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doch bei richtigem Vorgehen viel erreichen, wie Redner auf Grund eigener Erfahrungen in Wiesbaden mittheilen kann. Als Mittel zur Erreichung dieses Zweckes empfiehlt er folgende Massregeln:

1. Verbesserung der Kost derjenigen Personen, welchen diese fertiggestellt geliefert wird, also besonders der Soldaten, der Insassen geschlossener Anstalten verschiedener Art und der Kostgänger von Arbeiter - Menagen, Volksküchen u. s. w.;

2. Erleichterung und Verbilligung der Beschaffung von gesunden, nährkräftigen Lebensmitteln, insbesondere von Seefischen, Produkten der Milchwirthschaft und leichtverdaulichen proteinreichen vegetabilischen Nahrungsmitteln ;

3. Belehrung und Anregung zur Selbsthülfe.

Hierbei ist in's Auge zu fassen:

a) Mündliche Belehrung durch Arbeitgeber, Aerzte und andere Vertrauenspersonen, sowie die Abhaltung von Vorträgen in Volksbildungsund ähnlichen Vereinen;

b) Verbreitung leichtverständlicher kleiner Druckschriften;

c) Einrichtung von Kochschulen für arme Mädchen, in welchen neben praktischem auch theoretischer Unterricht ertheilt wird;

d) Weckung des Verständnisses für die Bedeutung richtiger Ernährung durch den Volksschulunterricht. Und zwar kann dies geschehen, ohne dass man genöthigt wäre, die Ernährungslehre als besonderes Unterrichtstach zu behandeln, indem man die sich bei dem Unterricht in den jetzt eingeführten Fächern darbietenden Gelegenheiten benutzt, die Kinder über das Nährstoffbedürfniss des Menschen und den Nährstoffgehalt der wichtigsten Volksnahrungsmittel, sowie deren Preise aufzuklären.“ Als grösster Kostgeber hat der Staat die Ernährung der Soldaten im Allgemeinen rationell gestaltet, so dass dieselbe als eine gute bezeichnet werden kann; trotzdem ist sie noch nach einzelnen Punkten hin verbesserungsbedürftig, insbesondere sind täglich drei Mahlzeiten, ausserdem grössere Abwechselung der Speisen und etwas mehr Fett erwünscht. In den Arbeiter - Menagen, Volksküchen u. s. w. wird meist eine gute nahrhafte Kost geboten; als hervorragendes Beispiel in dieser Hinsicht wird von dem Redner die Arbeiter - Menage von Krupp hervorgehoben.

Durch Verbilligung und Verbesserung des Transports der zur Versorgung der Städte bestimmten billigen thierischen Lebensmittel kann der Staat als Eisenbahnbesitzer eine wesentliche Erleichterung bewirken; insbesondere muss der Verbrauch von Seefischen ebenso wie der Milchkonsum in den Städten thunlichst gesteigert werden. Nicht minder wichtig ist die leichtere Beschaffung leicht verdaulicher proteinreicher vegetabilischer Nahrungsmittel durch zweckmässige Gestaltung des Handels; namentlich sind hierbei die fabrikmässig aufgeschlossenen leicht verdaulichen Hülsenfrüchte, das Aleuronat, die Rademann'schen Erdnusspräparate u. s. w. in's Auge zu fassen. Erdnussgrütze enthält z. B. 48% Eiweis und 22 % Fett bei einem Preise von nur 40 Pfennig. für das Kilo. Auch die Ausbreitung der Konsumvereine ist zu fördern.

