Die neue Grossschiffahrtsstrasse Rhein-Main-Donau: eine völkerrechtliche Untersuchung über den rechtlichen Status der künftigen Rhein-Main-Donau-Gross-schiffahrtsstrasseAthenäum Verlag, 1973 - 120 páginas |
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... Interesse der Schiffahrt erhoben werden dürfen ( Artikel 333 ) ; im übrigen durften keine speziellen Abgaben für die Benutzung der Wasserstraße erhoben werden ( Artikel 335 Ab- satz 1 ) . Den Schiffen fremder Flagge sollte auch die ...
... Interesse der Schiffahrt erhoben werden dürfen ( Artikel 333 ) ; im übrigen durften keine speziellen Abgaben für die Benutzung der Wasserstraße erhoben werden ( Artikel 335 Ab- satz 1 ) . Den Schiffen fremder Flagge sollte auch die ...
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... Interesse vom 20. April 1921 gemacht wurden , hatten nur begrenzten Erfolg und mündeten lediglich dort in eine Anzahl vertraglicher Regelungen , wo sich das Interesse an einer Internationalisierung des Flusses durchsetzen konnte . Zwei ...
... Interesse vom 20. April 1921 gemacht wurden , hatten nur begrenzten Erfolg und mündeten lediglich dort in eine Anzahl vertraglicher Regelungen , wo sich das Interesse an einer Internationalisierung des Flusses durchsetzen konnte . Zwei ...
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... Interesse vom 20. April 1921 hat keine allgemeine Anerkennung gefunden und ist bis heute nur von einer relativ geringen Zahl von Staaten ratifiziert worden ; auch Deutschland hat die Konvention nicht ratifiziert . Selbst wenn die in ihr ...
... Interesse vom 20. April 1921 hat keine allgemeine Anerkennung gefunden und ist bis heute nur von einer relativ geringen Zahl von Staaten ratifiziert worden ; auch Deutschland hat die Konvention nicht ratifiziert . Selbst wenn die in ihr ...
Contenido
Vorwort | 11 |
Das für die gegenwärtig fertiggestellten Teile der Groß | 25 |
Der fertiggestellte Teil des Kanals von Bamberg nach | 39 |
Derechos de autor | |
Otras 11 secciones no mostradas
Términos y frases comunes
353 des Versailler Abgaben Abkommen allgemeinem Völkerrecht Alliierte Hohe Kommission Alliierten Anliegerstaaten Article Artikel 331 Artikel 331 ff Bamberg Barcelona Barcelona-Konvention bateaux Bayern Belgrader Belgrader Donaukonvention Bestimmungen des Versailler Bundesrepublik Deutschland canal conditions Danube Deutschen Reiches Donau Donauanliegerstaaten dritter Staaten droit erfaßt facto Federal Republic fleuve Fluß Flusses Flußschiffahrtsrechts Flußsystem Flußsystemen des Rheins gemäß Germany grenzüberschreitenden Großschiffahrtsstraße Häfen Helsinki Helsinki Rules internatio internationalem Interesse internationalen Regime internationalen Verkehr Internationalisierung Kabotage Kabotagefreiheit Kanal kanalisierten Main Kelheim könnte lichen Lorenz-Strom Ludwigskanal Main-Donau-Kanal Mannheimer Konvention Mosel muß nations Natur aus schiffbaren naturally navigable navigable waterway navigation Nebenflüsse des Rheins Nürnberg obligation Passau Recht rechtliche Regime Regelung régime Regnitz République fédérale d'Allemagne Rhein und Donau Rhein-Donau Rhein-Main-Donau Rheinschiffahrtskonvention Rhin riparian State river Schiffahrtsabgaben Schiffahrtsfreiheit Schiffahrtsstraße Schiffen fremder Flagge schließlich ships Signatarstaaten sollte Statut Staustufen Teil territory Treaty Uferstaaten Verbindung Verpflichtung der Bundesrepublik Versailler Vertrages Vertragsstaaten Vilshofen völkerrechtlichen Vorkriegsverträgen Wasserstraßen Wasserwege Weitergeltung Weltkrieg Wiederanwendung