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Kleinere Mittheilungen und Referate aus Zeitschriften.

A. Gerichtliche Medizin.

In das Berliner Leichenschauhaus eingelieferte Leichen pro Oktober, November, Dezember 1892 und Januar, Februar, März 1893.

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Die Bedeutung der Thymushypertrophie bei forensischen Sektionen. Von Dr. C. Seydel, ausserordentl. Professor und Pol.- Stadtphysikus. Vierteljahrsschrift f. gerichtl. Medizin; III. Folge, V. Bd., 1. Heft 1893.

Ebenso wie man zur Zeit über die physiologische Funktion der normalen Thymus noch im Unklaren ist, gehen die Meinungen über den ursächlichen Zusammenhang des Organs mit Respirationsstörungen und daraus resultirenden plötzlichen Todesfällen auseinander. Indessen ist nicht zu verkennen, dass man von dem negirenden Standpunkte Friedle ben's, der einen Einfluss der Thymus auf gefahrdrohende Erstickungsanfälle überhaupt leugnete, abgekommen ist und dass man nach neueren Beobachtungen der Ansicht zuneigt, dass eine hyperplastische Thymus sehr wohl Respiration und Zirkulation beeinflussen könne. În den letzten Jahren haben u. A. Soltmann und Pott dem Gegenstande ihre Aufmerksamkeit zugewandt; sie haben die sehr häufig tödtlich endigenden Fälle von Laryngospasmus zusammengestellt, bei denen Anomalien der Thymusdrüse beobachtet wurden. Verfasser führt einen von ihm beobachteten Fall aus der forensischen Praxis an, bei welchem der Tod an Erstickung eines Jahr alten Kindes durch die Obduktion konstatirt wurde, wobei aber sich nichts ergeben hatte, woraus geschlossen werden konnte, dass diese Todesart gewaltsam herbeigeführt worden wäre. Die Thymus war auffallend gross, 5 cm breit, 8 cm lang, 3 cm an der dicksten Stelle, so dass die Möglichkeit zugegeben werden muss, dass der Tod durch Thymushyperplasie erfolgt ist. Man wird daher gut thun, bei Sektionen von plötzlich verstorbenen Kindern, bei welchen die Sektion Erstickung ohne nachweisbare Schuld eines Dritten ergiebt, auf Veränderungen der Thymus zu achten, ganz besonders aber bei Kindern die nachweislich an Respirationsstörungen und Laryngospasmus gelitten hatten. Dr. Israel-Medenau (Ostpr.).

Bedeutung der Zeichen für wiederholte Geburt. Von Kr.-Phys. Dr. Schilling. Ebendaselbst.

Die bekannten Zeichen, welche bei der Diagnose der stattgehabten Geburt charakteristisch erscheinen, sind theils dauernd, theils vorübergehend; sie lassen sich ohne Zweifel bei der Konstatirung der ersten Geburt verwenden. Schwieriger wird jedoch die Frage bei einer wiederholten Geburt. Die Beantwortung der richterlichen Frage, ob eine verdächtige Person vor längerer oder kürzerer Zeit geboren, lässt sich dann häufig nur mit Wahrscheinlichkeit beantworten. Da die Kriterien bei der wiederholten Schwangerschaft sich niemals so vollständig und deutlich ausprägen, wie bei der ersten, so wird man in zweifelhaften Fällen nicht allein den Zustand der Genitalien, Bauchdecken und des Wochenflusses in Erwägung ziehen, sondern auch ganz besonders auf die Mammae achten, deren Milchgehalt noch immer als das wichtigste Zeichen gilt. Dass man auch beim Vorhandensein dieses Zeichens in der Beurtheilung des Falles vorsichtig sein muss, lehrt die Erfahrung, da es auch Mädchen giebt, deren

