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11.) den Deçtûr zu verstehen. Vom Glauben (varena) ist öfter die Rede (XLIV, 2. XLVIII, 3.) ihm gegenüber steht das Herkommen (tkaêsha) wie auch sonst im Avesta (XLVIII, 2. 3.), dass die Menschen von den Verfassern der Gâthâs als aus Leib, Seele und Lebenskraft bestehend gedacht wurden, ganz wie im übrigen Avesta, erhellt aus Stellen wie XXXI, 11. XXXVII, 7. Von den Seelen (urvânô) der Menschen ist überhaupt öfter die Rede ((XLIV, 2. XLVIII, 10. XLIX, 1.). Das Gericht der Seele nach dem Tode kennen die Gâthâs gleichfalls, wie man aus der mehrfachen Erwähnung der Brück Cinvat sieht (XLV, 10. 11. L, 13.). Die Guten kommen zu Vôhu-manô (XXX, 10.) oder zu Ahura (XXXIII, 5.). Aber mit den guten Wesen sind auch die Bösen gemischt und diese spielen in den Gâthâs eine sehr hervorragende Rolle, es geht aus ihnen unzweideutig hervor, dass die Mazdayaçnier nicht im alleinigen Besitz des Landes waren, das sie bewohnten. Dieser Zustand ist nicht allein den Gâthâs eigenthümlich, er tritt auch im übrigen Avesta hervor (cf. z. B. Vd. VII, 95 fg. Yt. 5, 94.) in den Gâthâs ist er jedoch besonders bemerklich. Der Schlechte nimmt Theil an dieser Welt und zwar gegen den Willen Ahuras (XLVI, 5. XLIX, 3.) und diese Schlechten werden als Ketzer, als Blinde und Taube in Sachen des Gesetzes, dargestellt. Diese Blinden und Tauben werden zwar auch im übrigen Avesta oft genug erwähnt (Yç. IX, 61. Yt. 5, 13. 13, 135.) in den Gâthâs aber etwas ausführlicher besprochen. Die Hauptstelle ist XXXII, 12. 14. 15, aber sie ist sehr dunkel, man sieht jedoch, dass der Hauptvorwurf, der den Ungläubigen gemacht wird, die Bestechlichkeit ist und dass sie das Tödten des Viehes lehren. Sie werden mehrfach angeklagt, dass sie die Welt zu tödten streben (XLV, 11.) nach XLV, 1 sind sie die Beherrscher der Gegend, XLV, 11. heisst es, dass sie sich zu Reichen einigen, doch lege ich auf diese aus C. XLV entnommenen Zeugnisse wenig Ge

wicht, da sich der Sänger dieses Liedes mitten in die Zarathustrasage gestellt hat und man daher nicht weiss in wie weit die Zustände, auf welche er anspielt, wirkliche sind. Die Erwähnung der wahrscheinlich auch in diese Classe gehörigen Uçikhscâ (XLIII, 20) Kevînô und Vaêpayô (L, 12) ist zu kurz, als dass sich etwas Weiteres daraus schliesen liese, ebenso was über den ketzerischen Hunustâ (L, 10) gesagt wird. Das übrigens das Schicksal der Bösen nach dem Tode ein trauriges sein werde, dass sie ihrer Sünden wegen Strafe erdulden müssen, wissen auch die Gâthâs und sagen es an mehreren Orten (XXXI, 20. XLVIII, 11.), an beiden Stellen wird auch die schlechte Speise betont, welche sie dort erhalten (was wieder ganz mit den Aussagen des übrigen Avesta stimmt cf. Yt. 22, 35. 36.), an der letzten Stelle wird auch gesagt, dass sie in der Wohnung des Drujas bleiben müssen. Von den mythischen Heroen, welche das übrige Avesta kennt, kommt in den Gâthâs nur Yima vor und dieser nur an einigen Stellen, aber die Mythe auf welche dort angespielt wird kennen wir zur Genüge (cf. Windischmann Zoroastrische Studien p. 26.). Ausserdem ist es nur die Zarathustrasage und die mit ihr in Verbindung stehenden Persönlichkeiten, auf welche in den Gâthâs wiederholt angespielt wird, aber auch in diesen Angaben kann ich durchaus nichts finden, was nicht in den übrigen Theilen des Avesta seine Parallele fände. Dass dort die Persönlichkeit des Zarathustra bereits eine mythische sei, wird nach den Zeugnissen, die ich im dritten Bande meiner Avestaübersetzung p. LXXI flg. zusammengestellt habe, wol nicht leicht Jemand bezweifeln. In den Gâthâs ist nun aber Zarathustra nicht weniger mythisch, diess zeigt z. B. seine Erwähnung XXIX, 8, wo seine Seele, ganz in Uebereinstimmung mit der im Bundehesch ausgeführten Erzählung, dem Géus-urvâ gezeigt wird und die ganze Scene im Himmel spielt; eine nicht viel andere Bewandtniss muss es mit

