Nachrichten von der Königl. Gesellschaft der Wissenschaften und der G.A. Universität zu Göttingen

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Dieterichschen Buchhandlung, 1888

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Página 113 - Druck der Preisschriften. Die handschriftlichen Werke, welche den Preis erhalten haben, gehen in das Eigenthum der Stiftung für diejenige Zeit über, in welcher dasselbe den Verfassern und deren Erben gesetzlich zustehen würde. Der Verwaltungsrath wird dieselben einem Verleger gegen einen Ehrensold überlassen oder, wenn sich ein solcher nicht findet, auf Kosten der Stiftung drucken lassen, und in diesem letzteren Falle den Vertrieb einer zuverlässigen und thätigen Buchhandlung übertragen.
Página 393 - Stammes, dem leuchtenden Siegfried, der den Drachen der Finsterniß erschlägt und durch die Waberlohe der Morgenröthe zum bräutlichen Lager eilt, (cfr. Scherer, Literaturgesch. 11 und Anm. dazu), lebt seine Gestalt durch die Jahrhunderte fort: unvergessen und ungetrübt bis auf den heutigen Tag.
Página 112 - Schriften. Die Verfasser der nicht gekrönten Schriften können dieselben unter Angabe ihres Sinnspruches und Einsendung des etwa erhaltenen Empfangsscheines innerhalb eines halben Jahres zurückfordern oder zurückfordern lassen. Sofern sich innerhalb dieses halben Jahres kein Anstand ergiebt , werden dieselben am 14. October von dem Director den zur Empfangnahme bezeichneten Personen portofrei zugesendet. Nach Ablauf dieser Frist ist das Recht zur Zurückforderung erloschen.
Página 113 - Ertrag ungewöhnlich gross ist, dh wenn derselbe die Druckkosten um das Doppelte übersteigt, so wird die Königliche Societät auf den Vortrag des Verwaltungsrathes erwägen, ob dem Verfasser nicht eine ausserordentliche Vergeltung zuzubilligen sei.
Página 112 - YerkUndignng der Preise. An dem 14. März, mit welchem der neue Verwaltungszeitraum beginnt, werden in einer Sitzung der Societät die Berichte über die Preisarbeiten vorgetragen, die Zettel , welche zu den gekrönten Schriften gehören , eröffnet, und die Namen der Sieger verkündet, die übrigen Zettel aber verbrannt. Jene Berichte werden in den Nachrichten über die Königliche Societät , dem Beiblatte der Göttingen sehen gelehrten Anzeigen , abgedruckt.
Página 110 - Urkunden, jedenfalls aller durch den Druck bekannt gemachten, so viel es möglich auch solcher, die noch nicht veröffentlicht worden sind. In Beziehung auf die Bewerbung um diese Preise, die Ertheilung des dritten Preises und die Rechte der Preisgewinnenden wird aus den Ordnungen der Stiftung Folgendes wiederholt: 1.
Página 112 - Außenseite derselbe Sinnspruch sich findet, während inwendig Name, Stand und Wohnort des Verfassers angegeben sind. Die handschriftlichen Werke, welche sich um den dritten Preis bewerben, können mit dem Namen des Verfassers versehen, oder ohne denselben eingesandt werden. Alle diese Schriften müssen im Laufe des neunten Jahres vor dem 14.
Página 389 - Die Herzogin bereute es aber zu spät, alle Leute fielen zu seinen Füßen und baten ihn zu bleiben. Der Held waffnete sich, und der Schwan kam...
Página 107 - Eigenthum der Verfasser. Das Titelblatt einer Bewerbungsschrift muss auch die Bezeichnung der Adresse enthalten, an welche die Schrift, falls sie nicht preiswürdig befunden wird, zurückzusenden ist. Die Preisaufgaben, für welche die Bewerbungsschriften bis zum 31. August 1888 und bis zum 31. August 1889 einzusenden sind, finden sich bezw. im Jahrgang 1886 Nr. 8 und 1887 Nr. 5 der Nachrichten der Königlichen Gesellschaft der Wissenschaften zu Göttingen. GCttingen, 1. April 1888. Gewerbe-Magnesia-Mehl...
Página 111 - Vorstehenden ergiebt sich von selbst, dagg der dritte Preis auch Mehreren zugleich zu Theil werden kann. 3. Rechte der Erben der gekrönten Schriftsteller. Sämmtliche Preise fallen, wenn die Verfasser der Preisschriften bereits gestorben sein sollten , deren Erben zu. Der dritte Preis kann auch gedruckten Schriften zuerkannt werden , deren Verfasser schon gestorben sind , und fällt alsdann den Erben derselben zu. 4. Form der Preisschriften und Ihrer Einsendung.

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