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zenten. Endlich wäre hervorzuheben die „Heimstätte für Wöchnerinnen“; es werden Wöchnerinnen zwischen dem 10. und 21. Wochenbettstage aufgenommen, Wöchnerin und Kind müssen gesund sein (Bleonorrhoea neonatorum bleibt ausgeschlossen). In der Regel gelten als Aufenthaltsdauer 3 Wochen; Verpflegungssatz pro Tag 2,25 Mark, von welchem Bedürftigkeit befreit.

Bäder. Zur Befriedigung des Badebedürfnisses waren 12 städtische Flussbadeanstalten mit 14 Bassins vorhanden. Weitere zwei neue Volksbadeanstalten sind eingerichtet worden.

Leichenkommissariats

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Leichenschau- und Beerdigungswesen. Die Geschäftsführung des Sicherstellung der nicht in natürlichem Verlauf der Dinge erfolgten Todesfälle vermehrt sich zusehends: Zahl der Unglücksfälle 1881: 3180 mit 968 tödtlichen Ausgängen; 1889: 7839 und 1187; 1890: 9139 und 1239; 1891: 9817 und 1340+. Die Zahl der während der Berichtszeit in's Leichenhaus gebrachten Leichen betrug: 774 857-862. Das Leichenüberführungswesen innerhalb Berlins selbst liegt in den Händen von Unternehmern, ausgedehnte polizeiliche Kontrole findet statt. Von Berlin nach anderen Gebieten sind Leichen überführt worden: 352 399 433. Genehmigung zum Ausgraben und Umbetten von Leichen wurde ertheilt: 48 28 31 Mal. Im Interesse der Gesundheitspflege ist die Benutzung der bestehenden 47 Leichenhäuser seitens des Magistrats dringend empfohlen worden; es wurden 11 274 eingestellt 11597 11 678 Leichen, d. h. 32,0 32,3333,41%. Medizinal - Personal. Die Uebersicht der von den Physikern angeführten Dienstgeschäfte ist im Original nachzusehen. Es fanden allmonatlich Physikats Konferenzen statt, die Berathungsgegenstände sind ebenfalls im Original verzeichnet. Am Ende der Berichtszeit waren 1639 Aerzte in Berlin, d. h. 1 Arzt auf jedes Tausend der Einwohner. Die Zahl der Zahnärzte belief sich auf 133. Die Zahl der Hebammen betrug Ende 1891: 803. Zwei Hebammenvereine bestehen. Es bestehen 93 Privatentbindungsanstalten, in welchen 204 219 195 Geburten vorkamen; von den 618 Müttern ist nur eine gestorben. Das Heilgehilfen - Examen vor dem Stadtphysikus haben 72 65 70 Anwärter bestanden. Nicht approbirte Heilbeflissene wurden von den Polizei - Revieren ermittelt: 231 191. Ende 1891 hatte sich die Zahl der Apotheken auf 131 erhoben, dazu kamen 5 bereits genehmigte Neuanlagen; die Zahl der auf eine Apotheke entfallenden Einwohner belief sich danach auf 12393. Die Zahl der Drogengeschäfte ist auf 450 angestiegen. Auf Grund der amtlichen Revisionen, zu denen jetzt regelmässig ein Apotheker als Revisor zugezogen wird, erfolgten Bestrafungen: 160 138 156 in Höhe von 3-150 Mark. Der Kampf gegen das Unwesen des Geheimmittelverkehrs ist fortgesetzt worden. Bis Ende 1891 sind 230 Geheimmittel chemisch untersucht worden; ihre Anpreisung darf in Zeitungen nicht stattfinden; das Verzeichniss ist im Original enthalten. Wegen Uebertretung der Polizei-Verordnung vom 30. Juni 1887 sind 137 93 96 Bestrafungen von Zeitungsredaktionen erfolgt; ausserdem sind 33 44 23 Personen wegen

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unerlaubten Verkaufs von Geheimmitteln bestraft worden. Warnende Bekanntmachungen seitens des Polizei - Präsidiums richteten sich gegen 12 Geheimmittel. Es folgt im Original neben 11 Anlagen noch der Bericht über das Charlottenburger Gesundheitswesen, abgefasst von Med. - Assessor Dr. Wehmer. Dr. Israel-Medenau (Ostpr.).