Empfehlenswerth ist ferner die Verpachtung kleiner Landstücke an Arbeiter, um diesen die Möglichkeit zu geben, sich ihren Bedarf an Kartoffeln, Gemüse u. s. w. selbst zu ziehen. Den Schwerpunkt legt der Vortragende aber auf die Belehrung und Anregung zur Selbstbülfe, ohne die alle anderen Massregeln nichts helfen würden. Am besten geschieht dieses durch Haushaltungsschulen und praktischen Unterricht der Mädchen im Kochen. Schon in der Schule müssen die Kinder über die wichtigsten Grundsätze der Ernährung bei Gelegenheit des naturwissenschaftlichen Unterrichts, des Rechenunterrichts u. s. w. aufgeklärt werden; der Vortragende hat zu diesem Zwecke Tafeln über den Werth der einzelnen Nahrungsmitteln ebst Erläuterungen für den Lehrer anfertigen lassen, die in den Seminaren und Schulen des Grossherzogthums Hessen bereits eingeführt sind. Nach dem Austritt aus der Schule muss dann für die Mädchen der Unterricht in den Koch- und Haushaltungsschulen erfolgen. Die Einrichtung einer solchen Schule in Wiesbaden hat sich durchaus bewährt. Hier wird der Kochunterricht in Kursen von 40-50 Tagen an je 12 Mädchen ertheilt, die wiederum in drei Gruppen getrennt werden. Die Schülerinnen jeder Gruppe haben sich unter Anleitung die Mahlzeit selbst zuzubereiten und jedesmal den Preis wie den Nährinhalt der betreffenden Speisen zu berechnen. In den An

stalten wird ausserdem der Sinn für Reinlichkeit, Ordnung u. s. w. geweckt und verdient die Einrichtung derselben daher den Vorzug vor sogenannten Wanderkochkursen, mit denen in Baden auf dem Lande Versuche gemacht sind.

In der Diskussion empfiehlt Herr Reg.- und Med.-Rath Dr. Wernich (Berlin) gleichfalls eine thunlichst eiweissreiche Nahrung, während Stabsarzt Dr. Jäger (Stuttgart) eine Verminderung der Hülsenfrüchte die von den Soldaten nicht sehr gern gegessen werden, in der Armeeverpflegung empfiehlt. Die Einrichtung von Kochschulen ist nach seiner Ansicht besonders für die besser gestellten Stände erwünscht, da die Mädchen aus den ärmeren Vokslklassen sich die erforderlichen Kenntnisse im Kochen, Waschen u. s. w. recht gut während ihrer Dienstzeit in besseren Häusern aneignen können.

Stadtschultheiss Rümelin (Stuttgart) kann sich mit sämmtlichen vom Korreferenten aufgestellten Thesen aus sozialpolitischen Gründen nicht einverstanden erklären. Viel wichtiger erscheint ihm ein energisches Vorgehen gegen jede Verfälschung von Nahrungsmitteln.

Nach einem kurzen Schlussworte der beiden Referenten gelangte folgender vom Herrn Oberbürgermeister Dr. Steidle (Würzburg) gestellter Antrag zur Annahme:

„Der Verein für öffentliche Gesundheitspflege spricht den Herrn Referenten seinen Dank aus und empfiehlt neben der Bekämpfung der Nahrungsmittelverfälschung die Schlusssätze den in Betracht kommenden Behörden, Arbeitsgebern und Vereinen zur möglichsten Beachtung.“

Deutscher Aerztetag in Breslau am 26. und 27. Juni d. J. Auf dem diesjährigen Aerztetage waren 139 Vereine mit 10388 Mitgliedern durch 89 Deligirte vertreten. Von den zur Berathung gelangten Gegenständen haben hauptsächlich Punkt 4 und 5 der Tagesordnung ein weiteres Interesse. Der erstere betraf ,,den ärztlichen Dienst in Krankenhäusern". Das Referat hierüber erstattete Dr. Cnyrim (Frankfurt a. M.) und wurden die von ihm aufgestellten Thesen mit grosser Mehrheit angenommen. Dieselben lauten:

1. Die Krankenhäuser sollen in erster Linie den humanen Zwecken einer guten Verpflegung und wirksamen ärztlichen Behandlung der Kranken dienen. Sie sollen aber auch mehr und mehr Stützpunkte der Wissenschaft werden.

2. Der ärztliche Dienst in den Krankenhäusern ist derart zu organisiren, dass auf 100 bis 120 Kranke ein Oberarzt und mindestens zwei Assistenzärzte kommen.

