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fieberhaften Erkrankung), Münster (Hebammen wenn stundenlanges Fieber über 38° C. besteht) und Hildesheim (Hebammen fieberhafte Erkrankungen, in denen ein Arzt nicht zugezogen oder solange derselbe die Anzeige nicht ausdrücklich für überflüssig erklärt). Ich vermisse hier die Erwähnung der Polizeiverordnung für die Rheinprovinz vom 2. April 1891, (die Anführung einer Polizeiverordnung für die Rheinprovinz vom 30. März 1891 S. 353 dürfte wohl auf einem Irrthum beruhen) die in §. 3 besagt: „Im Falle kein Arzt zugezogen ist, hat die Hebamme, wenn bei einer Wöchnerin ein Fieber gleich sehr heftig mit starkem Schüttelfrost auftritt und die Körperwärme bis auf 40° C. und darüber steigt, oder wenn ausser dem Fieber noch andere Krankheitserscheinungen, wie Schmerzen im Leibe, Empfindlichkeit gegen Druck, Störungen der Wochenreinigung u. s. w. zugegen sind, von der Erkrankung sofort dem Kreisphysikus mündlich oder schriftlich Anzeige zu machen."

Verfasser will nun die Anzeigepflicht für die Aerzte auf diejenigen Fälle beschränkt sehen, wo dieselben zur Zeit der Erkrankung der Wöchnerin nur allein thätig sind und hofft dadurch in den Aerzten Verbündete für die Kontrole der Hebammen zu erhalten. Für die Anzeigepflicht der Hebammen aber verlangt er die Aufstellung bestimmter, nicht misszudeutender krankhafter Erscheinungen, von denen er aber nur das Fieber besonders erwähnt und bespricht. Nach Fritsch begründe zwar jede Temperatur von 38,5 die Isolirung der Wöchnerin, für die Privatpraxis also die Aufhebung der Kommunikation zwischen Hebamme und Wöchnerin, dagegen würde nach Ahlfeld die Anzeige jeder fieberhaften Erkrankung die ganze Massregel illusorisch machen, da auf dem Lande zwischen 30-50% der Wöchnerinnen dem Physikus gemeldet würden; andererseits haben sich für den Stadtkreis Stralsund diese Anzeigen bewährt, für den Landkreis aber nur desswegen weniger gut, weil viele Hebammen keine Temperaturmessungen vorgenommen hätten.

Jedenfalls muss man dem Verlangen des Verfassers nach bestimmten Kriterien beipflichten und würden sich für die Praxis solche in dem Fieber zumal in Verbindung mit anderen Erscheinungen wohl bewähren, wobei sehr gut ein Unterschied gemacht werden kann zwischen dem Fieber, wo die Hebamme allein und wo ein Arzt zugezogen ist. Bedauerlich ist, dass das „Neue HebammenLehrbuch" keine bestimmte Normen aufgestellt hat. Wenn die Hebamme für diese Anzeigen Formulare benutzen müsste, auf denen neben diesen Kriterien auch andere wichtige Fragen zu beantworten wären, so würde sie gewiss zur strengeren Beobachtung der Erscheinungen genöthigt sein, während die Kontrole über rechtzeitige Aumeldung und die Ausscheidung überflüssiger Anzeigen sehr erleichtert wäre. Eine Anzeigepflicht der Aerzte würde ich ungern vermissen, im Gegentheil würde ich schon der Kontrole wegen die Ausfüllung ähnlicher Formulare wünschen.

Schliesslich betont Verfasser noch die Nothwendigkeit der Kontrole der Wirksamkeit, bestehend in den standesamtlichen Meldungen an die Physiker, wie sie in einzelnen Kreisen bereits eingeführt sind und sich bewährt haben.

In Bezug auf meine in der vorstehenden Arbeit besprochene Statistik der Todesfälle an Kindbettfieber von 1888 möchte ich noch hervorheben, dass die Höhe der Prozentzahlen weniger auf den Anzeigen der Aerzte und Hebammen im Allgemeinen als auf den theilweise kontrolirten ärztlichen Todtenscheinen der Stadtbezirke beruht. Dr. Blokusewski-Daun.

