Möglichkeit nachgewiesen sei, grosse Mengen von Fleisch, welche jetzt beinahe werthlos in die Abdeckerei wandern, als werthvolles Nahrungsmittel für den Konsum zu erhalten. Wie weit sich hieran das Fleisch von an anderen Krankheiten leidenden Thieren anreihen lasse, bleibe der Zukunft vorbehalten. Auf dem Zentralschlachthofe in Berlin sei im letzten Jahre wegen Tuberkulose das Fleisch von 1334 Rindern und von 1934 Schweinen von dem Konsum ausgeschlossen worden, von welchem, in Rücksicht auf seine sonst gute Beschaffenheit, das Fleisch von 1000 bis 1200 Rindern und ungefähr 1600 bis 1700 Schweinen für die Verwendung zu Nahrungszwecken hätte erhalten werden können. Verfasser erklärt es für selbstverständlich, dass er das auf diese Weise unter amtlicher Aufsicht gekochte Fleisch nur an besonderen, für den ausschliesslichen Verkauf desselben bestimmten Verkaufsstellen feilhalten lassen wolle. Er will nicht das Kochverfahren an Stelle der vielfach schon eingeführten Freibänke für den Verkauf des sog. minderwerthigen Fleisches setzen. Für kleinere Gemeinden, welche im Stande seien, den Verbleib des in der Freibank verkauften Fleisches zu überwachen, seien dieselben bestimmt eine zweckmässige Einrichtung. Für alle grösseren Städte aber, wo diese Ueberwachung nicht möglich sei, erscheine es zweckmässig, das sog. minderwerthige Fleisch ebenfalls nur in gekochtem Zustande in den Verkauf bringen zu lassen. Dr. Meyhoefer-Görlitz.

Untersuchungen über die Verwendbarkeit des Aluminiums zur Herstellung von Ess-, Trink- und Kochgeschirren. Von Regierungsrath Dr. Ohlmüller und Dr. R. Heise. Arbeiten aus dem Kaiserlichen Gesundheitsamte; Bd. 2, H. VIII. Verlag von Jul. Springer in Berlin.

Wenn auch über die Verwendbarkeit des Aluminiums zu Küchengeräthen und ähnlichen Zwecken schon eine Reihe Arbeiten vorliegen, so gingen die Ansichten in dieser Hinsicht bisher doch noch ziemlich weit auseinander. Es war daher im allgemeinen Interesse dringend erwünscht, durch eingehendere Untersuchungen grössere Klarheit über diese Frage zu schaffen und haben sich die Verfasser auf amtliche Veranlassung dieser dankenswerthen Aufgabe unterzogen. Zu ihren Versuchen benutzten sie Becher bezw. Feldflaschen, die aus Aluminiumblechen I. und II. Sorte der Fabrik von G. Leuchs und Meiser in Nürnberg hergestellt waren. Die Becher bezw. Feldflaschen wurden einer 2-, 4- bis 6tägigen Einwirkung von verschiedenen Versuchsflüssigkeiten (destillirtem Wasser, Wasserleitungswasser, 1% Essigsäure, käuflichem 1% Essig, 2% Weinsäurelösung, 2% Citronensäurelösung, 2% Gerbsäurelösung, 5% Buttersäure, 1% Weinsteinlösung, 0,001% Natriumkarbonatlösung, 2% Kochsalzlösung, Rothwein, Kaffee, Kognak, Branntwein und Citronenlimonade) ausgesetzt; fern wurden halbstündige Kochversuche und Schüttelversuche mit theilweise füllten Bechern (3 Stunden lang bei gewöhnlicher Temperatur und bei 35 40° C.) vorgenommen. Die Versuche wurden bei metallisch reiner und du den Gebrauch veränderter Oberfläche der Versuchsgefässe ausgeführt; schliesslich noch eine Anzahl Versuche über das Verhalten von Kupfer, Ble

Zinn und Zink gegen die vorgenannten Flüssigkeiten angestellt, um bestimmte Anhaltspunkte für die Beurtheilung des Aluminiums in Bezug auf seine Verwendbarkeit zu Trink- und Kochgeschirren zu gewinnen im Vergleich zu den anderen in dieser Hinsicht in Betracht kommenden Metallen. Auf Grund dieser zahlreichen Versuche kommen die Verfasser zu folgendem Ergebniss:

1. Das Aluminium wird innerhalb der für Ess-, Trink- und Kochgeschirre im Allgemeinen in Betracht kommenden Zeit durch saure und alkalische Flüssigkeiten, sowie durch Salzlösungen angegriffen und zwar bei Zimmerwärme in verhältnissmässig geringem Grade. Bei Siedehitze ist die Löslichkeit verschieden, erreicht jedoch in manchen Fällen eine beträchtliche Grösse.