3. Es ist zu erstreben, dass die Oberärzte grosser Krankenabtheilungen auf Privatpraxis, mit Ausnahme der konsultativen, verzichten. Ihr Gehalt ist dementsprechend zu bemessen.

4. Die Dienstzeit eines Assistenzarztes soll sich in der Regel nicht über ein bis zwei Jahre ausdehnen.

5. Durch Anstellung bezw. Konsultirung von Spezialärzten ist dafür Sorge zu tragen, dass in allen Fällen die Kranken eine sachgemässe Behandlung finden. 6. Für grössere Städte empfiehlt es sich, einen pathologischen Anatomen von Fach zur Vornahme der Obduktionen in den Krankenhäusern, sowie zu sonstiger wissenschaftlicher Unterstützung der Aerzte in- und ausserhalb der Hospitäler anzustellen.

7. Die systematische Ausbildung des Personals gehört zu den Aufgaben des ärztlichen Dienstes.

8. Es ist als eine wesentliche Forderung für den ärztlichen Dienst in den Krankenhäusern zu betrachten, dass von den beobachteten Fällen möglichst eingehende Krankengeschichten niedergeschrieben, und dass diese, nach den Krankheiten oder Krankheitsgruppen geordnet, aufbewahrt werden.

9. Seitens der Hospitalverwaltungen ist die wissenschaftliche Thätigkeit der Aerzte dadurch zu fördern, dass in möglichster Ausdehnung die für dieselbe erforderlichen Einrichtungen und Apparate hergestellt werden.

10. Die Krankenhäuser sollen in grösserem Umfange als bisher Gelegenheit gewähren zur praktischen Ausbildung von Aerzten.

Auch die vom Korreferenten H. Prof. Dr. Kast (Breslau) aufgestellten Thesen gelangten nach geringen Aenderungen zur Annahme:

1. An der Weiterbildung der Aerzte betheiligen sich die Krankenhäuser am zweckmässigsten in folgender Weise: Jeder neu geprüfte Arzt hat zwischen

der Staatsprüfung nnd der Erlangung der Approbation einen praktischen Dienst als Unterarzt in einem Krankenhause zu absolviren.

2. Die Dauer dieser praktischen Krankenhausthätigkeit ist auf ein Jahr, für diejenigen, die ihrer Dienstpflicht als einjährig - freiwillige Aerzte genügt haben, auf ein halbes Jahr zu bemessen. Hiervon sind mindestens sechs Monate in einem der folgenden Krankenhäuser zu verbringen:

3. a) die internen Kliniken,

c)

b) die inneren Abtheilungen grosser allgemeiner Krankenhäuser, gemischte Krankenhäuser von mindestens 100 Betten, welche innerhalb der letzten fünf Jahre nachweislich zu zwei Drittel belegt waren, d) die Krankenabtheilungen der Irrenanstalten.

4. Die Zuweisung der Unterärzte an die einzelnen Krankenanstalten erfolgt durch die Reichszentralbehörde.

5. Einem Krankenhause von 100 Betten sind höchstens vier Unterärzte zuzuweisen.

6. Die Dienstordnung der Unterärzte ist durch ein Reglement von Reichswegen festzusetzen.

7. Die Beaufsichtigung des Dienstes der Unterärzte geschieht durch die zuständige Landes- bezw. Provinzial - Medizinalbehörde.

8. Nur derjenige Arzt, welcher seine Thätigkeit als Unter-Arzt zur Zufriedenheit seiner Vorgesetzten durchgeführt hat, und darüber ein Attest des betreffenden Krankenhaus - Leiters vorlegen kann, wird zur selbständigen Ausübung der Heilkunde zugelassen. Kann ihm dieses Attest wegen mangelnden Fleisses oder ungenügender Führung nicht ertheilt werden, so hat er ein weiteres Halbjahr als Unter-Arzt an einem von der Zentralbehörde ihm angewiesenen Krankenhause Dienst zu thun.

