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Internationalrechtliche Ergebnisse der jüngsten panamerikanischen Konferenz. Von Professor Dr. Theodor Niemeyer in Kiel.

571

Der IX. Kongress der Internationalen kriminalistischen Vereinigung.
Von Dr. Julius Curtius in Duisburg.

579

Der Kongress des Comité Maritime International in Hamburg. Von
Dr. Heinrich Finke in Bremen.

588

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1. Reichsgesetze, Kaiserl. Verordnungen etc..

2. Gesetze, Verordnungen etc. der einzelnen Bundesstaaten :

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125, 472

125, 620

110, 451, 609

126, 474, 620

128, 475, 621

477

629

134, 478, 630

138, 478

511, 630

143

631

631

144

626

155, 517

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157, 530

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J.
N.R.

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Nouveau Recueil de traités etc., herausgegeben von Stoerk.

Revue de droit international.

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Revue générale de droit international public.

diese Zeitschrift.

653

Die dritte Haager Staatenkonferenz für internationales

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Privatrecht.

Kritische Studien

von Dr. Franz Kahn in Heidelberg.

Die einheitliche Kodifikation des internationalen Privatrechts, wie sie so ziemlich von allen Theoretikern, welcher Richtung sie auch angehören, erstrebt wird, scheint ihrer praktischen Verwirklichung langsam näher zu kommen. Zu drei verschiedenen Malen (1893, 1894 und 1900) sind auf Einladung der niederländischen Regierung die bevollmächtigten Vertreter der europäischen Staaten (von gröfseren Ländern fehlt nur die Türkei und bedauerlicherweise Grofsbritannien) im Haag zu einer Konferenz zusammengetreten. Ihre Beratungen haben sich vor allem auf die für das internationale Privatrecht brennendsten Gebiete des Familienrechts und des Erbrechts konzentriert; sie erstreckten sich aufserdem auf das Konkursrecht und einige Materien des Civilprozefsrechts. In letzterer Beziehung sind bekanntlich die Beschlüsse der zweiten Konferenz (von 1894) schon in die Praxis umgesetzt worden: Sie haben zu dem internationalen Abkommen vom 14. Novbr. 1896 (mit Zusatzprotokoll vom 22. Mai 1897 und Ratifikation vom 27. April 1899) geführt, welches nun seit mehreren Jahren in Kraft ist (siehe R.G.Bl. 1899 S. 285 ff.). Bezüglich der übrigen von den Konferenzen behandelten Materien dürfte ein ähnlicher Erfolg in absehbarer Zeit zu erwarten sein 1).

1) Wie verlautet, finden zur Zeit über die Haager Konventionsentwürfe auf Anregung Hollands Verhandlungen zwischen den einzelnen Regierungen statt, welche auch vom deutschen Reichsjustizamt energisch betrieben werden.

Zeitschrift f. intern. Privat- u. öffentl. Recht. XII.

1

Die Beschlüsse der dritten Konferenz 2) gipfeln in vier fertigen Konventionsentwürfen, betreffend das Eheschliefsungsrecht, das Ehescheidungsrecht, die Vormundschaft über Minderjährige und das Erbrecht. Aufserdem wurde im Schlufsprotokoll der Konferenz das ausdrückliche Ersuchen formuliert, es möchten die übrigen Verhandlungen und Vorentwürfe der dritten Konferenz einer später einzuberufenden vierten zur Erledigung überwiesen werden, und es möchten ferner internationale Vereinbarungen über die Zuständigkeit der Gerichte in Nachlafssachen getroffen werden. Die erwähnten, noch nicht für spruchreif erachteten, aber ausführlich beratenen Materien sind: die Wirkungen der Ehe auf die Rechtsstellung der Frau und der Kinder, das eheliche Güterrecht, die Wirkungen der Scheidung und Ehetrennung, die Vormundschaft über Volljährige, das Konkursrecht, sowie endlich die Einführung von internationalen Rechtsbescheinigungen.

Gegenstand unserer Betrachtung sollen zunächst die vier fertigen Konventionsentwürfe sein. Diese Betrachtung hat naturgemäfs in der Hauptsache einen referierenden und erläuternden Charakter zu tragen. Sie wird aber in vielen Fällen nicht umhin können, auch eine kritische zu sein. Es sei gestattet, über die Art und die Grenzen dieser Kritik ein Wort vorauszuschicken.

Es handelt sich hier um Abmachungen, die aus den wiederholten, gründlich vorbereiteten Verhandlungen der bevollmächtigten Vertreter von 15 europäischen Staaten hervorgegangen sind; von Vertretern, welche zum Teil nicht nur als Delegierte der Regierungen, sondern auch als diejenigen der internationalen Wissenschaft) anzusehen sind. Einem solchen Werke wohnt, auch bevor es durch Staatsvertrag sanktioniert ist), selbst

2) Die Konferenz hat getagt vom 29. Mai bis zum 18. Juni 1900. Vertreten waren (durch insgesamt 28 Delegierte): Deutschland, Österreich-Ungarn, Belgien, Dänemark, Spanien, Frankreich, Italien, Luxemburg, Holland, Portugal, Rumänien, Rufsland, Schweden, Norwegen und die Schweiz.

3) Gerade Deutschland hat zu keiner der drei Konferenzen einen derartigen Vertreter entsendet.

4) Ob übrigens die vorliegenden Entwürfe in ihrer jetzigen Gestalt Aussicht haben, von allen Staaten sanktioniert zu werden, ist höchst zweifel

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