2. Die Angreifbarkeit der Geschirre ist in Folge von Veränderungen der Oberfläche des Metalls häufig geringer.

3. Mit der Reinigung ist je nach der Art derselben stets ein verhältnissmässig bedeutender Materialverlust verbunden.

4. Eine Schädigung der Gesundheit durch den Genuss von Speisen oder Getränken, die im Alnminiumgeschirr gekocht oder aufbewahrt worden sind, ist bei den hierbei gewöhnlich in Betracht kommenden Verhältnissen nicht zu erwarten.

Betreffs der letzten Schlussfolgerung stützen sich die Verfasser auf Versuche, die sie in Bezug auf die Einwirkung des Aluminiums auf den thierischen Körper gemacht haben. Darnach ertrug z. B. ein Hund basisch essigsaures Aluminium (14,8% Aluminium enthaltend) vier Wochen hindurch in Dosen von 0,1-5 gr., des Morgens beim ersten Futter gereicht, ohne Schaden an seiner Gesundheit und seinem Körpergewicht; grössere Dosen (10 gr.) riefen geringe Reizerscheinungen im unteren Theil des Dünndarms hervor. Zwei Versuche an Menschen gemacht, (zwei Aerzte hatten täglich 1 gr. weinsaures Aluminium 8,1% Aluminium enthaltend), genommen, ergaben ein gleiches Resultat; auch hier wurde im Verlaufe der Versuchstage nicht die geringste Störung des Appetits und des Wohlbefindens beobachtet.

Auch Prof. Dr. Aubry, Direktor der wissenschaftlichen Station für Brauerei in München kommt in einem kürzlich erstatteten Gutachten über das Verhalten des Aluminiums gegen Bier zu demselben Ergebniss und empfiehlt die Verwendung desselben zu Biertransportgefässen u. s. w. auf das Wärmste, obwohl nach seinen Versuchen das Bier bis 0,008 gr. Aluminium pro Liter aus den Gefässen auflöst. Diesem Vorschlag tritt jedoch Prof. Dr. Kobert in Dorpat in der Zeitschrift für Nahrungsmittel - Untersuchung und Hygiene (Nr. 14; 1892) mit Entschiedenheit entgegen und warnt vor der Benutzung des Aluminiums zu derartigen Zwecken, ehe nicht durch monatelang fortgesetzte Versuche die gänzliche Unresorbirbarkeit und Unschädlichkeit des Metalls dargethan sein wird. Die oben mitgetheilten Versuche des Kaiserlichen Gesundheitsamtes scheinen Kobert damals noch nicht bekannt gewesen zu sein, sonst würde er dem Aubry'schen Vorschlage wohl nicht so abweisend gegenüber getreten sein.

Rpd.

Die Kost der Haushaltungsschule und der Menage der Friedrich Krupp'schen Gussstahlfabrik in Essen. Ein Beitrag zur Volksernährung. Von Dr. W. Prausnitz, Privatdozent für Hygiene. Archiv f. Hygiene XV., 4.

Unter den verschiedenen Wohlfahrtseinrichtungen, welche Krupp in Essen für die von ihm beschäftigten Arbeiter eingerichtet hat, verdient die Haushaltungschule ein besonderes Interesse. Es werden in derselben Töchter von Bediensteten oder Arbeitern nach zurückgelegtem 14. Lebensjahr in dreimonatlichen Kursen durch praktische Anleitung in der Führung eines Haushaltes ausgebildet. Neben den übrigen Lehrgegenständen, welche hierbei in Betracht kommen, wird, dem Zwecke der Anstalt entsprechend, ein hervorragendes Gewicht gelegt auf die Erlernung der einfachen Küche, so wie dieselbe in Arbeiterhaushaltungen geführt werden sollte. Es ist sehr anzuerkennen, dass die jungen Mädchen nicht nur die Zubereitung der Speisen, sondern auch die Eintheilung, bezw. Abwägung der Lebensmittel für die einzelnen Mahlzeiten und die Berechnung des Geldwerthes der letzteren vorzunehmen haben, wobei die Führung eines Tagebuches mit vorgedrucktem Schema zur Befestigung und selbstthätigen geistigen Verarbeitung der mechanisch erworbenen Kenntnisse helfen soll. Prausnitz hat nun an der Hand dieser Tagebücher den Nährwerth der dort zubereiteten Kost berechnet und gefunden, dass daselbst pro Kopf und Tag durchschnittlich 100,5 gr Eiweiss, 74,6 gr Fett und 415,2 gr Kohlenhydrate ver

abreicht werden und dass die Kosten für diese Verpflegung sich auf 54,2 Pf. pro Tag belaufen. Die bei dieser Kost während der dreimonatlichen Dauer des Kursus beobachtete Gewichtszunahme ist durchweg sehr bedeutend, auf jeden Fall grösser, als die Durchschnitts - Zunahme bei Mädchen dieses Alters. Wenn nun allerdings die von Prausnitz zu seinen Vergleichen herangezogenen Quetelet'schen Gewichtsangaben den jetzigen Ansprüchen an statistisch verwerthbare Zahlen nicht genügen, so kann doch ohne Weiteres zugegeben werden, dass die dargereichte Quantität von Nährstoffen in der gegebenen Darreichungsform für kräftig arbeitende Mädchen im Alter von 15-18 Jahren vollauf genügend ist. Wenn aber Prausnitz meint, dass es allerwärts möglich sein müsste, für eine jugendliche Arbeiterin eine allen Anforderungen genügende Kost für 60-70 Pf. herzustellen, so ist dagegen geltend zu machen, dass nur ausnahmsweise eine Arbeiterin in dem angegebenen Alter von ihrem Arbeitsverdienst so viel für ihre Verpflegung wird erübrigen können.