Tagesnachrichten.

Die politischen Zeitungen brachten in der jüngsten Zeit Mittheilungen über eine geplante Umgestaltung der medizinischen Prüfungen; es sollten darnach statt des Tentamen physicum 2 Prüfungen: eine naturwissenschaftliche nach 2 Semestern und eine anatomisch physiologische nach 4 Semestern, sowie ein Jahr praktischer Arbeit in einer Klinik oder einem Krankenhause vor der Staatsprüfung in Aussicht genommen sein. Eine Verlängerung des Studiums sollte dagegen nicht beabsichtigt werden, wohl aber die Einführung der Psychiatrie als Prüfungsgegenstand. Diesen Nachrichten gegenüber theilt die „Norddeutsche

Allgemeine Zeitung" mit, dass sich die Angelegenheit noch in dem allerersten Stadium ihrer Entwickelung befinde und jedenfalls noch nicht so weit gediehen sei, um die baldige Vorlegung eines Entwurfes erwarten zu können.

Die Frage, ob künftighin für die Zulassung zum thierärztlichen Studium das Abiturientenexamen auf einer neunklassigen höheren Lehranstalt als Vorbedingung gefordert werden soll, wie solches von dem deutschen Veterinärrath beantragt war, ist von der Preussischen Regierung verneint.

Am 25. Oktober d. J. hat eine Sitzung der wissenschaftlichen Deputation für das Medizinalwesen unter Zuziehung der Vertreter der Preussischen Aerztekammer stattgefunden. Der Gegenstand der Berathung bildete die Frage der staatlichen Beaufsichtigung öffentlicher und privater Krankenhäuser.

Am 18. Oktober d. J. feierte der Geh. Sanitätsrath Kreisphysikus a. D. Dr. Adamkiewicz in Berlin sein 50jähriges Doktorjubiläum. So lange der Preussische Medizinal beamtenverein besteht, hat der Jubilar demselben als Mitglied angehört und ist auch nach dem Ausscheiden aus seiner amtlichen Stellung als Physikus des Kreises Rawitsch Mitglied geblieben. Möge ihm das Otium cum dignitate noch recht lange vergönnt sein!

Am Freitag, den 20. d. Mts., ist der Prof. an der Berliner Universität Dr. Friedrich Falk beerdigt worden. Falk ist nur 53 Jahre alt geworden und nicht mit Unrecht schreibt man seinen Tod der Ursache zu, dass der Tod seiner vor einem Jahr dahin geschiedenen Ehefrau ihm das Herz gebrochen. Falk war ein rüstiger fleissiger emsiger Arbeiter auf dem Gebiete der medizinischen Wissenschaft, von ausserordentlicher Belesenheit und von treffendem schlagfertigem Urtheil. Eine Menge Arbeiten auf dem Gebiete der gerichtlichen Medizin und der sanitären Wissenschaft kennzeichnen seinen Arbeitsweg. Auch unserer Zeitschrift ist er ein geschätzter Mitarbeiter gewesen. Als Mitglied des Preussischen Medizinalbeamten - Vereins, an dessen Wiege er gestanden, hat er nie in unseren Versammlungen gefehlt und stets regen Antheil an unserem Wirken genommen. Wie er pietätvoll gegen Gattin und Mutter, so war er treu und aufopfernd gegen seine Freunde. Erschreckt durch seinen plötzlichen frühen Tod stehen wir trauernd an seinem Grabe. Friede seiner Asche!

Die Cholera hat im Oder- und Havelgebiete in den letzten Wochen leider eine grössere Ausbreitung gewonnen, insbesondere in Stettin und Umgegend, worüber im Eingang der heutigen Nummer von zuständiger Seite berichtet ist. Die Zahl der Cholera - Erkrankungen stellt sich in Stettin selbst vom 11.-26. Oktober auf 77 mit 37 Todesfällen; im Kreise Randow sind in derselben Zeit 32 Erkrank. mit 22 Todesfällen vorgekommen, davon in Warsow 10 bezw. 8, in Frauendorf 8 bezw. 1, in Bredow 3 (1), in Bolinchen eine tödtliche Erkrankung, in Pölitz eine Erkrankung, in Grabow a. O. 2 Todesfälle. Ausserdem sind noch aus dem Odergebiete gemeldet: 2 Erkrankungen in Neuenkränitz, je eine tödtliche Erkrankung in Swinemünde, Niedersaathen und Hohewutzen (Kr. Königsberg i. N.), 4 Erkrankungen und 2 Todesfälle in Stepenitz (Kreis Kammin), je 1 Erkrankung in Eggesin (Kreis Uckermünde), Küstrin und Neuschaumburg bei Küstrin.