Besprechungen.

Dr. von Kerschensteiner, Kgl. Geheimer Rath, unter Mitwirkung von Nepomuk Zwikh, Funktionär im Kgl. statistischen Büreau: Generalbericht über die Sanitäts-Verwaltung im Königreiche Bayern, das Jahr 1889 umfassend. Im Auftrage des Kgl. bayerischen Staatsministeriums des Innern nach amtlichen Quellen hergestellt. XXI. Band (Neue Folge,

X. Bd.). Mit 21 Tabellen, 6 Kartogrammen und 2 Diogrammen. München, Verlag von Fr. Bassermann, 1892. 4°, 196 Seiten.

Der Bericht enthält in seinem beschreibenden Theile Mittheilungen über A) Sanitäts-Verwaltung in den Regierungsbezirken. B) Sanitäts- Verwaltung in den Kreis - Irrenanstalten. C) Sanitäts - Verwaltung in den Zuchthäusern, Gefangenanstalten und Arbeitshäusern, D) Ergebnisse der Geschäftsführung der Medizinal - Komiteen an den Universitäten. Wir entnehmen dem in vielfacher Beziehung interessanten und lehrreichen Berichte, dessen Studium wir angelegentlichst empfehlen können, nur folgendes allgemein Wissenswerthes: Was die Bewegung der Bevölkerung im Jahre 1889 betrifft, welche nach der neuesten Volkszählung nur in den Städten zugenommen hat, während die Landbevölkerung sogar etwas zurückgegangen ist, so ist zu bemerken, dass sich einerseits die Zahl der Lebendgeborenen ziemlich erheblich vermehrt, andererseits aber jene der Sterbefälle bedeutend vermindert hat (+2460 bezw.

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7944). Die Zahl der Todtgeborenen betrug 6707 oder 3,26 der Gesammtzahl der Geborenen; der unehelich Geborenen 14,1% sämmtlicher Geborenen. Die letzte Zahl steigt von Jahr zu Jahr. Von 39515 Eheschliessungen sind im Berichtsjahre 259 zwischen Blutsverwandten abgeschlossen worden. Die Zahl der Sterbefälle beträgt 2,66 auf je 100 Personen der Bevölkerung, sie ist gegen die Vorjahre kleiner geworden. Der Prozentantheil der männlichen Gestorbenen gegenüber den weiblichen überwiegt regelmässig im ersten Lebensjahre, dann vom 41.-60. Jahre; umgekehrt ist dieser Prozentantheil beim weiblichen Geschlechte höher vom 2.-40., dann vom 61. Lebensjahre aufwärts. Von den Todesursachen trifft der Haupttheil auf die lokalisirten Krankheiten, ihnen erlagen von den zusammen auf 100 000 Einwohner gestorbenen 2646 Personen, 1157 oder 43%; dann folgen die Infektions- und allgemeinen Krankheiten. - Die Zahl der ärztlich Behandelten unter den Gestorbenen nimmt langsam zu, aber die Steigerung beträgt seit 15 Jahren nur 5%. Es ergiebt sich bei dieser auf Grund der Todtenscheine hergestellten Statistik, dass noch immer bei mehr als 2, der Gestorbenen ärztliche Hülfe nicht nachgesucht war. Neben der lokalen Gleichgültigkeit wirkt die Aerztezahl mit; denn in den Städten wurden 87%, in den Landbezirken nur 50% der Gestorbenen ärztlich behandelt (Verhältniss der Aerztezahl auf je 100 000 Einwohner nach Stadt und Land 78: 23). Mit der Zahl der Aerzte steigt auch die Zahl der ärztlich Behandelten. In Bezug auf die Kindersterblichkeit hat man konstatiren können, dass die Sterblichkeit im ersten Lebensmonate 15 mal höher ist als im 12. Lebensmonate. Von je 100 Lebendgeborenen starben 27,7 im ersten Lebensjahre, von diesen letzteren 20,6 an angeborener Lebensschwäche, Atrophie, Darmkatarrh und Brechdurchfall. Von den an den aufgezählten Krankheiten gestorbenen Kindern waren nur 30% ärztlich behandelt worden. Im Ganzen wurden im Jahre 1889 Selbstmorde verübt: a) bei der Zivilbevölkerung 708, b) beim Militär 29. Es kommen auf eine Million Einwohner 133 Selbstmorde, die relative Zahl derselben hat sich somit vermindert. Dem männlichen Geschlechte gehörten 779, dem weiblichen 221 Selbstmörder an; 1-2 aller Selbstmörder kommen auf die Altersgruppe von 41-60 Jahre. In Bezug auf Geistesstörung oder Selbstmord in der Familie des Selbstmörders blieben die Erhebungen in einem Drittel der Fälle erfolglos; auf je einen konstatirten Fall von Selbstmord oder Irrsinn in der Familie des Selbstmörders kommen 5 Fälle, in welchen dieses disponirende Moment nicht gegeben war. Stets wird die Hälfte der Selbstmorde und mehr durch Erhängen ausgeführt, dann folgen zu fast gleichen Zahlen (/, und darunter) das Ertränken oder Erschiessen; 3% treffen auf Schnitt und Stich, 2% auf Vergiftung. Als häufigster Grund wird die Geisteskrankheit bezeichnet, sie umfasst 40 und mehr Prozent der Fälle, dann folgen als veranlassende Motive: Lebensüberdruss, Kummer u. s. w. In 20% der Fälle bleibt das Motiv unbekannt. Todesfälle nach Verunglückungen sind 1509 gemeldet, also 272 auf je 1 Million Einwohner (in der Stadt 216, auf dem Lande 288). Nach dem Geschlecht treffen auf je 1 Million Einwohner 121 tödtliche Unglücksfälle beim Weibe, dagegen 431 beim Manne; der letztere ist durch seine Berufsverhältnisse einer Verunglückung mehr ausgesetzt. Mehr als ein Drittel der Verunglückungen trifft immer auf das Ertrinken (im Jahre 1889: 533 Personen), dann folgt das Herabstürzen, das Ueberfahrenwerden; letzteres übrigens weit öfter durch Land fuhrwerk als durch