Brüste permanent Milch produziren, ohne dass eine Geburt vorausgegangen wäre. Sehr lehrreich ist in dieser Hinsicht die Beobachtung des Verfassers: Eine verheirathete Frau war als des Kindesmordes verdächtig von ihm untersucht, und da die Brüste reichlichen Milchgehalt zeigten, auch andere Symptome vorhanden waren, die Frau als verdächtig in Untersuchungshaft eingeliefert worden. Dort konnte nun Sch. durch seine Beobachtung, die fast 5 Monate umfasste, konstatiren, dass die Milchdrüsen der Frau zweifellos beständig sezernirten, während der Menstruation war ein stärkeres Turgesziren und stärkere Füllung der Brüste, zwischen den Menses eine geringe Abnahme der Sekretion zu bemerken. Es kommt also, wie Liman sagt, nicht nur bei Jungfern und Wittwen, die lange nicht geboren haben, sondern auch bei verheiratheten Frauen, ohne dass sie geboren haben, eine dauernde Milchsekretion vor. Ders.

Trauma und Infektion in ihrer beiderseitigen aetiologischen Bedeutung für die Meningitis in forensischer Beziehung. Von Dr. Arnstein. Separat-Abdruck aus der Vierteljahrsschrift f. gerichtl. Medizin u. öffentl. San.Wesen; 3. Folge, IV, 2.

Bei der Besprechung der Entzündung der Hirnhäute in gerichtlich - medizinischer Beziehung hat man es vorzugsweise mit den Entzündungen der weichen Hirnhäute zu thun, da diejenigen der harten Hirnhaut forensisch von untergeordneter, sekundärer Bedeutung ist. Anatomisch lässt sich die traumatische Meningitis mit Sicherheit nur von der tuberkulösen unterscheiden. Alle übrigen eitrigen, spontanen Gehirnhautentzündungen bieten sowohl was die Natur und die Menge des Exsudats, als auch die Verbreitung betrifft, kaum bemerkenswerthe charakteristischen Unterschiede gegenüber der traumatischen Meningitis dar. Vielleicht könnte man als Zeichen der letzten den Befund ansehen, dass der Eiterungsprozess nicht in der ganzen Ausdehnung gleich stark ausgeprägt erscheint, sondern immer an einer oder mehreren Stellen stärker ausgebildet ist und zwar an denjenigen Punkten, von welchen der Prozess seinen Ausgang genommen hat. Findet man eine Entzündung der Pia vor, so hat man zur Beurtheilung, ob sie eine traumatische ist, auf Läsionen der Schädelknochen, der benachbarten Weichtheile und Schleimhäute zu achten. Der Befund jeder auch noch so geringen Kontinuitätstrennung ist wichtig, da durch sie die Möglichkeit des Luftzutritts und des Eindringens der Infektionsträger gegeben ist. Es kommen hierfür in Betracht: 1) perforirende Hiebwunden des Schädels, 2) Basisfrakturen, die durch die Kommunikation der Fissuren mit Luft führenden Höhlen zu Eingangspforten für die Infektionserreger werden, 3) isolirte Kontinuitätstrennungen der weichen Schädeldecken. Auch hierdurch ist dem Eindringen der Entzündungserreger durch die zahlreichen Blut- und Lymphbahnen, Santorinischen Emissarien Gelegenheit geboten. Dagegen ist ein etwaiger kausaler Zusammenhang zwischen Meningitis und Laesionen benachbarter Schleimhäute mit grosser Vorsicht aufzunehmen, weil sich die meist winzigen Verletzungen nicht oder sehr schwer eruiren lassen, und es sich nicht mit Sicherheit nachweisen lässt, dass die Entzündung wirklich von ihnen den Ausgang genommen hat. Ebenso ist der Zusammenhang einer vorgefundenen Meningitis mit erschütternden Gewalteinwirkungen, die den Schädel mit grösserer oder geringerer Intensität ohne erkennbare Laesion treffen äusserst fraglich. Eine Commotio cerebri allein kann nicht die Ursache einer Meningitis sein, die Entstehung einer Meningitis ist nur dann möglich, wenn gleichzeitig eine äussere oder innere Verletzung gesetzt worden ist. Bei geringfügigen Misshandlungen aber hat man ganz besonders jedes Mal darauf zu achten, ob die Meningitis nicht eine zufällige zeitliche Aufeinanderfolge der Misshandlung ist, ob nicht vielmehr im Gehörorgan, in den Nebenhöhlen der Nase (Stirn-Keilbeinhöhlen, Siebbeinlabyrinth) eine Eiterung, also ein ätiologisches Moment für die Meningitis zu finden ist. Es resultirt demnach in solchen Fällen für den Gerichtsarzt die unabweisbare Verpflichtung, die oben genannten Höhlen auf das Genaueste zu untersuchen, Ders.