9. Der Aerztetag spricht die Zuversicht aus, dass die städtischen Behörden und übrigen Krankenhausverwaltungen, sowie die leitenden Krankenhausärzte die Durchführung dieser im Interesse der Allgemeinheit liegenden Massregeln durch ihr Entgegenkommen und ihre thätige Mitwirkung zu fördern suchen werden.

Ausserdem wurde der Geschäftsausschuss beauftragt, eine Umfrage bei allen deutschen Krankenhausverwaltungen zu halten, um festzustellen, unter welchen Bedingungen diese zur Anstellung von Unterärzten bereit wären.

Ueber den zweiten Hauptpunkt der Tagesordnung, den Entwurf eines Gesetzes zur Abwehr gemeingefährlicher Krankheiten, referirte Dr. Busch (Crefeld). Dazu wurden folgende Thesen angenommen:

I. 1. Die Anzeige der Krankheit soll eine einmalige sein und an die MedizinalBehörde erstattet werden. Durch die Erfüllung der Anzeige dürfen den Aerzten keine Kosten erwachsen.

2. Zur Anzeige verpflichtet sind nur die Aerzte und die HaushaltungsVorstände sowie deren Stellvertreter.

3a. Für die Ermittelung der Krankheit ist die Anzeige des Arztes in der Regel genügend; die durch einen Laien bedarf der amtsärztlichen Feststellung.

3b. Wenn bei ärztlicher Anzeige Ermittelungen durch den beamteten Arzt vorzunehmen sind, so halten wir es für nothwendig, dass der behandelnde Arzt hiervon benachrichtigt wird und das Recht hat, den Untersuchungen beizu wohnen.

4. Die Desinfektion soll auf öffentliche Kosten erfolgen.

5. Für Aerzte, einschliesslich der Amtsärzte und Krankenpfleger, welche im Auftrage der zuständigen Behörde mit Personen, die an übertragbaren Krankheiten leiden, in Berührung kommen, dabei selbst erkranken und in Folge der Krankheit invalide werden oder, falls sie sterben, für die Hinterbliebenen hat Fürsorge aus öffentlichen Mitteln nach Massgabe landesgesetzlicher Regelung zu erfolgen.

II. 1. Die wirksame Durchführung eines Reichsseuchengesetzes setzt die Schaffung einer deutschen Aerzteordnung voraus; eine solche ist schleunigst und dringend zu fordern, wie es auf mehreren Aerztetagen beschlossen ist. In dieser Aerzteordnung müssen Bestimmungen enthalten sein a) über die Rechte und Pflichten des praktischen Arztes; b) über die Rechte und Pflichten des beam

teten Arztes 1) (Stellung als Gesundheitsbeamter, auskömmliches Gehalt); c) über das Verbot der gewerbsmässigen Kurpfuscherei.

Der Erlass eines alle ansteckenden Krankheiten umfassenden Reichsseuchengesetzes ist dringend erforderlich.

2. Die obligatorische Leichenschau muss überall im Deutschen Reiche durchgeführt werden.

3. Der Entwurf eines Reichsseuchengesetzes ist nothwendig einer eingehenden Berathung durch die ärztlichen Standesvertretungen zu unterstellen.

Bericht über die 46. Konferenz der Medizinalbeamten des Regierungsbezirks Düsseldorf vom 29. April 1893.

Die 46. Konferenz der Medizinalbeamten des Reg. - Bez. Düsseldorf hatte 33 Theilnehmer, darunter als Gast Herrn Reg.- Assessor von Peistel.

Der Vorsitzende, Herr Regierungs- und Medizinalrath Dr. Michelsen begrüsst Herrn Reg.-Assessor von Peistel, seinen Mitarbeiter auf der Regierung, den jüngst ernannten Kreisphysikus Dr. Schrakamp in Kempen und theilt den Tod des im Alter von 83 Jahren verstorbenen Kreiswundarztes Dr. Rheins in Neuss mit.