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Eisenbahn. 42 Personen erlagen der Verunglückung durch Blitzschlag. Einen grossen Theil der Ertrunkenen bilden in Folge mangelhafter Beaufsichtigung die Kinder unter 5 Jahren.

Zur Aufstellung der Morbiditätsstatistik hatten sich auf Anregung des Geheimrathes Dr. von Kerschensteiner eine Anzahl von ärztlichen Vereinen, Bezirksärzten und praktischen Aerzten bereit erklärt, nach einem besonderen Formulare Monatstabellen über die zu Kenntniss gelangten Fälle von Infektionskrankheiten einzusenden, welche sodann im Medizinalreferat des Kgl. Staatsministeriums des Innern zusammengestellt und in der „Münch. med. Wochenschrift" veröffentlicht wurden. Wenn auch vorerst das Ergebniss dieser Statistik noch lückenhaft genannt werden muss, so betheiligten sich doch schon von den 1950 Aerzten der Monarchie 922 daran; in den 6 grossen Städten von 533 Aerzten 400. In dem Jahre 1889, also dem ersten Jahre der Einführung der Morbiditätsstatistik, sind 77217 Erkrankungsfälle berichMit den höchsten Morbiditätszahlen sind vertreten: Diphtherie und Krupp 13 932, Masern 12967, Pneumonia crouposa 12878, Brechdurchfall 9135, akuter Gelenkrheumatismus 5849, Scharlach 5165, Keuchhusten 5153 Fälle.

tet.