B. Hygiene und öffentliches Sanitätswesen: Ueber eine die Nachweisung von Cholera - Vibrionen im Wasser erleichternde Untersuchungsmethode. Von Dr. Poniklo. (Wiener Klin. Wochenschrift; 1893, Nr. 14.)

Um auch spärliche Cholerabakterien im Wasser nachzuweisen, empfiehlt

Verfasser die von ihm erprobte Methode der Züchtung der Bakterien in mit dem zu untersuchenden Wasser verdünnter Bouillon.

Ein Liter des verdächtigen Wassers wird in sterilem Kolben mit 10% steriler Bouillon der Art versetzt, dass die oberste Schicht der Mischung im Halse des Kolbens sich befindet, wodurch die Berührungsfläche derselben mit der Luft möglichst verkleinert wird. Nach 24 stündigem Belassen im Thermostaten wird alsdann das an der Oberfläche sich bildende Häutchen mittelst des Plattenverfahrens untersucht. In dieser Weise gelang auch bei weitfortgesetzter Verdünnung des Cholerabakterien enthaltenden Wassers der Nachweis derselben leicht (die so gewonnenen Kulturen zeigten die Choleraroth - Reaktion weit deutlicher als die direkt aus Dejektionen gezüchteten Kulturen).

Ein ähnliches Verfahren wendet Löffler an (cfr. Deutsche med. Wochenschrift Nr. 11, p. 263). Dr. Flatten - Wilhelmshaven.

Die Dauer der Verwesung in Gräbern lässt sich nach einem Berichte von Brouardel und Du Mesnil (Annales d'hygiène publique et de médicine légale 1892, p. 29) wesentlich beschleunigen durch eine sachgemässe Drainirung der Kirchhöfe. Dieses Urtheil stützt sich auf Versuche, welche in einem Gräberterrain eines Friedhofes ausgeführt wurden, dessen Erdreich zumeist aus Thon bestand und im Sommer nur in einer Tiefe bis zu 1,60 m, im Winter bis zu 0,6 m Tiefe trocken war. Die Mehrzahl der Leichen, welche ausgegraben wurden standen im Grundwasser.

Etwa ein Jahr nach der Drainirung wurden die ersten dort beerdigten Leichen exhumirt. Obschon dieselben nicht ganz ein Jahr unter der Erde gelegen hatten, waren sie ganz erheblich weiter in der Verwesung fortgeschritten als eine Leiche, welche in dem nicht drainirten Theile des Kirchhofes schon fünf Jahre gelegen hatte. Ihre Organe waren grösstentheils kolliquirt, die Leichen theilweise skelettirt, während die Leiche aus nicht drainirtem Boden völlig erhalten und Adipocirebildung eingegangen war. Die vorgefundenen Unterschiede zeigen sich in den von den Verfassern beigefügten Photographien in auffallender Deutlichkeit. Die gleichen Unterschiede konstatirten Verfasser an den Kadavern von Hammeln, welche ebendort eingegraben waren.

Ders.

