Die gesetzgebung des Deutschen Reichs: von der gründung des Norddeutschen Bundes bis auf die gegenwartJ. Guttentag, 1883 |
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... ist . Die geschehene Verkündigung oder Zustellung ist unter dem Bescheide mit Angabe des Tages , an welchem sie erfolgt ist , zu attestiren . Der Bescheid hat ent- weder auf Freisprechung oder auf eine innerhalb der Grenzen der ...
... ist . Die geschehene Verkündigung oder Zustellung ist unter dem Bescheide mit Angabe des Tages , an welchem sie erfolgt ist , zu attestiren . Der Bescheid hat ent- weder auf Freisprechung oder auf eine innerhalb der Grenzen der ...
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... ist als erwiesen anzunehmen , dass der Angeschuldigte am 28. April 1873 Abends gegen 10 Uhr , als er die Wache hatte , geschlafen und dadurch eine Nachlässigkeit im Wachdienste begangen hat . Die Aussage des Matrosen R. . . . ist nicht ...
... ist als erwiesen anzunehmen , dass der Angeschuldigte am 28. April 1873 Abends gegen 10 Uhr , als er die Wache hatte , geschlafen und dadurch eine Nachlässigkeit im Wachdienste begangen hat . Die Aussage des Matrosen R. . . . ist nicht ...
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... ist , so hat der Konsul Ausfertigung des Bescheides mit einem Atteste darüber , mit welchem Tage die Frist zur Anbrin- gung des Antrages auf gerichtliche Entscheidung abgelaufen ist , gleichfalls dem zu- ständigen Gerichte behufs ...
... ist , so hat der Konsul Ausfertigung des Bescheides mit einem Atteste darüber , mit welchem Tage die Frist zur Anbrin- gung des Antrages auf gerichtliche Entscheidung abgelaufen ist , gleichfalls dem zu- ständigen Gerichte behufs ...
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... Ist eine längere Freiheitsstrafe zu erwarten , so muß der Angeschuldigte entlassen und die Untersuchung dem kompetenten Civilgericht überwiesen werden ? ) . § . 10. Dieses Verfahren ( § . 9. ) findet auch statt , wenn die Untersuchung ...
... Ist eine längere Freiheitsstrafe zu erwarten , so muß der Angeschuldigte entlassen und die Untersuchung dem kompetenten Civilgericht überwiesen werden ? ) . § . 10. Dieses Verfahren ( § . 9. ) findet auch statt , wenn die Untersuchung ...
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... ist . Die Bestimmung des § . 69. , wonach der Inquirent nicht zum erkennenden Richter bestellt werden darf , findet auf Besetzung dieser Spruchgerichte keine An- wendung . B. Gericht der § . 72. Gegen Erkenntnisse der Spruchgerichte ...
... ist . Die Bestimmung des § . 69. , wonach der Inquirent nicht zum erkennenden Richter bestellt werden darf , findet auf Besetzung dieser Spruchgerichte keine An- wendung . B. Gericht der § . 72. Gegen Erkenntnisse der Spruchgerichte ...
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