Bei den Regeln für die Ernährung der Kinder sind Wünsche nach Aenderungen laut geworden; es soll hierüber auf der nächsten Versammlung berathen und Dr. Hartcop in Barmen als Berichterstatter darum gebeten werden. Es wird beschlossen, die Sammlung von Geronne's Medizinalverfügungen fortzusetzen.

Mehrere Regierungsverfügungen des letzten halben Jahres werden kurz besprochen.

Zu Punkt 2 der Tagesordnung waren von den Berichterstattern, den Kreisphys. und San. - Rath Dr. Bauer in Moers und Dr. Albers in Essen ,,Thesen über Vorschläge zur Abfassung einer Polizeiverordnung betr. die Desinfektion der Wohnungen bei ansteckenden Krankheiten" aufgestellt worden. Nach eingehender Berathung, an der sich auch Herr Reg.Assessor von Peistel betheiligte, wurden die Thesen schliesslich in folgender Form angenommen :

1. Die zuständigen Behörden haben für das Vorhandensein der erforderlichen Desinfektionseinrichtungen und Desinfektoren Sorge zu tragen.

Vereinigung von Gemeinden zu gemeinschaftlichen Einrichtungen ist zulässig. Hierbei sollen im Nothfalle die Kreisverbände unterstützend eintreten.

2. In Fällen von Scharlach, Diphtherie, bösartigen Masern, Ruhr, Fleckund Unterleibstyphus, Rückfallfieber, Pest, gelbem Fieber, Cholera und Pocken ist nach Ablauf der Erkrankung eine Desinfektion der Wohnungen, speziell des oder der Krankenzimmer, der gebrauchten und aller mit dem Kranken in Berührung gekommenen Gegenstände zu bewirken durch einen amtlich angestellten Desinfektor nach Massgabe einer zu erlassenden Desinfektionsordnung.

Von Lungenschwindsüchtigen bewohnt gewesene Räume dürfen erst nach erfolgter Desinfektion wieder bezogen werden.

3. In Fällen, in denen wegen allzu grosser Raumbeschränkung eine Evakuation der Bewohner nothwendig wird, hat die Ortsbehörde für deren Unterbringung zu sorgen, bis die Beziehung der desinfizirten Wohnung wieder möglich wird. Die vorübergehend zu evakuirenden Personen sind zu isoliren bis nach erfolgter Desinfektion; erforderlichen Falls kann eine Räumung der Wohnung und Isolirung verlangt werden.

4. Die Desinfektionsarbeiten werden von den Kreisphysikern überwacht. Dieselben können mit dieser Ueberwachung praktische Aerzte im Falle ihres Einverständnisses beauftragen.

Die Desinfektoren sind nach vorangegangener Prüfung von den Polizeibehörden anzustellen, deren allgemeiner Dienstaufsicht sie auch zu unterstellen sind. In technischer Beziehung unterstehen dieselben der Kontrole der Kreisphysiker, deren dienstlichen Anweisungen sie Folge zu leisten haben.

1) Derartige Bestimmungen dürften wohl kaum in eine Aerzteordnung gehören.

5. Die entstehenden Kosten trägt bei Armen die Gemeinde; Wohlhabende zahlen nach Massgabe eines Tarifs.

Ueber Punkt 3 der Tagesordnung: Begräbnissordnung konnte wegen der vorgerückten Zeit nur der eine Berichterstatter, Kreisphys. Sanitätsrath Dr. Wiese mes in Solingen gehört werden. Das Referat des anderen, sowie die Diskussion werden die nächste Konferenz beschäftigen.

Während einer Pause wurde der fahrbare Desinfektionsapparat von Polizeikommissar Tilger, angefertigt von Weyerguns in Düsseldorf besichtigt. Nachdem er in Betrieb gesetzt, stieg im Innern nach 1/4 Stunde die Temperatur auf 110° C. HineingeLangene Kleidungsstücke blieben trocken und unversehrt.