Die Methoden der Fleischkonservirung. Von Stabsarzt Dr. Plagge und Unterarzt Dr. Trapp. Veröffentlichungen aus dem Gebiete des MilitärSanitätswesens. Berlin 1893. 130 S.

Seitdem Appeat im Jahre 1809 die Kunst, alle thierischen und pflanzlichen Nahrungsmittel mehrere Jahre geniessbar zu erhalten" gelehrt hatte und zwar durch Einkochen in Glasgefässen mit luftdichtem Verschluss, ist die Zahl der Konservirungsmethoden fortwährend gestiegen; so sind allein in Deutschland und drei anderen Hauptstaaten mehr denn 600 verschiedene Verfahren bei den betreffenden Patentämtern angemeldet. Die Verfasser haben 664 Methoden übersichtlich zusammengestellt und auf Grund besonderer in dem Laboratorium des Friedrich Wilhelms - Institut angestellter Experimente und umfangreicher Literaturstudien einer kritischen Besprechung unterzogen. Sie kommen zu dem Ergebniss, dass ein wesentlicher Fortschritt gegen frühere Zeiten Räuchern kannte man vor vielen Jahrhunderten und Pökeln schon zu Homer's Zeiten nur für Büchsenkonserven erzielt ist, da diese den Anfordernngen, die man an ein gutes Dauerpräparat stellen muss, ziemlich nahe kommen; alle übrigen Konservirungsverfahren leiden an mehr oder minder erheblichen Mängeln, da weder die Wasserentziehung noch die Abkühlung mit Eis, noch der Luftabschluss und ebensowenig die Anwendung antiseptischer Mittel ein gebrauchsfähiges, d. h. in dem Nährwerth, der Schmackhaftigkeit und dem Anschaffungspreis ein dem frischen Fleisch annähernd gleichwerthiges Produkt liefern.

Wer sich für das wichtige Problem der Fleischkonservirung interessirt, wird in der mit vielem Fleiss zusammengestellten Arbeit hinreichende Belehrung finden. Dr. Schubert-Saarbrücken.

Ueber die gesundheitlichen Nachtheile des Bewohnens feuchter Wohnungen und deren Verhütung vom sanitätspolizeilichen Standpunkte. Von Dr. Ascher, Kreiswundarzt in Bomst. Deutsche Vierteljahrsschrift für öffentliche Gesundheitspflege, Bd. XXV, Heft 2, April 1893.

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Die Feuchtigkeit der Wohnungen ist ein ausserordentlich gesundheitsschädliches Moment, wenn auch kaum je direkte Krankheits-Ursache. Sie beeinträchtigt durch Verlegung der Poren der Wände mit Wasser die Ventilation und entzieht unserem Körper Wärme, namentlich einseitig Zug Wie wichtig ersteres ist, geht aus Pettenkofer's Beobachtungen hervor, der festgestellt hatte, dass trockene Wände einen Wohnraum völlig genügend ventiliren können. Die Feuchtigkeit, namentlich die der Zwischendecken, des Fehlbodens, begünstigt die Entwickelung von Mikroorganismen, so dass schon die Abhängigkeit von Erkrankungen von ganz bestimmten Ecken eines Zimmers nachgewiesen werden konnte. Namentlich begünstigt die Feuchtigkeit die Entwickelung saprophitischer Parasiten. Lehrreich ist ein Fall von Ungefug, der im Auswurf von Kranken Sporen von Merulius lacrymans (Hausschwamm) nachwies.

