| Salzburg, Aus. (Archdiocese) - 1840 - 386 páginas
...ausdrücklich bestimmt, daß die persönliche Fähigkeit der Fremden zu Rechtsgeschäften insgemein nach den Gesetzen des Ortes, denen der Fremde vermöge seines Wohnsitzes, oder wenn er mnen eigentlichen Wohnsitz hat, vermöge seiner Geburt als Unterthan unterliegt , zu beurtheilen sey... | |
| Anton Johann Gross-Hoffinger - 1847 - 418 páginas
...österreichischem Staatsgebiete bald als ungültig, bald als gültig zu betrachten, je nachdem die Gesetze des Ortes, denen der Fremde, vermöge seines Wohnsitzes, oder wenn er keinen Wohnsitz hat, vermöge seiner Geburt als Unterthan unterliegt, jenen Umstand ebenfalls für ein, dessen... | |
| 1872 - 456 páginas
...Gesetzbuches lautet: „Die persönliche Fähigkeit des Fremden zu Rechtsgeschäften ist insgemein nach den Gesetzen des Ortes, denen der Fremde vermöge...Wohnsitz hat, vermöge seiner Geburt als Unterthan unterliegt, zu beurtheilen, insofern« nicht für einzelne Fälle in dem Gesetze etwas Anderes Verordnet... | |
| Karl Kuzmány - 1856 - 750 páginas
...Dieser Paragraph lautet: „Die persönliche Fähigkeit der Fremden zu .Rechtsgeschäften ist insgemein nach den Gesetzen des Ortes, denen der Fremde vermöge...Wohnsitz hat, vermöge seiner Geburt als Unterthan unterliegt, zu beur tlieilen, in so fern nicht für einzelne Fälle in dem Gesetze etwas Anderes verordnet... | |
| 1857 - 920 páginas
...persünliche Fähigheit der Fremden zu Rechtsgeschäften ist insgemein nach den Gesetzen des Ortes, dem der Fremde vermöge seines Wohnsitzes, oder, wenn...eigentlichen Wohnsitz hat, vermöge seiner Geburt als Untcrthnn unterliegt, zu bcurtheilen." Und „wenn ein Ausländer Inerlnndes ein wechselseilig verbindendes... | |
| 1859 - 850 páginas
...Fähigkeit der Fremden zu Rechtsgeschäften, also auch zur Umschließung von Eheverlöbnissen ist insgemein nach den Gesetzen des Ortes, denen der Fremde vermöge...Wohnsitz hat, vermöge seiner Geburt als Unterthan unterliegt, zu beurtheilen, in so fem nicht für einzelne Fälle in dem Gesetze etwas Anderes vorgeschrieben... | |
| Johann Caspar Bluntschli - 1860 - 678 páginas
...des Lehenrechts — alle diese Verhältnisse sind bei unbeweglichen Sachen abhängig von ihrer Lage. vermöge seines Wohnsitzes, oder wenn er keinen eigentlichen...Wohnsitz hat, vermöge seiner Geburt als Unterthan unterliegt, zu beurlheilen, insofern nicht Tür einzelne Fälle in dem Gesetze etwas anderes verordnet... | |
| dr. Friedrich H vering - 1866 - 966 páginas
...Gesetzbuchs bestimmte : »Die persönliche Fähigkeit der Fremden zu Rechtsgeschäften ist insgemein nach den Gesetzen des Ortes, denen der Fremde vermöge...Wohnsitz hat, vermöge seiner Geburt als Unterthan unterliegt, zu beurtheilen ; insofern nicht für einzelne Fälle in dem Gesetze etwas Anderes verordnet... | |
| Gustav Porubszky - 1867 - 582 páginas
...Hofentschl. 23. Okt. 1795. 2. Die persönliche Fähigkeit der Fremden zu Rechtsgeschäften ist insgemein nach den Gesetzen des Ortes, denen der Fremde vermöge...Wohnsitz hat, vermöge seiner Geburt als Unterthan unterliegt, zu beurtheilen ; insofern nicht für einzelne Fälle in dem Gesetze etwas Anderes verordnet... | |
| Willem Dolk - 1880 - 184 páginas
...Hauptstücke bestimmt. 19 § 34. Die persönliche Fähigheit der Fremden zu Rechtsgeschäften ist insgemein nach den Gesetzen des Ortes, denen der Fremde^ vermöge...Wohnsitz hat, vermöge seiner Geburt als Unterthan unterliegt, zu beurtheilen; in sofern nicht für einzelne Fälle in dem Gesetze etwas anderes verordnet... | |
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