Die neue Grossschiffahrtsstrasse Rhein-Main-Donau: eine völkerrechtliche Untersuchung über den rechtlichen Status der künftigen Rhein-Main-Donau-Gross-schiffahrtsstrasseAthenäum Verlag, 1973 - 120 páginas |
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... soll schließlich auf den letzten 35 km das Bett der Alt- mühl , eines Nebenflusses der Donau , benutzen . Auf der Regnitz und auf der Altmühl gab es keine kommerzielle Schiffahrt ; beide Flüsse können daher nicht als schiffbare ...
... soll schließlich auf den letzten 35 km das Bett der Alt- mühl , eines Nebenflusses der Donau , benutzen . Auf der Regnitz und auf der Altmühl gab es keine kommerzielle Schiffahrt ; beide Flüsse können daher nicht als schiffbare ...
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... soll nach ihrem erklärten Zweck nicht nur dem innerdeut- schen , sondern auch und vor allem dem internationalen Schiffs- verkehr zwischen beiden Flußsystemen dienen . Es ist zu prüfen , wieweit sich aus dieser Tatsache eine Verpflich ...
... soll nach ihrem erklärten Zweck nicht nur dem innerdeut- schen , sondern auch und vor allem dem internationalen Schiffs- verkehr zwischen beiden Flußsystemen dienen . Es ist zu prüfen , wieweit sich aus dieser Tatsache eine Verpflich ...
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... soll , hat bisher kein spezielles internationales Statut erhalten . Die Artikel 32 ff . dieses Vertrages regeln in erster Linie die gegenseiti- gen belgischen und niederländischen Rechte in bezug auf die neue Kanalverbindung und die ...
... soll , hat bisher kein spezielles internationales Statut erhalten . Die Artikel 32 ff . dieses Vertrages regeln in erster Linie die gegenseiti- gen belgischen und niederländischen Rechte in bezug auf die neue Kanalverbindung und die ...
Contenido
Vorwort | 11 |
Das für die gegenwärtig fertiggestellten Teile der Groß | 25 |
Der fertiggestellte Teil des Kanals von Bamberg nach | 39 |
Derechos de autor | |
Otras 11 secciones no mostradas
Términos y frases comunes
353 des Versailler Abgaben Abkommen allgemeinem Völkerrecht Alliierte Hohe Kommission Alliierten Anliegerstaaten Article Artikel 331 Artikel 331 ff Bamberg Barcelona Barcelona-Konvention bateaux Bayern Belgrader Belgrader Donaukonvention Bestimmungen des Versailler Bundesrepublik Deutschland canal conditions Danube Deutschen Reiches Donau Donauanliegerstaaten dritter Staaten droit erfaßt facto Federal Republic fleuve Fluß Flusses Flußschiffahrtsrechts Flußsystem Flußsystemen des Rheins gemäß Germany grenzüberschreitenden Großschiffahrtsstraße Häfen Helsinki Helsinki Rules internatio internationalem Interesse internationalen Regime internationalen Verkehr Internationalisierung Kabotage Kabotagefreiheit Kanal kanalisierten Main Kelheim könnte lichen Lorenz-Strom Ludwigskanal Main-Donau-Kanal Mannheimer Konvention Mosel muß nations Natur aus schiffbaren naturally navigable navigable waterway navigation Nebenflüsse des Rheins Nürnberg obligation Passau Recht rechtliche Regime Regelung régime Regnitz République fédérale d'Allemagne Rhein und Donau Rhein-Donau Rhein-Main-Donau Rheinschiffahrtskonvention Rhin riparian State river Schiffahrtsabgaben Schiffahrtsfreiheit Schiffahrtsstraße Schiffen fremder Flagge schließlich ships Signatarstaaten sollte Statut Staustufen Teil territory Treaty Uferstaaten Verbindung Verpflichtung der Bundesrepublik Versailler Vertrages Vertragsstaaten Vilshofen völkerrechtlichen Vorkriegsverträgen Wasserstraßen Wasserwege Weitergeltung Weltkrieg Wiederanwendung