Nach Schluss der Verhandlungen vereinigte ein gemeinschaftliches Mahl und eine duftende Maibowle die Theilnehmer in fröhlicher Tafelrunde. Dr. Hofacker-Düsseldorf.

Kleinere Mittheilungen und Referate aus Zeitschriften. Hygiene und öffentliches Sanitätswesen:

Zur Milchfrage. Das Herannahen der heissen, trockenen Jahreszeit mit ihren gastrointestinalen Störungen namentlich des Kindes- und des SäuglingsAlters giebt genügend Veranlassung, das Interesse der Herren Spezialkollegen auf einige neuere Arbeiten über die Milchfrage zu lenken. Zunächst sei der verdienstvollen That mehrerer Posener Kollegen. gedacht, über die Pauly (Posen) unter Hintenansetzung seiner eigenen Person in einem Artikel der Deutschen med. Wochenschrift (Nr. 18, 4. Mai 1893 Zur Beschaffung sterilisirter Milch") in überaus knapper, aber alles wesentliche berücksichtigender Form berichtet. Der kaum zu kürzende Inhalt ist etwa folgender:

Auf Grund Soxhlet's und Aufrecht's neuester Postulate, dass die Milch möglicht bald nach dem Melken sterilisirt werden soll (- damit die in derselben enthaltenen Keime nicht erst zu reichlicher Entwickelung kommen und das Sterilisiren erschweren; Anm. d. Ref. -) sind jene Herren mit einem 15 km von Posen entfernt wohnenden Inhaber einer Dampf-Molkerei in Verbindung getreten, um die Milch gleich direkt neben dem Stalle sterilisiren zu lassen. Sorgfältig ausgesuchte Kühe in peinlich sauberen Ställen werden lediglich trocken gefüttert, und die Sauberkeit beim Melken wird aufs Schärfste überwacht. Die Milch ist bakteriologisch als leicht sterilisirbar erkannt und hat sich als haltbar und vor allem als bekömmlich bewährt. Sie wird in Soxhlet'schen Flaschen mit dem neuen einfachen Verschluss sterilisirt, mittelst Federwagen nach der Stadt gesandt und dort von einem Drogisten und 2 Kolonial waarenhändlern zu 3 Pfg. die 100 Gr.- und 6 Pfg. die 200 Gr.- Flasche verkauft. Den Armen- und Krankenhaus - Aerzten ist von den betreffenden Verwaltungen die Verordnung der Milch für die Monate Juli, August und September gestattet. Um dieselbe aber auch wenig bemittelten Kreisen zugänglich zu machen, hat man es durch eine für diesen Zweck veranstaltete Sammlung ermöglicht, an bestimmten Stellen (Krankenhäusern) die Milch zu 15 Pfg. pro Liter zu verabfolgen. Von Wichtigkeit ist eine bei diesem Sterilisirungs-Verfahren gemachte neue Beobachtung, dass die Milch für den Transport im Sommer bei höheren Temperaturen als 17° C. mittelst Wasserdampf von 104° C. (nicht 100°) sterilisirt werden muss. Bei höherer Temperatur sterilisirt, verliert die Milch ihre Opalescenz, bräunt sich und wird dadurch für den Säuglings - Magen weniger bekömmlich.

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Den Herren Kollegen, die Gelegenheit haben sollten, derartige Versuche zu wiederholen, sei die kleine Schrift Weigmanns, eines Molkereifachmanns; Die Methode der Milch - Conservirung etc." (Bremen 1893, M. Heinsius) auf das Angelegentlichste empfohlen. Der Verfasser erläutert zunächst kurz die Herkunft der Bakterien in der Milch und ihre Vermehrungsfähigkeit. „Dem Drüsengewebe einer gesunden Kuh entströmt sterile Milch." Durch unverdaute Futterreste (Koth), Streu, die melkenden Hände, den Staub der Gefässe und des Stalles, gelangen massenhaft Bakterien in die Milch. Dass übrigens nicht wenig Kuhkoth getrunken wird, bewies Renk, der in der Marktmilch Halles

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