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vorgehen, und die in Thatsachen, welche durch Erfahrungen aus der älteren und neuesten Zeit gewonnen worden sind, ihre Bestätigung finden können.

Am Schlusse führt er mehrere Folgerungen an, die ihm aus seinen Betrachtungen unmittelbar hervorzugehen scheinen, und die sich auf die sachgemässe Anlegung von BlitzableiterSystemen beziehen. Hiebei hebt er unter Anderem noch besonders hervor, wie aus seinen Erörterungen folge, dass von einer Wirkungssphäre oder einem sogenannten Schutzkreise, den ein Blitzableiter eines Gebäudes mit hoher Auffangstange anderen nahe gelegenen kleineren Gebäuden nach der gewöhnlichen Ansicht darbieten solle, in dem Sinne, in welchem diese Ausdrucksweise gebraucht werden will, gar keine Rede sein könne; die Erfahrung habe übrigens auch hiefür schon eine nicht geringe Zahl von Belegen geliefert.

Herr Buhl legte eine Reihe von Präparaten vom Innern der knöchernen Gehörorgane vor, welche er durch Photographien darzustellen beabsichtiget.

Vervielfältigung dieser Bilder auf einer Tafel nebst Text soll in den Denkschriften bewerkstelligt werden.

Historische Classe.

Sitzung vom 28. Juli 1866.

Herr Archivrath Muffat hielt einen Vortrag:
,,Ueber den Zeitpunkt, in welchem das durch-
lauchtigste Haus Scheyern-Wittelsbach die
pfalzgräfliche Würde in Bayern wieder er-
langte".

Die Wiedererlangung der pfalzgräflichen Würde durch das durchlauchtigste Haus Scheyern-Wittelsbach bildet den Wendepunkt in dessen älterer Geschichte.

Seit der Mitte des zehnten Jahrhundertes des PfalzGrafenamtes und der Herzogswürde verlustig und dami über anderthalb Jahrhunderte hindurch von dem Schauplatze grosser Thaten verdrängt, war für die Schyren der Wiedererwerb der Pfalzgrafschaft zugleich der vorbereitende Schritt zur Rückkehr auf den Herzogsstuhl.

Gleichwie über die Person des Wiedererwerbers die Ansichten der älteren Schriftsteller von einander abwichen, wurde auch der Zeitpunkt, in welchem dieses folgenreiche Ereigniss eintrat, von den Geschichtsforschern verschieden, von allen aber zu frühe angesetzt.

Die mancherlei Angaben der Schriftsteller über den eigentlichen Erwerber wurden neuerlich von dem Grafen Hektor von Hundt (in den Denkschriften der k. Akad. d. W. Bd. XXXV S. 255-257) besprochen, welcher nach wies, dass es der Sohn des Grafen Ekhard, Otto (IV. nach Buchners und Hundt Zählung, V. nach Huschbergs Zählung) gewesen,

wie schon die ältern kritischen Schriftsteller, und von den neuern Buchner und Huschberg angenommen hatten.

Von beiden letztern hatte Huschberg in seiner ältesten Geschichte des durchlauchtigsten Hauses Wittelsbach (München 1834. 8. S. 265) behauptet, Otto sei von dem Kaiser Heinrich V. bald nach der am 6. Januar 1106 stattgefundenen abermaligen Krönung zur pfalzgräflichen Würde erhoben worden. Buchner aber, welcher diesem Gegenstande eine eigene Abhandlung gewidmet hatte 1), sich für das Jahr 1110 entschieden, Zu gleicher Zeit erörterte Buchner darin, wer seit dem Jahre 1099, in welchem der Pfalzgraf Rapotho und dessen Vetter Ulrich der Reiche starben, die bayerische Pfalzgrafschaft bis zu deren Uebergang an Otto von Wittelsbach verwaltet habe.

Er fand ihn in einem Pfalzgrafen Engelbert, welcher im Jahre 1107 in einer Urkunde des Bischofes Hartwich von Regensburg für das Kloster Mondsee als Zeuge erscheint. Buchner folgerte: „Dieser Engelbert kann kein anderer sein, als der um diese Zeit lebende Graf von Ortenburg in Kärnthen, der Gemahl der Uta, Erbtochter des oben genannten Pfalzgrafen Ulrich", d. i. des obenerwähnten Vetters des Pfalzgrafen Rapotho. Engelbert habe mit dieser ausser den beträchtlichen Stammgütern seines Schwiegervaters auch noch die Pfalzgrafschaft erhalten, wahrscheinlich mit Widerspruch der Grafen von Scheyern, welche ihre alten Ansprüche auf diese Würde erneuten. Kaiser Heinrich V. habe endlich den standhaften Bitten Otto's (IV.) nachgegeben, und zwischen ihm und Engelbert

1) Sie erschien zuerst auszugsweise in dem Berichte über die Arbeiten der k. b. Akademie der Wissenschaften vom Juli bis September 1825. München bei Zängl 1825, in 4°. S. 318; dann in seiner Geschichte von Bayern. Viertes Buch. München 1826. 8°, S. 277 ff. als Beilage zu den §§. 23 und 28.

einen Vergleich gestiftet, dem letzteren die Markgrafschaft Istrien, dem Grafen Otto von Wittelsbach dagegen die Pfalzgrafschaft verliehen. Höchst wahrscheinlich sei dieser Gegenstand auf dem Reichstage zu Regensburg zu Anfang des Jahres 1110 erledigt worden."

