Alter - ein Risiko?: ältere Menschen als Opfer von häuslicher und institutioneller GewaltLIT Verlag Münster, 2005 - 238 páginas "Gewalt gegen ältere Menschen ist ein im ansonsten rege geführten Gewaltdiskurs stark vernachlässigtes Thema. Dies dürfte daran liegen, dass wir es bei Übergriffen in der häuslichen und institutionellen Pflege mit "normalen" Tätern und einem sie deckenden System zu tun haben. Indessen geht es nicht um die Suche nach persönlicher Schuld. Gewalt gegen ältere Menschen hängt vielmehr in einem hohen Maße von bestimmten Situationen ab, z.B. der Überforderung der Pflegenden oder mangelnder Kontrolle. Dieser Band will dazu beitragen, kriminogene Konstellationen und Situationen ausfindig zu machen und als solche zu erkennen, um sie mit präventiven Maßnahmen und Hilfen zu vermeiden."--Herausgeber. |
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... Betroffenen es ( noch ) kaum so wahrnehmen oder aus Angst , Hilflosigkeit , Abhängigkeit , Schuldgefühlen oder Scham Übergriffe verschleiern . In Pflegeheimen findet sich statt Bewohnerorientierung oft Nachläs- sigkeit und ...
... Betroffenen es ( noch ) kaum so wahrnehmen oder aus Angst , Hilflosigkeit , Abhängigkeit , Schuldgefühlen oder Scham Übergriffe verschleiern . In Pflegeheimen findet sich statt Bewohnerorientierung oft Nachläs- sigkeit und ...
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... Betroffenen . Wir wissen , dass das Alter eine immer länger werdende Zeitspanne umfasst . Wir wissen aber auch , dass sich mit zunehmenden Alter das Risiko erhöht , durch gesundheitliche Einschränkungen nicht mehr so wie IV.
... Betroffenen . Wir wissen , dass das Alter eine immer länger werdende Zeitspanne umfasst . Wir wissen aber auch , dass sich mit zunehmenden Alter das Risiko erhöht , durch gesundheitliche Einschränkungen nicht mehr so wie IV.
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Términos y frases comunes
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Pasajes populares
Página 38 - Diskriminierungen aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung zu bekämpfen.
Página 39 - Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf • Richtlinie 2002/73/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.
Página 38 - Die Union achtet die Grundrechte, wie sie in der am 4. November 1950 in Rom unterzeichneten Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten gewährleistet sind und wie sie sich aus den gemeinsamen Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten als allgemeine Grundsätze des Gemeinschaftsrechts ergeben.
Página 43 - Benachteiligung liegt vor, wenn dem Anschein nach neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren Personen wegen eines in § 1 genannten Grundes gegenüber anderen Personen in besonderer Weise benachteiligen können, es sei denn, die betreffenden Vorschriften, Kriterien oder Verfahren sind durch ein rechtmäßiges Ziel sachlich gerechtfertigt und die Mittel sind zur Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich.
Página 38 - Gemeinschaftsrechts ergeben. (2) Die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz und der Schutz vor Diskriminierung ist ein allgemeines Menschenrecht; dieses Recht wurde in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, im VN-Übereinkommen zur Beseitigung aller Formen der Diskriminierung von Frauen, im Internationalen Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung, im Internationalen Pakt der VN über bürgerliche und politische Rechte, im Internationalen Pakt der VN über wirtschaftliche,...
Página 39 - Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft (ABI.
Página 44 - Grund in Zusammenhang stehen, bezwecken oder bewirken, dass die Würde der betreffenden Person verletzt und ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird.
Página 43 - Diskriminierung vor, wenn dem Anschein nach neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren Personen mit einer bestimmten Religion oder Weltanschauung, einer bestimmten Behinderung, eines bestimmten Alters oder mit einer bestimmten sexuellen Ausrichtung gegenüber anderen Personen in besonderer Weise benachteiligen können, es sei denn: i) diese Vorschriften, Kriterien oder Verfahren sind durch ein...
Página 43 - Gründe in einer vergleichbaren Situation eine weniger günstige Behandlung erfährt, als eine andere Person erfährt, erfahren hat oder erfahren würde...