Die grösste Feuchtigkeitsmenge kommt beim Neubau in das Haus; wird die Wohnung vor völliger Austrocknung bezogen, so wird sie, da das Wasser der Athmung und der häuslichen Verrichtungen durch die kalten und nassen Wände nicht genügend abziehen kann, noch feuchter. Darum soll die Erlaubniss zum Beziehen nicht eher gegeben werden, als bis sämmtliche Räume trocken sind. Von grosser Wichtigkeit ist das Baumaterial, da die Wände durch ihre Poren die Wohnungen ventiliren müssen. Am geeignetsten ist Ziegelstein mit Mörtelverbindung, ungeeignet Kalkstein, Bruchstein, falls nicht eine hinreichende Menge des porösen Mörtels die Ventilation besorgt. Wird unporöses Material genommen, so muss für künstliche Ventilation gesorgt werden, da sonst der beim Bewohnen entwickelte Wasserdampf nicht abziehen kann und sich an den Wänden niederschlägt.

Ein besonderer Schutz der Wände ist an der Wetterseite nöthig, derselbe muss wasser- aber nicht luftdicht sein, am besten Ziegelsteine mit dachschuppenförmig gestellten Schieferplatten oder Isolirmauern mit Ausfüllung durch Kieselguhr oder reinen Sand, letzteres wegen der Gefahr der Hellhörigkeit.

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Der innere wie der äussere Anstrich dürfen die Ventilation nicht aufheben. Damit der Fehlboden nicht zu viel Feuchtigkeit erhält, muss der Fussboden möglichst wasserdicht sein (Parkett, gefirnisste Dielen), in Küchen, Baderäumen etc. Asphalt. Der Fussboden des Erdgeschosses muss 0,6 m über dem Strassenniveau liegen, um nicht vom Strassenwasser befeuchtet zu werden. Zur Füllung der Fehlböden darf nur unverdächtiges reines, trockenes Material genommen werden.

Wo das Dach luftdicht ist, muss für künstliche Ventilation gesorgt werden durch Dachreiter etc. Wichtig ist ferner die Ableitung des Tag - Wassers, so dass es nicht wieder in das Haus gelangen kann, ebenso wichtig die Kontrole über etwa vorhandene Küchenausgüsse. Die Zimmer dürfen nicht zu dicht belegt sein, Schlafzimmer müssen im Winter zur Erhöhung der Ventilation wenigstens etwas geheizt werden.

Am schwersten sind die Kellerräume trocken zu halten, da sie Wasser von oben, unten und den Seiten erhalten und die Ventilation durch die Seitenwände nicht genügend stattfindet. Man hat daher, wo es irgend geht, Wohnkeller ganz weggelassen. Auch zur Aufbewahrung von Vorräthen kann man geeignetere, ebenso billige Räume oberhalb des Erdbodens herstellen.

Um die Fecuhtigkeit von unten abzuhalten, muss der Keller 0,5 m über dem höchsten Grundwasserstand liegen; sollte dies nicht möglich sein, so kann man durch Drainage und eventuellen Anschluss an eine Kanalisationsanlage den Stand des Grundwassers tiefer legen. Nothwendig ist bei allen Häusern, auch bei kellerlosen eine wasserdichte Gründung des Hauses, da der im Boden liegende Theil eines Hauses das Wasser wie ein Docht in die oberen Theile saugt. Gegen die seitliche Feuchtigkeit schützt man Wohnkeller durch Isolirmauern, welche auch für Ventilation sorgen, Vorrathskeller durch eine wasserdichte Schicht an der Aussenseite des Fundamentes.

Ist einmal ein Haus feucht, so kann es nur sehr schwer trocken gemacht und durch Isolirwände trocken gehalten werden. Oft bleibt nichts übrig, als ein solches Haus einzureissen.

Es genügt aber nicht gute Häuser zu bauen, man muss sie auch verständig benutzen; und darum sollten im Anschluss an die „Sanitäts - Kommissionen" Spezial-Kommissionen Wohnungsämter gebildet werden, welche die Wohnungen regelmässig kontroliren, dabei Miether wie Wirthe auf Schädlich

keiten aufmerksam machen, eventuell mit Hülfe der Polizei deren Beseitigung bewirken müssten. Ein Reichsbaugesetz wäre sehr zu wünschen, scheint aber noch in weiter Ferne zu liegen. Autoreferat.