müsste

der Stelle L, 11 haben, obwol sie nicht ganz klar ist. Man hat ein grosses Gewieht darauf gelegt, dass Zarathustra in den Gâthâs öfter von sich in der ersten Person spricht und hat daraus geschlossen, dass solche Strophen von Zarathustra selbst herrühren müssten. Abgesehen davon, dass es auch in den übrigen Theilen des Avesta nicht unerhört ist, dass Zarathustra von sich in der ersten Person spricht (cf. Yç. VIII, 15.), so scheint mir auch gerade der Charakter der Stücke, in welchen Zarathustra redend eingeführt wird, eine solche Annahme unmöglich zu machen. Wollte man den historischen Zarathustra als den Sprecher betrachten, so man eben geradezu die Zarathustralegende als Geschichte auffassen. Die Lieder, in welchen Zarathustra von sich in der ersten Person spricht (Cap. XLII, XLIII, XLIV, XLV), lassen sich alle an bestimmte Stellen in die Zarathustralegende einfügen, die beiden ersten Capitel spielen in der Zeit als Zarathustra im Himmel ist um sich mit Ahura-Mazda zu unterreden, das dritte nach seiner Rückkunft von da auf die Erde, das letzte enthält endlich ganz in Uebereinstimmung mit der spätern Zarathustralegende die Klage des Religionsstifters an Ahura-Mazda, dass er auf der Welt weder Anklang noch Schutz finde und die Frage, in welches Land er gehen solle, wohin er sich zu wenden habe, auf welche Frage ihm denn auch Ahura die Antwort ertheilt (XLV, 14.). Sonst wird von Zarathustra in den Gâthâs auch in der dritten Person gesprochen (XXIX, 8. XXXIII, 14. XLVIII, 12. XLIX, 6. L, 15. LII, 1.), wiewol ich glaube, dass ebensowol nach der Ansicht der Sänger als nach der Ansicht der heutigen Parsen Zarathustra als der Verfasser der Gâthâs gelten soll. Was wir in den Gâthâs sonst noch von den Lebensverhältnissen Zarathustras hören, stimmt gleichfalls ganz und gar zu der Zarathustralegende. Er scheint als Çpitâmô Zarathustrô (XXIX, 8. XLV, 13. LII, 2.) und dass man das Wort Çpitama

