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Mehr Geburten als Sterbefälle

584 569

572 215

11,62

11,92

Die Zahl der Eheschliessungen war demnach im vergangenen Jahre absolut wie relativ grösser als im Durchschnitt der zehnjährigen Periode von 1883 bis 1892; bei den Geburten und Sterbefällen sowie beim Geburtenüberschuss stellte sich nur die absolute Zahl höher. Unter den Geborenen waren:

im Durchschnitt

Unehelich Geborene

Todtgeborene

im Jahre
1892

von

1883/92

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Prozent der Geborenen 1892 1883/92 9,29

65 796

3,29

3,61

Besprechungen.

Dr. Carl Günther, Privatdozent und Assistent am hygienischen Institut in Berlin: Einführung in das Studium der Bakteriologie mit besonderer Berücksichtigung der mikroskopischen Technik. Für Aerzte und Studirende. Dritte vermehrte u. verbesserte Aufl. Mit 12 nach eigenen Präparaten vom Verfasser hergestellten Photogrammen. Leipzig 1893. Verlag von Georg Thieme. Gross 8°, 376 S.

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Den zahlreichen Freunden des Günther'schen Leitfadens wird das Erscheinen dieser neuen Auflage (der dritten seit 1890) gewiss willkommen sein; denn die dem Arzte leider nur zu bekannte Thatsache, dass ältere Auflagen medizinischer Werke so gut wie werthlos sind, gilt vor Allem und zwar hier mit Fug und Recht von der Bakteriologie! Ist doch hier Alles erst im Werden begriffen und wird doch hier derart mit Hochdruck gearbeitet, dass täglich neue und wichtige Fortschritte zu verzeichnen sind. Wer, wie der Medizinalbeamte, Veranlassung hat, auf diesem weiten Gebiete orientirt zu bleiben, wird sich entschliessen müssen, von Zeit zu Zeit einen der kleinen Leitfäden zur Hand zu nehmen, in welchem das Wichtigste aus der vielfältig zerstreuten Tagesliteratur zusammengestellt und dadurch der augenblickliche Stand unseres Wissens skizzirt wird. Es giebt ja speziell in der deutschen Literatur dergleichen Bücher mehrere, von verschiedenen Gesichtspunkten ausgehend und verschiedenen Zwecken dienend. Unter diesen erfreut sich der „kleine Günther" einer besonderen und, wie Referenten scheinen will, stetig zunehmenden Beliebtheit, welche ihren Grund findet in den bedeutenden und eigenartigen Vorzügen des Buches. Denn, wenn schon der zweiten Auflage an dieser Stelle eine warme Empfehlung zu Theil werden konnte, so gilt dies in noch viel höherem Grade von der vorliegenden dritten Auflage. Die Vermehrung und Verbesserung", welche auf dem Titelblatt in Aussicht gestellt wird, ist sehr im Gegensatz zu manchem bekannten Werk erster Autoritäten ! auch im Text vorhanden und zwar gleichmässig über alle Theile des Werkes sich erstreckend. Und zwar hat Verfasser sich nicht darauf beschränkt, neue Forschungsresultate in den alten Text einfach einzuflicken - eine Gewohnheit, durch welche häufig die Deutlichkeit der Darstellung, sicher aber die Abrundung des Ganzen Schaden leidet im Gegentheil ist die Schilderung an vielen Stellen viel freier und einheitlicher.

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Dem vorwiegend praktischen Zweck des Buches entsprechend, sind die theoretischen, ihrem Wesen nach eigentlich in die allgemeine Pathologie gehörenden Fragen, namentlich die Immunitätsfrage etwas kurz behandelt. Dagegen werden die zahlreichen kleinen Handgriffe und Kniffe der mikroskopischen Technik mit grosser Sorgfalt beschrieben. Zahlreiche neue Rezepte, häufig mit dem ausgesprochenen Zweck, komplizirte Methoden zu vereinfachen, sind in diese Auflage neu aufgenommen, so dass das Werk als Nachschlagebuch auf dem Tisch des selbstständig bakteriologisch arbeitenden Praktikers warme Empfehlung verdient. Ungemein einfach gestaltet sich beispielweise die Geisselfärbung an der

Hand eines einzigen Günther'schen Rezeptes, welches bestimmt ist, die Löffler'schen Vorschriften, die für jedes einzelne Bakterium einen anderen Zusatz von Alkali oder Säure verlangten, zu ersetzen. Auch im Uebrigen zeigt der allgemeinere Theil vielfache Verbesserungen; namentlich hat auch das Thierexperiment und seine Methode die nöthige Würdigung nunmehr gefunden.

