| Kaiserl. Akademie der Wissenschaften in Wien - 1876 - 268 páginas
...wird von derselben der Vorsitz und die allgemeine Geschäftsleitung übertragen. Der Vorsitzende muss seinen Wohnsitz in Berlin haben oder nehmen, und verliert...überträgt nach Gutfinden einzelne Abtheilungen zu be. sonderer Leitung an geeignete Gelehrte. §. 5. Die Gelehrten, welche die Leitung einzelner Abtheilungen... | |
| Österreichische Akademie der Wissenschaften - 1908 - 472 páginas
...geeignet erachteter Personen, auf Vorschlag des Bundesrates vom Kaiser ernannt.*) Der Vorsitzende muß seinen Wohnsitz in Berlin haben oder nehmen und verliert...seine Stellung als solcher, wenn er diesen Wohnsitz aufgibt. §4. Den Arbeitsplan der Gesellschaft stellt die Zentraldirektion fest und überträgt nach... | |
| Österreichische Akademie der Wissenschaften - 1876 - 272 páginas
...wird von derselben der Vorsitz und die allgemeine Geschäftsleitung übertragen. Der Vorsitzende muss seinen Wohnsitz in Berlin haben oder nehmen, und verliert...überträgt nach Gutfinden einzelne Abtheilungen zu be. sonderer Leitung an geeignete Gelchrte. §. 5. Die Gelehrten, welche die Leitung einzelner Abtheilungen... | |
| Österreichische Akademie der Wissenschaften - 1876 - 324 páginas
...wird von derselben der Vorsitz und die allgemeine Geschäftsleitung übertragen. Der Vorsitzende muss seinen Wohnsitz in Berlin haben oder nehmen, und verliert...überträgt nach Gutfinden einzelne Abtheilungen zu be. sonderer Leitung an geeignete Gelehrte. §- 0. Die Gelehrten, welche die Leitung einzelner Abtheilungen... | |
| 1876 - 642 páginas
...wird von derselben der Vorsitz und die allgemeine Geschäftsleitung übertragen. Der Vorsitzende muss seinen Wohnsitz in Berlin haben oder nehmen, und verliert...§. 4. Den Arbeitsplan der Gesellschaft stellt die Zentraldirection fest und überträgt nach Gutfinden einzelne Abtheilungen zu besonderer Leitung an... | |
| Österreichische Akademie der Wissenschaften - 1877 - 788 páginas
...wird von derselben der Vorsitz und die allgemeine Geschäftsleitung übertragen. Der Vorsitzende muss seinen Wohnsitz in Berlin haben oder nehmen, und verliert...stellt die Centraldirection fest und überträgt nach Gutfindeu einzelne Abtheilungen zu besonderer Leitung an geeignete Gelehrte. §. 5. Die Gelehrten,... | |
| Österreichische Akademie der Wissenschaften - 1881 - 272 páginas
...wenn er diesen Wohnsitz aufgibt. §.4. Den Arbeitsplan der Gesellschaft stellt die Gentraldirection fest und überträgt nach Gutfinden einzelne Abtheilungen...Gelehrte. §.5. Die Gelehrten, welche die Leitung emzelner Abtheilungen übernehmen, sind, falls sie nicht bereits der Gentraldirection angehören, für... | |
| Österreichische Akademie der Wissenschaften - 1881 - 268 páginas
...wird von derselben der Vorsitz und die allgemeine Geschäftsleitung übertragen. Der Vorsitzende muss seinen Wohnsitz in Berlin haben oder nehmen, und verliert...seine Stellung als solcher, wenn er diesen Wohnsitz aufgibt. §.4. Den Arbeitsplan der Gesellschaft stellt die Gentraldirection fest und überträgt nach... | |
| Kaiserl. Akademie der Wissenschaften in Wien - 1881 - 556 páginas
...wenn er diesen Wohnsitz aufgibt. §-4. Den Arbeitsplan der Gesellschaft stellt die Gentraldirection fest und überträgt nach Gutfinden einzelne Abtheilungen zu besonderer Leitung an geeignete Gelehrte. §. 5Die Gelehrten, welche die Leitung einzelner Abtheilungen übernehmen, sind, falls sie nicht bereits... | |
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