aus

Der zweite Theil der Arbeit beschäftigt sich mit der „Menage", welcher etwa 800 Arbeiter der Krupp'schen Werke beköstigt werden. Auch hier ist die Verpflegung, dem bekannten humanen Sinn der Krupp'schen Fabrikleitung entsprechend, nicht nur ausreichend, sondern geradezu vorzüglich zu nennen, nicht nur, was die quantitative Zusammensetzung der Speisen betrifft, sondern auch wegen der genügende Abwechselung gewährleistenden Auswahl derselben. Die Menage liefert in Mittag- und Abendessen 115 gr Eiweiss, 81 gr Fett und 480 gr Kohlenhydrate, dazu kommen noch 30 gr Butter, welche die Menage liefert und nach Prausnitz's Anschlag 400 gr Roggenbrod (welches die Arbeiter selbst zu beschaffen haben) mit 24 gr Eiweiss, 2 gr. Fett und 197 Kohlenhydrate, so dass in Summa die Kost eines Krupp 'schen Arbeiters aus 139 gr Eiweiss, 113 gr Fett und 677 gr Kohlenhydraten besteht. Sehr beherzigenswerth sind die Schlussbemerkungen, in denen Prausnitz entschieden Front macht gegen die neuerdings gemachten Versuche, auf Grund vereinzelter und nur kurze Zeit durchgeführter Experimente eine geringere Eiweissmenge als ausreichend für die Ernährung gesunder, ausgewachsener, kräftig arbeitender Arbeiter hinstellen zu wollen. Auf das Allerentschiedenste warnt er davor, sich in der so überaus wichtigen Frage der Massenernährung durch solche, Nichts beweisende, mit den Experimenten der bekannten Hungerkünstler auf eine Stufe zu stellenden Versuche zum Schaden der arbeitenden Klasse beeinflussen zu lassen, statt sich bei Bestimmung des zu gewährenden Kostsatzes nach guten Vorbildern zu richten, welche sich nach langjähriger reichhaltiger Erfahrung nach allen Richtungen hin bewährt haben.

Dr. Langerhans - Hankensbüttel.

Die Entwickelung der sanitätspolizeilichen Massnahmen in Preussen gegen das Wochenbettfieber und ihre Wirksamkeit. Vom Bezirksphysikus Dr. Nesemann in Breslau. Sonderabdruck aus der Vierteljahrschrift für gerichtliche Medizin u. s. w. III. Folge 1892, VI. B. Heft 2.

Nach einem kurzen Ueberblick über die Entwickelung der Erkenntniss des Kindbettfiebers und die zunächst ganz ungenügenden sanitätspolizeilichen Massnahmen werden die meistens im Anschluss an die Allgemeine Verfügung, betreffend das Hebammenwesen vom 6. August 1883, erlassenen Polizeiverordnungen in Bezug auf Datum und Wirkungskreis angegeben, aber deren Wirksamkeit, auch in Verbindung mit §. 15 der Anweisung zur Verhütung des Kindbettfiebers, im Allgemeinen für ungenügend erachtet. Als Grund hierfür werden hauptsächlich angeführt, die Unzuverlässigkeit der Hebammen, bedingt durch den geringen Bildungsgrad, die schlechte soziale Stellung und die meistens überaus kümmerlichen Erwerbsverhältnisse, wobei unter anderen die von Löhlein für Hessen mit Erfolg eingeführten 8 tägigen Wiederholungslehrgänge empfohlen werden; ferner aber die Fassung der Polizeiverordnungen, wonach auch bei Verpflichtung zur Anzeige verdächtiger Fälle eine gerichtliche Bestrafung erwiesenermassen Säumiger nicht immer erfolge, während in 8 Regierungsbezirken ohne diesbezügliche Polizeiverordnung eine gerichtliche Bestrafung der Hebammen auf Grund der Allgemeinen Verfügung allein überhaupt nicht möglich sein dürfte. Mit Rücksicht auf die so beliebte Umgehung der Anzeigepflicht haben zwar einzelne Polizeiverordnungen eine strengere Fassung gewählt, so Minden, (Aerzte auch diejenigen Fälle, in denen der Verdacht nicht gänzlich ausgeschlossen ist), Stralsund (Hebammen, jeden Fall einer

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