Im speziellen Theil verdient vor Allem der Abschnitt über den Tuberkelbacillus und über den Cholera - Vibrio hervorgehoben zu werden. Die Schilderung des Koch'schen Vibrio und seiner immer wieder von Neuem auftauchenden Nebenbuhler, des Finkler- Prior 'schen, des Metschnikoff und Denike'schen Vibrio, zu denen sich nunmehr der von Günther entdeckte Vibrio aquatilis, der Neisser-Rubner'sche Vibrio Berolinensis hinzugesellen, ist durch seltene Klarheit und Objektivität ausgezeichnet und bildet, durch vorzügliche Lichtbilder unterstüzt, den Glanzpunkt des Ganzen. Auch in dieser Auflage ist der Diphtherie - Bacillus merkwürdig stiefmütterlich behandelt.

Unter den Photogrammen finden sich viele neue, und zwar ganz vorzügliche, wodurch die Brauchbarkeit des Werkes gerade bei praktischen Arbeiten erheblich gewonnen hat. Dr. Langerhans-Celle.

V. Magnan: Psychiatrische Vorlesungen. Deutsch von P. J. Möbius, IV. und V. Heft. Leipzig 1893. Verlag von G. Thieme. Gross 8°.

Das Heft enthält in mehreren, meist schon früher vom Verfasser gelegentlich veröffentlichten Aufsätzen und Vorlesungen weitere Beiträge zur Lehre von den Geistesstörungen der Entarteten. Sie zeigen die früher bereits hervorgehobenen Vorzüge der Darstellung und sind illustrirt mit ausserordentlich instruktiven Krankengeschichten.

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Wir finden zunächst Ausführungen über die Onomatomanie, jene häufig beobachtete Art der Zwangsideen bei gebildeten Leuten, welche in dem ängstlichen Suchen nach einem Namen oder nach einem Wort besteht, oder in dem Zwange, ein bestimmtes Wort oder gewisse unanständige Worte auszustossen und zu wiederholen, oder in einer verrückten Furcht vor dem Gebrauch bestimmter Wörter, denen eine Art von bösem Zauber, eine unheilvolle Bedeutung beigelegt wird. Weniger Qual als die schlimmen Wörter bereiten den Kranken die Schutzwörter, doch führen auch sie oft genug zu Unruhe und Angst, da die Kranken genöthigt sind, solche Worte sehr oft zu wiederholen oder auch sie mit allerlei Symbolen und Bewegungen zu begleiten. Meist besteht dabei noch Berührungsfurcht, Zweifelsucht und andere Tic's, auch die Idee, Worte und Geräusche zu verschlucken, im Magen zu haben, sie wieder auswerfen zu müssen u. s. w. Aus kleinen Sonderbarkeiten" können sich bei Disponirten diese ZwangsIdeen schliesslich in's Ungeheuerliche fortentwickeln, eine Qual für die Kranken, welche sich der Sache bewusst sind, und für die Umgebung. Die Kranken müssen heraus aus der Familie und in eine andere Umgebung, in eine Heilanstalt.

Ein weiterer Aufsatz handelt von der konträren Sexualempfindung und anderen geschlechtlichen Abnormitäten. Sie sind alle nicht eine Krankheit für sich, sondern wachsen auf dem Boden eines allgemeinen krankhaften Zustandes, sind ein Symptom im Bilde der vererbten Entartung. Es sind zwingende Triebe, die Kranken kämpfen gegen den Zwang, empfinden Angst, unterliegen und empfinden dann Erleichterung. Von gleicher Art sind die krankhaften Antriebe zu verschiedenen bestimmten Verbrechen. Auch hier gilt es, das Krankhafte der ganzen Persönlichkeit nachzuweisen, welche diesen verbrecherischen Antrieben unterliegt. Kauflust und Spielsucht kommen auch in dieser krankhaften Weise vor.

