Die neue Grossschiffahrtsstrasse Rhein-Main-Donau: eine völkerrechtliche Untersuchung über den rechtlichen Status der künftigen Rhein-Main-Donau-Gross-schiffahrtsstrasseAthenäum Verlag, 1973 - 120 páginas |
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... Grundsätze der Freiheit der Schiffahrt und der Gleich- behandlung . " Art . 2 des Abkommens : „ Auf der Donaustrecke der Bundesrepublik Deutschland und der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien ist die Schiffahrt für die dem ...
... Grundsätze der Freiheit der Schiffahrt und der Gleich- behandlung . " Art . 2 des Abkommens : „ Auf der Donaustrecke der Bundesrepublik Deutschland und der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien ist die Schiffahrt für die dem ...
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... Grundsätze der Schiffahrts- freiheit und Gleichbehandlung ausdrücklich aufrecht erhielt ; auch die Sowjetunion war am 20. Februar 1941 diesem Abkommen bei- getreten . Die Niederlande und die Schweiz waren nicht Vertrags- parteien des ...
... Grundsätze der Schiffahrts- freiheit und Gleichbehandlung ausdrücklich aufrecht erhielt ; auch die Sowjetunion war am 20. Februar 1941 diesem Abkommen bei- getreten . Die Niederlande und die Schweiz waren nicht Vertrags- parteien des ...
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... Grundsätze der Abgabenfreiheit ( Artikel 3 der Konvention ) und der Inländerbehandlung ( Artikel 4 der Konvention ) beachten , wobei die Abgabenfreiheit nach Artikel 3 der Konvention es nicht ausschließt , Schiffahrtsabgaben zu erheben ...
... Grundsätze der Abgabenfreiheit ( Artikel 3 der Konvention ) und der Inländerbehandlung ( Artikel 4 der Konvention ) beachten , wobei die Abgabenfreiheit nach Artikel 3 der Konvention es nicht ausschließt , Schiffahrtsabgaben zu erheben ...
Contenido
Vorwort | 11 |
Das für die gegenwärtig fertiggestellten Teile der Groß | 25 |
Der fertiggestellte Teil des Kanals von Bamberg nach | 39 |
Derechos de autor | |
Otras 11 secciones no mostradas
Términos y frases comunes
353 des Versailler Abgaben Abkommen allgemeinem Völkerrecht Alliierte Hohe Kommission Alliierten Anliegerstaaten Article Artikel 331 Artikel 331 ff Bamberg Barcelona Barcelona-Konvention bateaux Bayern Belgrader Belgrader Donaukonvention Bestimmungen des Versailler Bundesrepublik Deutschland canal conditions Danube Deutschen Reiches Donau Donauanliegerstaaten dritter Staaten droit erfaßt facto Federal Republic fleuve Fluß Flusses Flußschiffahrtsrechts Flußsystem Flußsystemen des Rheins gemäß Germany grenzüberschreitenden Großschiffahrtsstraße Häfen Helsinki Helsinki Rules internatio internationalem Interesse internationalen Regime internationalen Verkehr Internationalisierung Kabotage Kabotagefreiheit Kanal kanalisierten Main Kelheim könnte lichen Lorenz-Strom Ludwigskanal Main-Donau-Kanal Mannheimer Konvention Mosel muß nations Natur aus schiffbaren naturally navigable navigable waterway navigation Nebenflüsse des Rheins Nürnberg obligation Passau Recht rechtliche Regime Regelung régime Regnitz République fédérale d'Allemagne Rhein und Donau Rhein-Donau Rhein-Main-Donau Rheinschiffahrtskonvention Rhin riparian State river Schiffahrtsabgaben Schiffahrtsfreiheit Schiffahrtsstraße Schiffen fremder Flagge schließlich ships Signatarstaaten sollte Statut Staustufen Teil territory Treaty Uferstaaten Verbindung Verpflichtung der Bundesrepublik Versailler Vertrages Vertragsstaaten Vilshofen völkerrechtlichen Vorkriegsverträgen Wasserstraßen Wasserwege Weitergeltung Weltkrieg Wiederanwendung