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Beim Reichsheere.

Bei der Marine.

. Militärbeamte, welche in einem doppelten Unterordnungsverhältniß stehen, und zwar terseits zu den ihnen vorgesetzten Militärbefehlshabern, andererseits zu den ihnen vorgesetzten höheren Beamten oder Behörden.

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(im Range der Mannschaften vom Feldwebel abwärts).

1. Die Unterapotheker und Pharmazeuten einschließ-
lich der einjährig freiwilligen Pharmazeuten.
2. Preußen und Sachsen:

die Militärküster.

(Württemberg: siehe II B 11).

1. Die Marineküster.

2.

Die auf Schiffen und Fahrzeugen der Marine z Verrichtung dienstlicher Funktionen eingeschifft unteren Civilbeamten, sowie die unter III B 6: 10 genannten Militärbeamten der Marine.

Außerdem im Kriege und während des mobilen Zußlandes.

3. Die Kassendiener bei den Feldkriegskassen und
den Kriegskassen der Etappenbehörden.

4. Die Feldbackmeister und die Feldmagazinaufseher
bei den Feld- und Etappen-Magazinanstalten.
5. Die Feldpostschaffner bei den Feldpostanstalten.
6. Die Polizeibeamten im großen Hauptquartier und
bei den General-Etappeninspektionen.

7. Die chirurgischen Instrumentenmacher und die
Apothekenhandarbeiter bei den Feld, und Etappen-
Lazarethanstalten.

8. Die Telegraphen-Vorarbeiter und Arbeiter bei der Feld- und Etappen Telegraphie.

9. Die Feldpostillone bei den Feldpostanstalten. 10. Die Unterbeamten der Magazin-, Garnison-, Lazareth. und Montirungsdepot-Verwaltungen in Festungen, welche in Belagerungszustand erklärt sind;

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Beim Reichsheere.

Bei der Marine.

1. Militärbeamte, welche nur den ihnen vorgesetzten höheren Beamten und Behörden untergeordnet sind.

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(im Range der Mannschaften vom Feldwebel abwärts).

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seber,

soweit dieselben nicht zu den unter III B 6 big 10 und II B 2 aufgeführten Kategorien gehören.

18. Die Magazinhülfs. aufseher,

19. Die Schleusenmeister,

20. Die Schleusenmeistergehülfen,

21. Die Dock-, Krahn-, Tafel- und Sprißenmeister,

22. Die Bauschreiber,

23. Die Hülfsbauschreiber,

24. Die Dock- und die Brückenwärter,

25. Die Werftportiers,

26. Die Werft-Büreau- und Kaffendiener,

27. Die Werftbootsleute,

28. Die Führer von Werftfahrzeugen, 29. Die Werftmaschinisten,

30. Die Bauaufseher,

31. Die Hülfsbauaufseher,
32. Die Werftkanzlisten,
33. Die Werftfeuermeister,
34. Die Hülfszeichner,
35. Die Lootsenaspiranten,
36. Die Untersteuerleute,
37. Die Zimmerleute,
38. Die Köche,

39. Die Heizer,

40. Die Matrosen,

bei den Werften.

beim Marine-Lootsenund Betonnungswesen.

41. Die im mobilen Büreau des Chefs der Admiralität sich befindenden etatsmäßigen Civil-Unterbeamten der Admiralität.

42. Die etatsmäßigen unteren Civilbeamten der Marine in solchen Marine-Kriegshafengebieten, welche in Belagerungszustand erklärt worden sind. 43. Die auf Kriegsschiffen fungirenden Civillootsen und Civillootsenaspiranten.

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