Das intermittirende Irresein, von welchem der VI. Aufsatz handelt, ist auch eine Form der Degenerationspsychose und besteht in wiederholten, sich meist rasch entwickelnden Anfällen von Melancholie oder Manie (periodische, cyklische Formen). Zwischen den Anfällen ist der Geisteszustand Anfangs noch äusserlich normal, im späteren Verlauf treten freilich auch hier allmählich krankhafte Veränderungen zu Tage.

Für das Zusammenbestehen mehrerer verschiedener Zustandsformen geistiger Störung bei demselben verschiedentlich belasteten Individuum werden dann noch einige interessante Beispiele angeführt und analysirt; andere stellen mehr Mischformen dar. Auch Halluzinationen, die rechts und links verschieden sind, kommen bei gewissen Kranken vor. Siemens-Lauenburg.

Tagesnachrichten.

In den kürzlich im ungarischen Abgeordnetenhause stattgehabten Verhandlungen über die Organisation der staatlichen Gesundheitspflege in Ungarn wurde von dem Minister des Innern, Hieronymi das in der GesetzVorlage vorgesehene Verbot der Ausübung ärztlicher Privatpraxis seitens der Bezirksärzte in folgender Weise begründet:

„Wir begegnen immer dem Einwurfe, dass die Verfügung, wonach den Bezirksärzten die private Praxis untersagt wird, nicht richtig sei, weil die Aerzte dann in ihrem Fache nicht fortschreiten und ihrem Eide untreu sein werden, welcher sie verpflichtet, den Kranken auf ihren Wunsch Hülfe zu bieten. Meines Erachtens muss der Physikus ein Sanitätsbeamter sein. Die Physici haben dieser ihrer Aufgabe bis in die jüngste Vergangenheit sehr unvollkommen entsprochen. Es giebt in der Hauptstadt sehr zahlreiche, selbst den bescheidensten sanitären Ansprüchen nicht genügende Wohnungen und Gegenden. Diese sanitären Schäden sind bisher niemals systematisch sanirt und in Evidenz gehalten worden, weil kein Organ dazu da war. Dieses Organ soll der Physikus sein, der in seinem Bezirke genug zu thun hat Wenn er nichts anders thut, als dass er sich mit der Abstellung der sanitären Schäden beschäftigt, wird ihm für die Privatpraxis keine Zeit übrig bleiben. Wenn es richtig wäre, dass zu den Aufgaben des Physikus die Heilpraxis nothwendig sei, dann könnte man mit demselben Recht sagen, dass jedem, der ein Amt bekleidet, zu welchem eine juridische Bildung nothwendig ist, die Advokaturpraxis gestattet werden muss, weil er sonst die juridische Fachbildung einbüsst. Dasselbe könnte man auch von den Ingenieuren sagen. Die Hauptschwierigkeit ist die, dass der Physikus, der auch eine private Praxis betreibt, in der Versehung seiner behördlichen Aufgaben oft in Kollision gerathen kann mit seinen privaten Interessen. Auch die Einwendung ist nicht stichhaltig, dass so die Physici genöthigt sein werden, jenen Eid zu brechen, welchen sie bei Erlangung ihres Diploms ablegen. Die Bestimmung, dass sie keine private Praxis ausüben dürfen, bedeutet doch nicht, dass, wenn auf der Strasse ein Unglück sich ereignet, der betreffende Arzt nicht soll die erste Hülfe bieten dürfen. Der Gesetzentwurf kann nur so aufgefasst werden, dass diese Physici zum Zwecke des Broterwerbes systematisch keine private Praxis ausüben dürfen. Wenn wir unseren administrativen Uebeln abhelfen wollen, müssen wir nicht bloss in der Hauptstadt, sondern im ganzen Lande den behördlichen Aerzten die zum Broterwerb betriebene Privatpraxis untersagen. So viele Oberphysici im Lande ihren diesfälligen Pflichten entsprechen ich könnte sie einzeln benennen kein einziger unter ihnen übt die private Praxis aus. Diejenigen hingegen, welche mit einer privaten Praxis sich beschäftigen ich könnte sie ebenfalls einzeln benennen sprechen nicht ihren Pflichten als Oberphysici. Diese zwei Aufgaben sind unvereinbar. Wir müssen Sanitäts-Verwaltungsbeamte erziehen und diese fallen unter eine andere Beurtheilung als jene Aerzte, welche die private Heilpraxis als ihre Lebensaufgabe ansehen. Ich bitte demnach das geehrte Haus, jene Verfügung des Gesetzentwurfes, wonach die private Praxis mit der Stelle eines Physikus unvereinbar ist, aufrecht zu erhalten. Dass neben diesem Physikus im Bezirke auch ein solcher Arzt nothwendig ist, der sich mit der Armen-Heilpraxis beschäftigt, aber mit sanitätsbehördlichen Aufgaben nicht betraut sein wird, ergiebt sich aus der Natur der Sache. Dies ist der Armenarzt, und der Verwaltungs-Ausschuss hat da nichts anderes geändert, als dass er den Ausdruck „Armenarzt" in „behandelnden Arzt" umgewandelt hat."