Bei den einzelnen Infektionskrankheiten wäre folgendes hervorzuheben: a) Blattern: 243 Personen sind im Berichtsjahre in Bayern erkrankt, davon treffen 133 dieser Fälle, also mehr als die Hälfte, allein auf den Regierungsbezirk Niederbayern. Mehr als 40% der ungeimpften Blatternkranken erlagen der Krankheit, von den geimpften dagegen sind im Berichtsjahre nicht einmal 10% gestorben. Aerztlich behandelt wurden im Berichtsjahre 65,5% der Gestorbenen. b) Scharlach: Im Winter 316, im Frühling 315 Sterbefälle, dagegen im Sommer und Herbst zusammen nur 459. Aerztlich behandelt waren von den Gestorbenen 83%. Das Jahr 1889 mit 20 ScharlachSterbefällen auf je 100000 Seelen war das günstigste der letzten 14 Jahre. c) Masern: Von 922 Aerzten sind 12967 Erkrankungen gemeldet, und zwar im Winter 5038, im Frühling 5116; im Sommer und Herbst zusammen 2813. Während der letzten 14 Jahre war die grösste Masernsterblichkeit 5 Mal auf den Winter, 8 Mal auf den Frühling und 1 Mal (1886) auf den Herbst gefallen. d) Diphtherie: Gemeldet sind von den Aerzten: im Winter 4071, im Frühling 3419, im Sommer 2682, im Herbst 3760 Fälle. Gestorben sind im 1. Lebensjahre: 412, im 2.-5. Jahre 3522, im 6.-10. Lebensjahre 1255, im 11.-20. 207, von 21 Jahren und darüber 44 Patienten. Aerztlich behandelt waren im Jahre 1889: 83,9% der Gestorbenen. e) Keuchhusten: Die grösste Sterblichkeit fiel in den Frühling, wie in den letzten 13 Jahren ohne Ausnahme beobachtet wurde; mehr als 3 Keuchhusten - Sterbefälle fallen auf das_Säuglingsalter. Aerztlich behandelt wurden nur 42% der Gestorbenen. f) Typhus: Seit 30 Jahren ist diese Krankheit von 105 auf 14 von je 100 000 Einwohnern zurückgegangen; der stärkste Rückgang trifft auf den Regierungsbezirk Oberbayern, in welchem die Typhus - Mortalität nur den 11. Theil von jener des Jahres 1871 beträgt. Im Berichtsjahre fallen die meisten Typhus - Sterbefälle in den Sommer; ärztlich behandelt waren im Jahre 1889: 96,6% der Gestorbenen. Von den Aerzten sind als an Typhus behandelt 2138 Patienten gemeldet worden und zwar im Winter 374, im Frühling 421, Sommer 700, Herbst 643. g) Tuberkulose: Im Jahre 1888 starben 18402, im Jahre 1889 nur 17 479 Personen an Tuberkulose. Das männliche Geschlecht ist der Tuberkulose mehr unterworfen als das weibliche; es treffen im Durchschnitt der beiden letzten Jahre 353 männliche und 298 weibliche Gestorbene auf je 100 000 Einwohner des bezüglichen Geschlechts. Auf die gleiche Seelenzahl berechnet treffen in den Städten über 1/3 Gestorbene mehr als auf dem Lande. Der absoluten Zahl nach ist abgesehen von den beiden ersten Lebensjahren, vorzugsweise eine Krankheit des mittleren Alters. Von je 100 Sterbefällen treffen auf Tuberkulose im Alter von 21-30 Jahren: 56,7; von 31-40: 46,0, von 41-50: 34,1 Sterbefälle. Die Sterblichkeit der beiden Geschlechter an Tuberkulose ist eine wesentlich verschiedene. Gemeinsam ist bei den Geschlechtern nur der nach dem Abgange der hereditären Fälle eintretende starke Rückgang der Mortalität nach dem zweiten Lebensjahre und das ebenso rapide Steigen der Sterblichkeit bei beginnender Geschlechtsreife. Die Mortalität ändert sich in der Periode von 21-30 Jahren in ganz auffallender Weise. Während sich die Sterblichkeit beim männlichen Geschlechte fast in gleich intensiver Weise bis in das Greisenalter steigert, erleidet jene des weiblichen Geschlechtes eine Abschwächung der Intensität und zwischen dem

