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MAY 1 8 1927

VORWORT.

Die am 1. Oktober d. J. in Kraft tretenden deutschen Justizgesetze sind berufen, innerhalb Deutschlands eine einheitliche Organisation der Gerichte, sowie eine einheitliche Regelung des Verfahrens herbeizuführen. Wenn dieselben daher in erster Reihe für den Richter und das Recht suchende Publikum in Deutschland von Bedeutung sind, so enthalten sie doch so tief einschneidende und wichtige Rechtsnormen, dass ihr Einfluss auf allen Gebieten der Staatsadministration mehr oder minder sich bemerkbar machen wird.

Insbesondere sind die neuen Justizgesetze von weitgehender Bedeutung für die amtliche Thätigkeit der Konsuln und diplomatischen Agenten des Reichs, deren Stellung als vermittelnde Organe des behördlichen und kommerziellen Verkehrs Deutschlands mit dem Auslande eine mannichfache Inanspruchnahme derselben in Rechtssachen mit sich bringt. Den genannten Beamten bei der Erfüllung dieser Seite ihrer amtlichen Aufgaben eine praktische Anleitung zu geben ist der Zweck dieses Buches.

In dem ersten Theile wird der Versuch gemacht, den nicht mit Gerichtsbarkeit versehenen Konsuln und diplomatischen Agenten ein Gesammtbild der ihnen gestellten juristischen Aufgaben zu geben und die Modifikationen im Einzelnen nachzuweisen, welche sich gegenüber dem bisherigen Rechtszustande durch die neuen Justizgesetze ergeben.

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