ent

Die Verhandlung führte zur unveränderten Annahme der Regierungsvorlage und die geplante Reorganisation dürfte am 1. Januar 1894 ins Leben treten. Wann wird Preussen diesem gegebenen Beispiele nachfolgen?

Das Landes-Medizinalkollegium des Königreichs Sachsen hat am 27. November d. J. seine diesjährige Plenarversammlung unter Vorsitz seines Präsidenten Dr. Günther abgehalten. Den Hauptgegenstand der Berathung bildete ein Entwurf einer Disziplinarordnung und einer ärztlichen Standesordnung für die Aerzte des Königreichs Sachsen. Ausserdem gelangte ein Antrag des Bezirksarztes Dr. Hankel-Glauchau, betreffend die staatliche Unterstützung der für arme Lungenkranke zu errichtenden Heilanstalten, zur Verhandlung und Annahme.

Die diesjährige Plenarsitzung des verstärkten Obermedizinal - Ausschusses für das Königreich Bayern wird am 28. d. M. stattfinden. Auf der Tagesordnung stehen die Vorlagen der Aerztekammerberathungen über die Verhütung der Weiterverbreitung der Tuberkulose und über die Bildung ärztlicher Kollegien zur Erstattung von Gutachten in streitigen Unfallversicherungssachen.

Der bisher mit dem Kreisphysikat Teltow vereinigt gewesene Stadtkreis Charlottenburg soll nunmehr von jenem abgetrennt und als besonderes Kreisphysikat eingerichtet werden. Das betreffende Physikat war bisher, wenigstens in Bezug auf die Einwohnerzahl, (circa 300 000) das grösste im ganzen preussischen Staate.

Für die 66. Versammlung der Gesellschaft deutscher Naturforscher und Aerzte, die im nächsten Jahre in Wien abgehalten werden wird, ist von den Geschäftsführern (Prof. Dr. Exner und Hofrath Prof. Dr. v. Kerner) die letzte Woche im September (23.-29.) in Aussicht genommen. Die Bildung der Vorstände für die einzelnen Sektionen hat bereits begonnen; mit der Versammlung soll auch eine Fachausstellung verbunden werden.

Zu den bereits gebildeten 20 Sektionen des VIII. Kongresses für Hygiene und Demographie (s. Nr. 11 der Zeitschrift, S. 280), der in der ersten Hälfte des September 1894 in Budapest tagen wird, ist noch eine neue Sektion für Tropenhygiene hinzugetreten, die alles umfassen soll, was sich sowohl auf die Hygiene, wie auf die Aetiologie der Krankheiten der Tropenländer bezieht: Dysenterie, Malaria, gelbes Fieber, Beriberi u. s. w.

Der XXII. Deutsche Aerztetag wird am 29. und 30. Juni 1894 in Eisenach stattfinden. Als Gegenstände der Tagesordnung sind in Aussicht genommen: Die Beziehungen der Aerzte zu den Berufsgenossenschaften (Referent: Dr. Busch-Krefeld) und „das Verhältniss der Aerzte zu den Lebensversicherungsgesellschaften (Referent: Prof. Dr. Krabler - Greifswald.)