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schon damals als Eigennamen auffasste, zeigt der Umstand, dass auch seine Tochter den Namen Çpitâmî führt (LII, 3.) und dass im Plural von den Çpitamâog hô die Rede ist (XLV, 15.). Der Name eines andern Vorfahren des Zarathustra, Haêcat-acpa, erscheint gleichfalls XLV, 15. und LII, 2 erhält die Tochter des Zarathustra den Namen haecataçpânâ d. i. Nachkomme des Haêcat-açpa. Der eigentliche Name aber der in den Gâthâs genannten Tochter des Zarathustra ist Pônruciçtâ, unter diesem Namen erscheint sie auch sonst im Avesta (cf. Yt. 13, 139.). Der Oheim und erste Schüler des Zarathustra war Maidhyômâog ha, wir kennen ihn aus L, 19. aber auch Yt. 13, 95. 106. wird er erwähnt. Die beiden Gönner Zarathustras, Jâmâçpa und Frashaostra führen im übrigen Avesta den Familiennamen Hvôva, in den Gâthâs heissen sie mit unbedeutendem dialectischen Unterschied Hvôgva, so wird XLV, 17. L, 18 Jâmâçpa, XLV, 16 Frashaostra genannt, der erstere, der Minister des Königs Vistaçpa, erscheint in den Gâthâs unter dem Namen Déjâmâçpa, d. i. der weise Jâmâçpa (XLV, 17. XLVIII, 9. L, 18.) sein Bruder kommt auch öfter vor (XXVIII, 7. XLV, 16. XLVIII, 8. L, 17. LII, 2.). Nach der Legende hat bekanntlich Zarathustra eine Tochter des Frashaostra geheirathet, auch auf dieses Ereigniss scheint L, 17 angespielt zu werden. So dürfen wir denn unbedenklich den Satz aussprechen, dass sich die Sänger der Gâthâs den Zarathustra ebenso vorgestellt haben als die Verfasser der übrigen Theile des Avesta.

Was nun zuletzt das Ende der sichtbaren Welt betrifft, so lassen uns die Gâthâs auch hier nicht im Zweifel, dass sie den Eintritt desselben ganz in der nämlichen Weise erwarten wie die übrigen Bücher des Avesta, dass sie zu dieser Zeit nämlich einen Kampf zwischen den beiden Principien eintreten lassen, der mit Vernichtung des bösen Princips endigt. Eine Anspielung auf die Auferstehung enthält wol

schon XXVIII, 5.. gewiss XXX, 8 flg., namentlich ist der Ausdruck frashém kere ahûm (XXX, 9. XXXIV, 15.) wol zu beachten (über ihn vergl. Windischmann Zor. Studien p. 237.). Redensarten wie dàmôis urvaêçê apémê bei der letzten Wendung der Schöpfung (XLII, 5) apémê ag héus urvaêçê bei der letzten Wendung der Welt (L, 6) oder ag héus apémem der Ende der Welt (XLIV, 3) müssen hieher gezogen werden. Ganz deutlich ist XLIII, 15 von dem Kampfe der beiden Heere die Rede und wenn in den Gâthâs öfter,,die beiden Kämpfer" vorkommen (XXXI, 3. L, 9.), so ist damit wahrscheinlich Ahura-mazda und AgrôMainyus gemeint, wenigstens dürfte der Ausdruck auf die Zeit von den letzten Dingen zu beziehen sein. Ebenso wird bestimmt und in Uebereinstimmung mit dem Bundehesch darauf hingewiesen, dass die letzte Entscheidung durch Feuer stattfinden werde (cf. XXXI, 3. 19. XXXIV, 4. XLVI, 6. L, 9.). Unter diesen Umständen wird man auch keinen Anstand nehmen dürfen unter den öfter genannten Çaoshyañtas dasselbe zu verstehen, was in spätern Parsenbüchern darunter verstanden wird (cf. XXXIV, 13. XLIV, 11. XLV, 3.) nämlich diejenigen, welche künftig bei der Auferstehung hülfreich sein werden. Dem steht auch nicht entgegen, wenn an einigen Stellen von noch lebenden Çaoshyañtas die Rede ist (cf. XLVII, 9. 12.)

Wir sind in Verlegenheit, wenn wir neben so vielem Identischen, das die Gâthâs mit dem übrigen Avesta gemein haben, nun auch Einiges nennen sollen, was ihnen eigenthümlich ist. Die Zahl solcher Eigenthümlichkeiten ist verschwindend klein. Ausser den beiden Arten von Ketzern, den Vaêpayô und Hunustâ, von welchen bereits die Rede gewesen ist, können wir einige dunkle Ausdrücke nennen wie das dunkle urvâtâ (XXX, 11. XXXI, 1 etc.) arethâ (XXXIII, 8. XLIII, 5), die nach der Tradition den Avestatext nebst der dazu gehörigen Erklärung bedeuten sollen, wir können [1866. II. 1.]

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