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Herausgegeben vom kön. ung. Ministerium des Innern.
NOV 2 4 1911
Inhalt.
I. Gef.-Art. betreffend die Fortsetzung der schmal-
spurigen Eisenbahn Mostar-Ramamün-
II.,, über die Bedeckung des auf Ungarn ent-
fallenden Theiles des von den zur
Verhandlung der gemeinsamen Angelegen-
heiten entsendeten Landeskommissionen für
die Kosten außerordentlicher militärischer
Präventivmaßnahmen votirten Kredits von
47.300,000 Gulden.
III.,,, über die Inartikulirung des mit Zanzibar
am 11. August 1887 abgeschlossenen
Handels- und Schiffahrts-Vertrages
IV.
V.,
„„ über die Erstreckung der Wirksamkeit des
Gesez-Artikels XXXIII vom Jahre
1888, betreffend die im I. Quartale
des Jahres 1889 zu tragenden öffent-
lichen Lasten und zu bedeckenden Staats-
Ausgaben bis zu dem 30. Juni 1889
über die Verlängerung des mit Gesetz-
Artikel XXXVI: 1888 festgesetzten
Termines zur Anmeldung des Anspruches
auf die in Folge der Einführung des
staatlichen Schankgefälles zu gewährenden
Entschädigung und der damit zusammen-
hängenden Termine
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