Besprechungen.

Dr. Ignatz Mair: Gerichtlich-medizinische Kasuistik der Kunstfehler. Eine Sammlung der in der deutschen Literatur veröffentlichten Fälle ärztlicher Unglücke und von Aerzten mit Uebertretung ihrer Berufspflichten begangenen fahrlässigen Tödtungen und Körperverletzungen. II. Abtheilung. Verlag von Louis Heuser.

Die II. Abtheilung der Sammlung behandelt Antiseptik und Narkose. Es gehört gewiss zu den schwierigen Aufgaben des begutachtenden Arztes zu entscheiden, wie weit bei Körperverletzungen die ärztliche Behandlung durch Nichtanwendung der sog. antiseptischen Heilmethode an dem ungünstigen Verlaufe der Wunden verantwortlich zu machen sei. Die Zeit dürfte wohl gekommen sein, dass die Anklage eines Arztes wegen Versäumnisses einer gewissen Art von Antiseptik, einer bestimmten Methode derselben, von dem Forum schwindet; über die Prinzipien der sog. antiseptischen Methode und die Nothwendigkeit ihrer Anwendung wird der Arzt klar sein müssen und bei Unterlassung derselben ist er eventuell verantwortlich zu machen. Einige Fälle über medizinische Fahrlässigkeiten in der Wundbehandlung ergänzen die Ausführungen des Verfassers.

ver

In dem Abschnitte über Narkose werden die Wirkungen der Anaesthetika, besonders des Chloroforms, die direkten und indirekten Todesursachen bei Anwendung derselben ausführlich geschildert. Es ist für den begutachtenden Arzt eine grosse Erleichterung, der Anklage gegenüber die Grenzen der Verantwortlichkeit genau begründet zu finden.

Dr. Rump-Osnabrück.

Dr. theol. et phil. H. L. Strack, Prof. der Theol. an der Universität Berlin: Der Blutaberglaube in der Menschheit, Blutmorde und Blutritus. München 1892. C. H. Beck'sche Verlagsbuchhandlung. 155 Seiten.

Es ist in der ärztlichen Welt im Allgemeinen nur wenig Brauch, sich mit der Literatur der anderen Fakultäten zu beschäftigen; das verbietet sich fast von selbst durch die anstrengende praktische Thätigkeit des Arztes und durch die nur schwer zu bewältigende neue medizinische Literatur. Doch ist das vorliegende, als wissenschaftliche Streitschrift geschriebene Buch, welches innerhalb zweier Jahre seine vierte Auflage erlebt, für den Arzt, besonders für den beamteten Arzt in unserer Zeit, welche künstlich Religionsgegensätze zu schaffen sucht, nicht nur interessant, sondern seine Kenntniss durchaus erforderlich. Es ist gleichsam ein Nachtrag zu den Handbüchern der gerichtlichen Medizin, da es eine Summe geschichtlicher Thatsachen enthält, welche den Mord aus Aberglauben, speziell den Blutmord betreffen. Wenn wir nach der stetig wachsenden Kenntniss der eigenthümlichen physiologischen Funktionen des Blutes und nach unseren heutigen Erfahrungen über Blutserumtherapie gewiss gern den Satz unterschreiben, dass das Blut ein ganz besonderer Saft" ist, so werden wir doch nimmer mehr zugestehen, dass es bei sinnloser Anwendung übernatürliche Kräfte zu wecken vermag, wie nach der Schilderung des Verfassers der Blutaberglaube es annimmt.

Nachdem Verfasser in den ersten Kapiteln (1-IX) nachgewiesen hat, wie bei den geschichtlichen Völkern dem Blute stets eine grosse Bedeutung zugewiesen worden ist, besonders zur Bekräftigung des gegebenen Wortes und zu Heilungszwecken, geht er näher ein (Kapitel X-XIII) auf den Blutaberglauben

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