40.-60. Lebensjahre sogar einen erheblichen Rückgang und zwar im Gegensatz zur allgemeinen Sterblichkeit, welche auch beim weiblichen Geschlechte bis in das höchste Alter ununterbrochen steigt. Es darf vermuthet werden, dass dieser Rückgang ausgelöst wird durch akute Lebensbedrohungen, die aus dem Berufe der Frau als Mutter entspringen. h) Kindbettfieber: 471 Todesfälle. Auf je 10000 Gebärende 23,2 an Kindbettfieber gestorbene Frauen. 730 Fälle sind von den Aerzten als an Kindbettfieber behandelt gemeldet; die grösste Morbiditätsund Mortalitäts-Zahl fällt in den Winter. i) Meningitis cerebro-spinalis epidemica: 141 Todesfälle. k) An Milzbrand sind 8 Personen gestorben; Trichinose: nur 2 Todesfälle, was als äusserst niedrige Sterbeziffer angesehen werden kann, da in Bayern die obligatorische Trichinenschau noch nicht eingeführt ist (Ref.).

Es würde der Rahmen eines Referates überschritten werden, wollte man über die vielen interessanten Einzelheiten der nunmehr folgenden Abschnitte berichten; wegen der Fülle des Materials soll daher auf das Original verwiesen werden. Dr. Israel-Medenau (Ostpr.).

Dr. Axel Winckler, Badearzt in Steben. „Zur Beschränkung der Mineralwasserfabrikation". Vortrag, gehalten am 8. Oktober 1892 zu Kösen auf der I. Jahresversammlung des Allg. Deutsch. Bäderverbandes. Nürnberg, 1892, Verlag der Baln. Zeitung.

Verfasser wendet sich gegen Mineralwasserfabrikation im allgemeinen, speziell gegen die Nachahmung natürlicher Quellen, die immer ungeschickt ausfallen müsse, da die Chemie nicht im Stande sei, wirklich genaue Analysen zu liefern. In der Verfügung vom 9. Febr. 1880 wie in der Verordnung vom 27. Jan. 1890 werde ein Unterschied zwischen künstlichen Mineral- und Phantasie

wässern gemacht. Die letzteren dürfen als Arzneibereitungen nur in den Apotheken verkauft werden, die ersteren sind als gleichbedeutend mit natürlichen Wässern keiner Beschränkung im Handelsverkehr unterworfen. Die Phantasiewässer unterstehen einer Revision durch die Aufsichtsbehörden, auch gäbe das Nahrungsmittel - Gesetz eine Handhabe, Unfug in der Mineralwasserfabrikation zu steuern, da die meisten künstlichen Wässer mehr als Genuss-, denn als Arzneimittel verwendet werden. Eine Kontrole der Nachahmungen natürlicher Quellen fehle aber bisher und doch sei eine solche nach den Ausführungen des Verfassers wünschenswerth, eine Ansicht, der wir gerne beipflichten.

Kreisphysikus Dr. Seemann - Northeim.

Dr. Dornblueth, prakt. Arzt in Rostock: Die Gesundheitspflege der Schuljugend. Für Eltern und Erzieher. Stuttgart, Leipzig, Berlin, Wien 1892. Deutsche Verlags-Anstalt.

Verfasser, dessen Feder wir schon manche hygienische Abhandlungen verdanken, zeigt in dem Buche, dass es ausser einer Schulhygiene auch eine Schülerhygiene giebt. Die erstere fällt den Aerzten, nur nicht in zu weitgehendem Masse zu, letztere ist Aufgabe der Eltern. Die Hygiene des Kindes vor der Schule, die häusliche Gesundheitspflege der Schulkinder je nach den einzelnen Schulstufen in Bezug auf Ernährung, Körperpflege und Diätetik des Gehirns und Geistes, der Pflege des Gemüths und Charakters sind die Kapitel über Schülerhygiene. Die Schulhygiene findet in den Abhandlungen über Gesundheitsgemässe Einrichtung der Schulen, über Unterrichtsmittel, Lehrmethode, Schularbeiten gebührend Beachtung. Der Darstellung dieser so hochwichtigen Sache ist die Anerkennung nicht zu versagen. Möge das Buch die ihm gebührende Verbreitung finden, um die Schule von manchem Vorwurf in Bezug auf die Gefährdung der Gesundheit der Schulkinder zu entlasten und den Eltern und Erziehern ihre Aufgabe in der körperlichen Erziehung der Kinder klar zu machen. Dr. Overkamp - Warendorf.