Im Havelgebiet sind in den letzten Tagen (20.-26. Okt.) eine grössere Anzahl von Choleraerkrankungen in Havelberg aufgetreten (29 mit 13 Todesfällen), desgleichen an der Zerpenschleuse (9), ausserdem vereinzelte Fälle in Plötzensee (1), Rixdorf (1), Potsdam (1).

In Hamburg sind vom 12.-26. Oktober nur 10 Erkrankungen und 6 Todesfälle beobachtet; in Altona 3 bezw. 1, in Hadersleben 2, Tönning und Altenwerder je eine tödtliche Erkrankung, in Neuenwalde, Damnatz (Kreis Dannenberg) und Harburg je 1 Erkrankung, in Wittenberge 4 Erkrankungen und 2 Todesfälle, in Magdeburg 2 Erkrankungen und 1 Todesfall.

Ein neuer Seuchenherd scheint sich im Memelgebiet durch Einschleppung aus Russisch-Polen gebildet zu haben, und sind in Folge dessen neue sanitäre Ueberweisungsstationen eingerichtet. In Tilsit sind bis zum 26. Oktober 12 Erkrankungen mit 4 Todesfällen; in Ragnit und Schmalleningken je 1 Erkrankung. Eine tödtlich verlaufende Erkrankung wird noch aus Gleiwitz in Oberschlesien gemeldet.

In Oesterreich hat die Cholera sowohl in Galizien, als in Ungarn weiter abgenommen, der Charakter der Erkrankungen ist ein milderer geworden, so dass ein baldiges Erlöschen der Seuche zu erwarten steht. In Galizien betrug die Zahl der Erkrankungen und der Todesfälle in der Woche vom 4. bis 10. Oktober 82 bezw. 36, vom 11.-17. Oktober 117 bezw. 63; vom 18.-24. Okt. 77 bezw. 37 in 23, 31 bezw. 21 Gemeinden. Die Gesammtzahl der Erkrankungen ist damit auf 1170, jene der Todesfälle auf 704 = 58,2 % gestiegen. Am meisten verseucht sind noch immer die Bezirke Nadworna (50 Erkr. und 31 Todesf.) und Sanok (48 Erkr. und 18 Todesfälle) und vor allem Stanislau (101 Erkr. und 39 Todesf.).

In Ungarn sind vom 26. Sept. bis 3. Okt. 129 Erkrankungen und 84 Todesfälle in 51 Gemeinden, vom 4.-11. Okt. 131 Erkrankungen und 71 Todesfälle in 50 Gemeinden angemeldet. Die Zahl der infizirten Komitate ist von 22 auf 16 gesunken; am meisten sind eben so wie in den vorhergehenden Wochen die Komitate Marmoros (80 bezw. 38) und Bacs - Bodrogh (24 bezw. 21) von der Seuche heimgesucht. In Pest sind während dieser Zeit 26 Erkrankungen mit 9 Todesfällen, in Klausenburg 6 mit 3 Todesfällen vorgekommen.

Aus Bosnien wird der Ausbruch der Cholera in der Stadt Brcka gemeldet; bis zum 13. Oktober sind dort 64 Erkrankungen und 32 Todesfälle festgestellt.

In Rumänien ist die Cholera scheinbar im Erlöschen begriffen; vom 25. Sept. bis 2. Okt. sind nur noch 33 Erkrankungen mit 23 Todesfällen, vom 3.-8. Okt. 14 bezw. 9 zur Anzeige gelangt. Dagegen scheint die Cholera in Konstantinopel festeren Fuss zu fassen; die Zahl der bis jetzt dort angemeldeten Erkrankungen beträgt 349 mit 208 Todesfällen.