Dass dieser Engelbert von Ortenburg, Gemahl der Uta, mit dem Pfalzgrafen Engelbert nicht für eine und dieselbe Person zu halten sei, behauptete schon Huschberg in seiner Geschichte des Gesammthauses Ortenburg [S. 15 Note 2] irrte aber zugleich darin, dass er angab, es werde sonst nirgends eines Engelberts als Pfalzgrafen gedacht. Die Verschiedenheit beider erhellt jedoch aus deren Todestagen, indem Engelbert, aus dem Hause Ortenburg, an einem 13. April starb [S. ältester Necrolog des Kl. Seeon in den Mon. Boic. II. S. 159: „Id. Aprilis. Engelbertus dux monachus nostre congregationis; predium dedit." wo auch gleich darauf der Todestag seiner Gattin Uta zum 16. April verzeichnet ist: XVI. Kal. Maii. Outa ductrix; predium dedit."] während der Pfalzgraf Engelbert an einem 13. Dez. aus dem Leben schied, worauf wir später zurückkommen werden.

Zu der bisher einzig im Auge gehabten Stelle über den Pfalzgrafen Engelbert kömmt noch die undatirte Aufzeichnung in dem Traditions-Codex des Klosters Michaelbeuern, dass der Pfalzgraf Engilbert eine Hörige an dieses Kloster geschenkt habe. (M. Filz Geschichte des salzburg. Benediktiner Klosters Michelbeuern Salzburg 1833. 8. Th. II. S. 695. Nr. LVI.)

Wichtiger ist die Bulle des Pabstes Calixt II. vom 27. März 1122, worin er das Skt. Salvator-Kloster in Millstadt, in der Diöcese Salzburg, in den unmittelbaren Schutz des päbstlichen Stuhles nimmt, und dieses mit den Worten begründet:,,comperimus nobilem virum Engelbertum palatinum comitem S. Salvatoris monasterium a suis parentibus edificatum cum omnibus appenditiis suis beato Petro

eiusque Romane ecclesie sub annuo censu unius aurei obtulisse . . ." ,,Datum Laterani VI. Kal. Aprilis, Ind. XV., MCXXIII, pontificatus anno IV." [Indiction und Pontifical-Jahr weisen auf 1122. Das angegebene Jahr 1123 der Urkunde ist nach der pisanischen Zeitrechnung, deren sich Calixt II. hin und wieder bediente. Die Urkunde abgedruckt in Hormayrs Archiv 1820. S. 329 Nr. CII.].

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Den Todestag des Pfalzgrafen Engelbert enthält das Admonter Necrologium zum 13. Dezember eines unbekannten Jahres [S. Pez. Script. Rer. Austr. II. pag. 209],,Idus [Decembr.] Heinricus ex duce monachus. Diemuot abbatissa. Engilbert palatinus comes. Engilscalchus prepositus Frisingensis". - Sind diese unter gleichem Datum aufgeführten Personen, wie anzunehmen ist, nach ihren Sterbjahren chronologisch eingereiht, ergiebt sich für den Pfalzgrafen Engelbert eine ziemlich späte Todeszeit. Denn der Heinricus ex duce monachus ist, wie aus dem Necrolog. Weingart. bei Hess Mon. Guelf. 156 und aus dem Necrol. Zwifalt. daselbst 251 hervorgeht, Heinrich der Schwarze, Herzog von Bayern, welcher den 13. Dez. 1126 zu Ravens-burg starb. Die im Admonter Necrologium nach ihm auf geführte Diemuot abbatissa ist die Vorsteherin des Skt. Erntrud-Klosters auf dem Nonnberge zu Salzburg, welche nach Dr. v. Meillers Angabe in seinen jüngst ausgegebenen Regesten zur Geschichte der Salzburger Erzbischöfe (Wien 1866 in 4o S. 408) im Jahre 1135 verschied.

In einer undatirten Aufzeichnung über einen Tausch zwischen dem Erzbischofe Konrad I. von Salzburg und dem Abte von Millstadt [abgedruckt in Hormayrs Archiv f. Gesch. 1820 S. 304 Nr. 21], welche von Ankershofen im Archive für Kunde österr. Geschichtsquellen 3. Jahrgang 2. Bd. S. 215 und von Meiller in seinen Regesten der Salzb. Erzbisch. S. 33 Nr. 181 zum Jahre 1137 ansetzen, wird auch comes Engilbertus als Vogt der Abtei Millstadt

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