Vom Generalsekretär des VI. internationalen medizinischen Kongresses in Rom sind nunmehr die in Folge der Verschiebung des Kongresses erfolgten Abänderungen des Statuts bekannt gegeben. Danach wird der Kongress am 29. März 1894 eröffnet und am 5. April geschlossen werden. Die für den Kongress bestimmten Vorträge sind vor dem 31. Januar 1894 anzumelden; die Anmeldung muss von einem kurzgefassten Auszuge und den Schlussfolgerungen begleitet sein; letztere werden gedruckt und an die Kongressmitglieder vertheilt. In das Programm werden auch die früher angemeldeten und inzwischen ganz oder theilweise in wissenschaftlichen Blättern bereits veröffentlichten Vorträge aufgenommen und die nach dem 31 August d. J. angemeldeten Vorträge mit einem Stern (*) versehen werden.

Die Eisenbahnverwaltungen haben die vor der Verlegung des Kongresses eingeräumten Ermässigungen auch für die Zeit vom 1. März bis 30. April. 1894 aufrecht erhalten. Um möglichst baldige, an das General-Sekretariat in Genua zu richtende Anmeldung der Theilnahme wird gebeten.

In Berlin hat sich vor Kurzem ein Verein für gesundheitsgemässe Erziehung der Jugend gebildet, dessen Vorstand (Direktor Dr. Schwalbe, Dr. Jacusiel, Lehrer Siegert, 1., 2. u. 3. Vorsitzender, Lehrer Janke und Dr. Sommerfeld, 1. u. 2. Schriftführer, Taubstummenlehrer A. Gutzmann, Schatzmeister) durch folgenden Aufruf zum Beitritt auffordert:

„Die Verhältnisse der Grossstadt sind der Erziehung eines geistig frischen und körperlich tüchtigen Geschlechtes wenig günstig. Nur die gemeinsame Arbeit Aller, denen das Gedeihen der Jugend am Herzen liegt, kann hier Wandel schaffen. Eltern, Aerzte und Lehrer müssen Hand in Hand gehen, um eine bessere körperliche und geistige Ausbildung unserer Kinder in Haus und Schule zu erreichen. Zu diesem Zwecke hat sich der „Verein für gesundheitsgemässe Erziehung der Jugend gebildet, der alle Stände und Berufskreise und für alle dasselbe Ziel verfolgenden Einzelbestrebungen der Mittelpunkt werden soll. Der Verein will seine Aufgabe erreichen durch geeignete Verbrei

tung von Kenntnissen über die gesundheitsgemässe Erziehung der Kinder, zu welchem Zwecke grössere, für jedermann berechnete Versammlungen mit volksthümlichen Vorträgen veranstaltet, öffentliche Lehr- und Uebungskurse eingerichtet und in der Presse, in Flugblättern, in Broschüren bezügliche Fragen erörtert werden sollen, durch Mitwirkung zur Verbesserung der hygienischen Zustände in der Familie und in allen Bildungs- und Erziehungsanstalten; durch die Förderung der Hygiene des Kindes und der Schule als Wissenschaft.

Da zur Erfüllung dieser Aufgaben die Mitarbeit Aller erforderlich ist, so richten wir an unsere Mitbürger, insbesondere auch an die Frauen als die eigentlichen Trägerinnen der häusslichen Erziehung, die dringende Bitte, dem Vereine beizutreten und die Mitgliedschaft einem der obenbezeichneten Vorstandsmitglieder anzuzeigen.

Die Mitgliedschaft des Vereins wird schon durch einen Jahresbeitrag von einer Mark erworben. Wohlhabende aber bitten wir, die Ziele des Vereins durch einen höheren Beitrag oder durch besondere Zuwendungen zu fördern.“ In der ersten, am 5. d. M. stattgehabten Sitzung sprach Professor Dr. Angerstein über die körperlichen Mängel der Jugend.