In Italien ist eine wesentliche Abnahme der Cholera in Palermo noch nicht zu verspüren, denn vom 11.-25. Oktober sind 169 Erkrankungen und 81 Todesfälle angemeldet. In Patti und Livorno scheinen sich jedoch die Verhältnisse etwas günstiger zu stellen, die Zahl der Erkrankungen betrug hier während derselben Zeit: 20 (11) bezw. 82 (31).

In Spanien ist die Cholera bis jetzt über die Provinz Biscaya nicht herausgekommen; vom 2.-15. Oktober sind hier 280 Personen daran erkrankt, 149 gestorben, davon 124 bezw. 54 in Biscaya selbst.

Aus Frankreich bleiben die Cholera - Nachrichten nach wie vor unvollständig. Der Hauptherd der Seuche scheint hier Brest zu sein; in Nantes sind vom 28. Sept. bis 11. Okt. nur noch 26 Erkrankungen und 21 Todesfälle vorgekommen. In Holland scheint die Seuche im Erlöschen begriffen zu sein; vom 4.-11. Oktober sind nur 10 vereinzelte Erkrankungen und 7 Todesfälle aus 8 verschiedenen Orten angezeigt.

Aus England wird der Ausbruch der Cholera in einer Krankenanstalt in Greenwich gemeldet (angeblich 200 Erkrankungen); in Hull waren bis Anfang Oktober 57 Erkrankungen mit 17 Todesfällen; in Grimsby 120 bezw. 72 vorgekommen.

In Russland betrug die Zahl der Erkrankungen und Todesfälle vom 9.-23. Oktober in Petersburg: 330 bezw. 147; in Moskau dagegen nur 37 bezw. 17; vom 1.-19. Okt. in den Gouvernements Lomsha: 1278 bezw. 625, Grodno: 168 bezw. 74; vom 1.-14. Oktober in den Gouvernements Wolhynien: 1057 bezw. 444; Orel: 273 bezw. 103; Kiew: 540 bezw. 191; Jekaterinoslaw: 555 bezw. 215; Kursk: 346 bezw. 77; Woronesh: 250 bezw. 110; Mohilew: 158 bezw. 96 und Podolien 1150 bezw. 510.

Verantwortlicher Redakteur: Dr. Rapmund, Reg.- u. Med.-Rath i. Minden i. W. J. C. C. Bruns, Buchdruckerei, Minden.

für

MEDIZINALBEAMTE

Herausgegeben von

Dr. H. MITTENZWEIG

Dr. OTTO RAPMUND

San.-Rath u. gerichtl. Stadtphysikus in Berlin. Reg.- und Medizinalrath in Minden.

und

Dr. WILH. SANDER

Medizinalrath und Direktor der Irrenanstalt Dalldorf-Berlin.

Verlag von Fischer's mediz. Buchhdlg., H. Kornfeld, Berlin NW. 6.

Inserate, die durchlaufende Petitzeile 45 Pf. nimmt die Verlagshandlung und Rud. Mosse

No. 22.

entgegen.

Erscheint am 1. und 15. jeden Monats.
Preis jährlich 10 Mark.

Hebammen und Pfuscherinnen.

Von Kreisphysikus Dr. Salomon in Darkehmen.

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15. Nov br.

Zur Hebung der materiellen Lage des Hebammenstandes im Regierungsbezirk Gumbinnen hat die Königliche Regierung seit dem Jahre 1884 dahin zu wirken gesucht, dass sämmtliche Kreise kontraktlich verpflichtete Hebammen gegen feste Gehälter anstellen und ein durch Statuten geregeltes Bezirks - Hebammenwesen einführen sollten. Die meisten Kreise sind dieser Anregung gefolgt und haben zum Theil namhafte Summen für Hebammenzwecke in ihren Etat eingestellt. Die Kreisvertretung von Darkehmen hat sich bis zur Stunde ablehnend verhalten und ihren Standpunkt in ungefähr folgender Weise motivirt: Besondere Missstände im Hebammenwesen des Kreises sind nicht vorhanden. Durch eine Aufbesserung des Einkommens der Hebammen wird weniger eine sogleich eintretende Besserung der Qualität der Hebammen, als eine allmähliche Heranziehung besserer Elemente zu dem qu. Stande bezweckt. Dieses Ziel der angeregten Reform zu erstreben, ist keine Kreisangelegenheit, sondern Sache des Staates oder der Provinz. Der Kreis kann doch nur die in seinen Grenzen besonders hervortretenden Uebelstände zu beseitigen versuchen, mit ganz allgemein vorhandenen Uebelständen und Schäden hat er sich nicht zunächst zu befassen. Das in Vorschlag gebrachte Statut soll zur allerhöchsten Bestätigung eingereicht werden, das Bezirkshebammenwesen soll also eine dauernde Einrichtung werden. Es handelt sich mithin um eine dauernde und jedenfalls mit der Zeit zunehmende1) Belastung des Kreises (von ca. 1500 Mark jährlich),