Dr. Heidenhain, Kreiswundarzt: Erste Hülfe vor Ankunft dest Arztes und Desinfektion nach dem neuesten ministeriellen Erlass vom 28. Juli 1892. Rath für Schule und Haus. Köslin 1892. Verlag von C. G. Henders.

Es war ein glücklicher Gedanke, die Rathschläge für erste Hülfeleistung mit der Aufzählung der Desinfektionmassregeln zu verbinden und beide dem grossen Publikum in leicht fasslicher Darstellung in Plakatform zu bieten. Dem recht ausführlich und durch mehrere Zeichnungen anschaulich gehaltenen Blatte wünschen wir die grösstmögliche Verbreitung.

Dr. Israel-Medenau (Ostpr.).

Tagesnachrichten.

Aerztetag. In der am 11. Dezember v. J. stattgehabten Sitzung des Geschäftsausschusses des Deutschen Aerztevereins bundes ist beschlossen, den nächsten Aerztetag Ende Juni oder Anfang Juli nächsten Jahres in Breslau abzuhalten. Auf die Tagesordnung sind zunächst gesetzt: 1. Der ärztliche Dienst in den Krankenhäusern und 2. die Anzeigepflicht der Aerzte bei ansteckenden Krankheiten.

Der Deutsche Verein für öffentliche Gesundheitspflege wird seine diesjährige Jahresversammlung in der zweiten Hälfte der Pfingstwoche, vom 25.-27. Mai d. J. in Würzburg abhalten.

Den politischen Blättern zufolge wird dem Reichstage bald nach seinem Wiederzusammentritt das Reichsseuchengesetz als Vorlage zugehen. Der Gesetzentwurf ist im Reichsamt des Innern bereits vollständig ausgearbeitet und soll vor seiner Einbringung beim Bundesrath nur noch eine Ueberprüfung nach der verwaltungstechnischen Seite unterzogen werden. Sehr zu bedauern ist, dass der um das Zustandekommen dieses Gesetzes hochverdientė Direktor des Kaiserlichen Gesundheitsamtes Dr. Köhler an einem Lungenleiden schwer erkrankt ist und in Folge dessen keinesfalls in der Lage sein wird, den Gesetzentwurf vor dem Reichstage zu vertreten.

Zur Medizinalreform. Die Kreuzzeitung schreibt: „Das Wiederauftauchen der Cholera in Hamburg und andern Orten hat nicht nur die Aufsichtsbehörden veranlasst, von Neuem die Anzeigepflicht einzuschärfen, sondern es kommen auch die alten Klagen über die Unzulänglichkeit der Medizinalpolizei zum Vorschein. Die bezüglichen Mängel sind auch schon an amtlicher Stelle längst erkannt und ebenso ist man auf Abhülfe bedacht gewesen, namentlich seit der neueren Berathungen über das Seuchengesetz. Dem Vernehmen nach ist nun in den jetzt fertiggestellten preussischen Etat eine Summe eingestellt, um die Kreisphysiker selbstständiger zu stellen und sie von der Praxis, von welcher sie bis jetzt in ihrer wirthschaftlichen Existenz abhängig waren, unabhängig zu machen. Bisher erhalten dieselben bekanntlich nur eine Remuneration von 900 M. jährlich. Auch abgesehen von dem nothwendigen Gehalte wird den Kreisphysikern nach mehreren Richtungen hin eine grössere Selbstständigkeit gewährt werden.“

Wenn sich die Kreuzzeitung in Bezug auf die letztere Mittheilung nur nicht geirrt hat! Die Medizinalbeamten sind in ihren Hoffnungen schon so oft getäuscht worden, dass sie jetzt schliesslich derartigen Nachrichten gegenüber misstrauisch geworden sind. Um so mehr würden wir uns aber freuen, wenn der in allernächster Zeit dem Abgeordnetenhause vorzulegende Etat die Mittheilung der Kreuzzeitung bestätigen sollte.

Cholera. Leider ist die Cholera in Hamburg und Altona wieder aufgetaucht, wenn auch die Erkrankungsfälle bis jetzt nur noch vereinzelte

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