Cholera. In der Zeit vom 22. Novbr. bis 7. Dezbr. sind im Deutschen Reiche nur noch 19 Cholerafälle angemeldet, darunter 6 nur mit Cholerabakterien - Nachweis, ohne irgend welche Krankheitserscheinungen. Von jenen Erkrankungen kamen 12 mit 3 Todesfällen im Odergebiet (in Gartz a. O., Gollnow und in je einem Orte der Kreise Naugard, Ueckermünde, Angermünde und Gleiwitz Ob.-Schl.) und 7 mit 2 Todesfällen im Elbegebiet vor (auf 2 Flussfahrzeugen im Kreise Niederbarnim und in einem Landorte des Kreises Neuruppin, sowie ein vereinzelter Fall in Hamburg). In Stettin ist die Seuche vollständig erloschen, dasselbe gilt vom Weichsel- und Memelgebiete; die gesundheitspolizeiliche Ueberwachung dieser Wasserläufe ist in Folge dessen aufgehoben.

In Oesterreich hat die Cholera während der letzten Wochen sowohl in Galizien als in Ungarn eine erhebliche Abnahme erfahren. In Galizien betrug die Zahl der Cholera - Erkrankungen in den Wochen vom 21.-28. Nov. und vom 29. Novbr. bis 6. Dezbr. nur noch 23 bezw. 18 mit 15 bezw. 8 Todesfällen, diejenigen der verseuchten Gemeinden 8 bezw. 6; in der Buckowina sind Cholerafälle nicht mehr vorgekommen. In Ungarn ist die Zahl der Erkrankungen und Todesfälle an Cholera in der Woche vom 8.-14. Nov. auf 52 (37), in der Woche vom 15.-21. Nov. auf 37 (21) gesunken, gegenüber 237 (44) und 64 (31) in den Vorwochen. Von diesen Erkrankungen wurden 14 (12) in Budapest, 4 (2) in Temesvar beobachtet. Auch in Bosnien und in der Herzegowina ist die Cholera im Rückgange begriffen; die Zahl der Erkrankungen stellte sich in den Wochen vom 1.-7. u. 8.-15. Nov. auf 50 bezw. 61 mit 30 bezw. 27 Todesfällen; also um die Hälfte niedriger als in der vorhergehenden Woche. In Rumänien scheint die Cholera im Erlöschen begriffen zu sein; in und um Konstantinopel dagegen an Ausbreitung zugenommen zu haben (vom 19. Nov. bis 7. Dezbr. sind 718 Erkrankungen und 294 Todesfälle gemeldet); auch in Salonichi soll die Seuche aufgetreten sein, bisher allerdings nur vereinzelt.

In Spanien ist die Cholera vollständig erloschen, jedoch scheint die Krankheit von hier aus nach den kanarischen Inseln, besonders nach Teneriffa verschleppt zu sein, wo vom 14. Oktober bis 25. November 827 Cholera - Erkrankungen mit 192 Todesfällen vorgekommen sind, davon 706 bezw. 167 in Santa Cruz.

Aus Frankreich und den Niederlanden sind nur noch vereinzelte Cholerafälle gemeldet; in Belgien ist seit dem 29. November überhaupt kein Fall mehr zur Anzeige gelangt.

Ein bedeutender Rückgang der Seuche hat sich auch in Russland während der Berichtswochen bemerkbar gemacht und zwar nicht nur in den westlichen, sondern auch in den noch infizirten südöstlichen Gouvernements. Die Zahl der Erkrankungen und Todesfälle betrug in der Stadt Petersburg vom 24. Nov. bis 7. Dezbr. 28 (18), vom 13. Nov. bis 1. Dezbr. in den Gouvernements Warschau 34 (15), Plock 35 (18), Siedlce 24 (12), Radom 57 (21), Lublin 10 (7), Lomsha 13 (9), Suwalski 47 (27), Kowno 53 (29) Minsk 18 (11), St. Petersburg 16 (4), Wolhynien 178 (65), Kiew 276 (156), Tschernigow 141 (47). In den Gouvernements Kalisch und Riga ist die Krankheit vollständig erloschen.

Verantwortlicher Redakteur: Dr. Rapmund, Reg.- u. Med.-Rath in Minden i. W. J. C. C. Bruns, Buchdruckerei, Minden.

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