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1) In einem Schreiben Sr. Excellenz des Herrn Oberpräsidenten an die ostpreussische Aerztekammer vom 1. Mai 1893 heisst es: „. Ich bin gern bereit, insbesondere einzelne Kreise, welche seither schon die statutarische Regelung eingeführt haben, zu einer Erhöhung der Bezüge der Hebammen anzuregen.

deren eventuelle Aenderung oder Beseitigung der Macht der Kreisvertretung vollkommen entzogen ist." Durch eingehende Erhebungen war festgestellt worden, dass die Zahl der Hebammen eine ausreichende und ihre Vertheilung im Kreise eine zweckentsprechende sei; spezielle wesentliche Missstände konnten der Kreisvertretung nicht namhaft gemacht werden. Als Hauptargument für die Nothwendigkeit der Reform wurde die Thatsache angeführt, dass etwa die Hälfte der Geburten ohne Mitwirkung von Hebammen verlaufe. Ich persönlich (damals noch nicht Physikus) habe dem Referenten des Kreisausschusses gegenüber noch betont, dass die Einrichtung des Bezirkshebammenwesens die einzige Möglichkeit gewähre, eine strengere Disziplin, wie sie dringend nothwendig sei, durchzuführen.

Im Jahre 1891 wurde von der Königlichen Regierung ein erneuter Versuch gemacht, die Kreisvertretung zur Annahme eines Statuts zu bewegen. Den Argumenten der Aerztekammer, von welcher wiederholte Anregungen ausgegangen waren, neues hinzuzufügen, war ich ausser Stande. Die Kreisvertretung verhielt sich ablehnend, wie 1884.

Der Wunsch, über den Umfang und die Ursachen des Pfuscherinnenthumes in meinem Kreise genauer orientirt zu sein, wurde bei dieser Gelegenheit in mir ganz besonders rege und ich entschloss mich zu einer genauen statistischen Bearbeitung der Frage.

Soweit ich es kontroliren kann, war bisher die Zahl der im Kreise durch Pfuscherinnen gehobenen Kinder in der Weise festgestellt worden, dass von der Gesammtgeburtsziffer des Jahres einfach die Gesammtsumme der von den Hebammen des Kreises geleiteten Entbindungen abgezogen wurde, bei welcher Rechnung der Umstand natürlich in keiner Weise berücksichtigt ist, dass die Praxis der Hebammen vielfach über die geographische Kreisgrenze hinüber- und herübergeht.

Die naheliegende Annahme, dass diejenigen Geburten, bei welchen eine Hebamme nicht zugegen gewesen ist, gerade die der ärmsten Frauen seien, schien mir für den recht wohlhabenden Kreis Darkehmen nicht ohne Weiteres berechtigt zu sein.

Um nun einen genaueren Einblick in die thatsächlichen Verhältnisse zu gewinnen, habe ich mir ein grösseres Buch angelegt, in welches ich sämmtliche Ortschaften des Kreises in alphabetischer Reihenfolge derart eintrug, dass bei jeder Ortschaft Raum genug für die Eintragung der Geburten von mehreren Jahren vorhanden war. Das Buch war durchweg so liniirt, dass jede Eintragung nach folgenden Rubriken erfolgen konnte: Namen der Entbundenen, Stand, Tag und Stunde der Entbindung, lebendes oder todtes Kind. Nun liess ich mir vom Kreisausschuss die standesamtlichen Geburts- und Sterberegister (weil in den letzteren die Todtgeburten eingetragen sind) geben und übertrug sämmtliche Geburten, zunächst des Jahres 1890, in mein Ortschaftsregister; dann markirte ich mir hierin die von den Hebammen nach Ausweis ihrer Tagebücher geleiteten Geburten durch rothe Unterstreichung. Um

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